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Wie kommt den betrügerischen Machenschaften dieser SDL bei?
Hallo Freunde der seriösen SDL,
tja - wie kann man solchen Vertreterinnen ihres Berufsstandes, die durch ihre üblen Praktiken das ganze Gewerbe in Mißkredit und ihre Gäste um ihre teuer bezahlten sexuellen Freuden bringen, das Handwerk legen.
Rechtlich böte vlt das UWG eine Handhabe (bußgeldbewährt!) - aber in der schumrig beleuchteten Szene dieser Dienstleistung sicher schwerig durchzuführen (mit Rechtsschutzversicherung? sicher spannender Präzedenzfall!), die schwerfälligen Geschütze des Rechtsstaates in die richtige Stellung zu bringen!
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 5*Irreführende geschäftliche Handlungen
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
1.
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
2.......
Aber es gibt doch hier die Einrichtung der geprüften Empfehlung.
Wäre da nicht ein Gegenstück in Gestalt einer geprüften Warnung ( durch eine Reihe erfahrener und erprobter Mitglieder bestätigt!) das probate Mittel, um mehr Seriosität in das Geschäft zu bringen - schließlich soll es ja eine ganz normale legale Dienstleistung sein!
Gerade dieser Fall der Dame mit den vielen Namen : Amira, Samantha, Elisa usw. und Kommentaren dazu
spricht doch Bände und schreit zum Himmel!
Ultima Ratio (äußerstes Mittel) wäre der Ausschluß von den Anzeigen, um dem Ruf des Forums zu erhalten.
Einmal muß es auch genug sein mit dem ewigen Abzocken der Kunden!
Stelle diesen Vorschlag allen Interessierten zur Diskussion und der Geschäftsführung des Forums zur gefälligen Beachtung und Überprüfung!
Schönen Tag!
Visitator
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Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
Steven28 (09.08.2018), Fickvanachtern13 (08.08.2018)
Juraseminar ohne Hilfe für "Reingefallene"
Wie leitet unser Rotlichtjurist die Beweisführung vor Gericht ein?
In unseren Fällen ist die Beweisführung über eine (nicht/schlecht)erbrachte Leistung eher schwierig, oder gar unmöglich. Geld für Sex ist "sittenwidrig"!
Wie sehen die objektiven Fakten einer strafbaren Handlung, auf denen ein rechtstaatliches Urteil gründen, aus?
Mit welchen Beweisen willst du die SDL überführen?
Alles in allen muss ich sagen, du hast Recht mit dem bemängeln von sehr schlechten SDL !!!!
Aber oftmals kommt eine schlechte Leistung auch dadurch zu stande, weil sich so mancher Freier wie ein Pascha benimmt und meint "... die Alte hat zu spuren, dafür kliegt sie auch mein Geld!" Ganz deutlich gesagt, ich möchte dich nicht in diese Ecke stellen !!
Aber es gibt schon richtige "Drecksäcke" auf der Rolle, da möcht ich keine SDL sein !!!!
Vielleicht hilft es, wenn man unbekannte "Experimente" meidet und sich erst mal im Forum umschaut.
Welche Möglichkeiten der Bekämpfung unlauterer SDL gibt es?
Hallo Kollege 694me,
leider muß ich dir mit deiner These "Sex für Geld ist sittenwidrig" widersprechen!
Hier die seit 2002 geltende Rechtslage, die eine Normalisierung des Gewerbes auch hin zu seriöseren Geschäftspraktiken ermöglichen sollte.
Das seit 1.7.2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz will dann weitere, auch hier viel diskutierte, Regelungen zu einer weiteren "Zivilisierung" bringen - wie problematisch und wirksam zum Schutz der dort tätigen Frauen auch immer.
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG)
§ 1*
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
......
Worauf meine vlt akademisch anmutenden Betrachtungen aber vor allem abgehoben haben, war weniger das rechtlich sicherlich sehr schwer zu fassende Verhältnis von Geld und versprochener/erbrachter Gegenleistung als vielmehr das schon eher zu objektivierende Verhältnis von in der Anzeige Versprochenem (Alter, Figur u.a.) und der realen Präsenz der SDL.
Hier setzt ja auch das zitierte UWG an als möglicher unlauterer Wettbewerb.
Aber das rechtlich zu handhaben ist sicher auch aufwändig und schwierig!
Deshalb habe ich ja den ganz praktischen Vorschlag gemacht mittels einer "geprüften Warnung" im Forum solchen schlimmen Auswüchsen wie dem Verhalten der Dame Amira (mit ihren vielen anderen Namen) einen Riegel vorzuschieben. Es geht ja hier um nachweisbare Fakten!
Im schlimmsten Fall wäre die Sperrung solcher Anzeigen durchaus angebracht in einem Forum, das an Seriosität auch ein Interesse haben sollte!
An Euren Meinungen und auch der Haltung der Geschäftsführung bin ich weiterhin sehr interessiert.
Schönes Wochenende
Visitator
Kommentar
Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
Senex (11.08.2018)
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