Weiß jemand da von euch mehr?
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Keine Ankündigung bisher.
Thema: Sperrbezirk Rheinland-Pfalz
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Verordnungswesen auf Landesebene
Hallo Daywalker,
das würde ja bedeuten, man erließe eine Sperrgebietsverordnung auf der Ebene eines Bundeslandes. Das kann ich mir ehrlich gesagt kaum in unserer föderalistisch gegliederten Staatsordnung vertellen. Woher hast Du denn diese Info? Womöglich aus dem aktuellen Wahlkampf?
Gruß von Sir Thomas, der an mehr Infos dazu interessiert wäre…
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Hallo Sir Thomas!
nein habe das nicht aus einem Wahlkampfprogramm, hab das auf einer seite bei den saarladies gelesen. jetzt ist der artikel leider nicht mehr da.
aber da stand etwas von einem urteil zum schutze der jugend das seit märz diesen jahres in der Pfalz mehr oder weniger prostitution verboten ist u die polizei noch nichts unternimmt, aber das wohl demnächst auch tun wird. Ich such mal weiter dann hoste ich mal das was da drin stand. ich blätter mal in meinem verlauf. Hmm leider nix gefunden. jedenfalls stand es bei meldungen. ich kanns mir auch schlecht vorstellen.
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Thor
Sperrbezirk
Hallo Forenleser
Ich habe diese neue Verordnung gelesen und das Stimmt.Man darf nur noch Clubs betreiben die eine richtige Bordellgenehmigung haben.Alle privaten Häuser werden nach und nach zugemacht.Die Gemeinde entscheidet,wem sie eine Genehmigung geben,bez.auch das Bauamt.Vieleicht gibt es dann nicht an jeder Ecke wieder einen anderen Laden .So schlecht finde ich das nicht.Zu viele Clubs sind nicht gut für das Geschäft und dann wäre auch bestimmt mehr los in den Clubs die sich anstrengen und aber auch heutzutage es immer schwerer haben,Kunden ranzubekommen.Wie in jedem Geschäft.
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FOX
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Heißt das denn nun das auch die damen verschwinden die das ganze privat anbieten? im prinzip darf ihnen das doch niemand verbieten was man in seiner eigenen wohnung macht oder sehe ich hier was grundsätzlich falsch? Da für mich ein Unterschied zwischen Club und Privat besteht. Oder steh ich da allein auf dem Schlauch?
Klar wenn was öffentlich betrieben wird dann bedarfs eben einer genehmigung, aber oftmals ists doch so alles wird wärmer gekocht als es gegessen wird.
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kuddlmuddl
Wie sieht es in dem Fall dann eigentlich mit der Kundschaft aus? Macht sich unsereins beim Besuch im Sperrgebiet dann strafbar? Und woher soll man wissen welches Haus nun ne Genehmigung hat und welches nicht? Gerade wenn man mal in ner fremden Stadt zu Besuch ist? Weiss da jemand was drüber?
Den Artikel hab ich übrigens auch gelesen und bin nicht wirklich schlau draus geworden.
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Sperrgebiet per Rechtsverordnung
Hallo Kuddlmuddl!
Betrachtet man den typischen Inhalt einer Sperrgebietsverordnung, so ist festzustellen:- Der Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) besagt, dass Sperrgebiete (also Orte) bestimmt werden können, an denen Prostitution nicht ausgeübt werden darf. Diese Sperrgebiete sind meist in Randzonen von Städten und Gemeinden. Sie können von den Kommunen selbst bestimmt werden.
- Wohnungsprostitution ist im Allgemeinen zulässig, allerdings sind die Vorschriften über Wohnraumzweckentfremdung zu beachten.
- Die Ausübung der Prostitution innerhalb der Sperrzonen kann als Ordnungswidrigkeit, in Wiederholungsfalle auch als Straftat geahndet werden.
- Diese Ordnungswidrigkeit begeht in der Regel der/die Anbieter/in und nicht der Kunde
Gruß von Sir Thomas, der aber kein Jurist ist!
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- Der Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) besagt, dass Sperrgebiete (also Orte) bestimmt werden können, an denen Prostitution nicht ausgeübt werden darf. Diese Sperrgebiete sind meist in Randzonen von Städten und Gemeinden. Sie können von den Kommunen selbst bestimmt werden.
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webilein
sperrbezirk speyer
http://www.advoris.de/urteile/master...01&u_id=115303
hmmm...ein urteil zum thema
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