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Nach einer zweiwöchigen Accountsperre, würde ich gerne mal vorschlagen, das man auf eine Forumsperre ganz verzichtet und lieber auf eine Schreibsperre setzt.
Grund:
Lesen kann man auch auch als Gast, wenn man sich mit seinen Account nicht einloggen kann bzw darf. Ebenfalls konnte ich die PM vom Moderator erst nach meiner Accountsperre lesen, wo der Grund der Sperrung mir geschildert wurde. Urteilserklärung nach der Verbüßung der Strafe?
Also lieber auf eine Schreibsperre setzen, als auf eine Forumsperre.
Er beschwert sich ja, weil er den Grund seiner Sperre erst (später) per PM bekommen hat.
Vielleicht liegt es ja auch daran, daran er keine Emailadresse angegeben hat?
Aus technischen Gründen befindet sich meine Signatur auf der Rückseite dieses Beitrags.
Vielleicht wäre es sinnvoller (und in manchen Fällen sogar eine noch schwerere
Bestrafung ), statt jemandem zeitweise vom Forum ganz auszuschließen,
diesen nur nicht schreiben zu lassen.
In diesem Falle konnte der Delinquent (stimmt das so?) offensichtlich noch nicht mal
den Grund seiner Sperre erfahren. Und stell dir mal vor, du musst das ganze Zeugs
lesen, darfst aber nicht darauf antworten ...
Grüße vom bayreuthsucher, der die Idee recht gut findet
Reuthi, Du stehst komplett auffem Schlauch, ich weiss, wovon ich rede, ich war schon so oft gesperrt wie wohl kein anderer hier...
Du kannst als Gesperrter mitlesen, darfst aber nicht mitschreiben.
Und das stinkt Dir als Forenjunkie, der zu allem seinen Senf ablassen muss, gewaltig.
Was soll man denn bitte an der Regelung ändern?
Mitlesen kann jeder unregistrierte Benutzer, diese Rolle hast Du während Deiner Sperre quasi auch.
Er beschwert sich ja, weil er den Grund seiner Sperre erst (später) per PM bekommen hat.
Vielleicht liegt es ja auch daran, daran er keine Emailadresse angegeben hat?
... Ebenfalls konnte ich die PM vom Moderator erst nach meiner Accountsperre lesen, wo der Grund der Sperrung mir geschildert wurde. Urteilserklärung nach der Verbüßung der Strafe? [/URL][/B]
Da hat der TE recht. Wenn er nicht weiß, warum er gesperrt wurde ...
In einem Rechtsstaat gibt es das sonst nirgendwo !
Ganz im Gegenteil:
Fast überall in unserer Gesellschaft ist sogar eine Anhörung des Angeschuldigten zwingend vorgeschrieben.
da hast du Recht Fabse. Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Der User hat eine Verwarnung erhalten und wurde anschließend gesperrt, oder während einer Sperre verwarnt.
Bei einer Sperrung wird dem entsprechen User selbstverständlich angezeigt, welches der Grund ist welcher zur Sperrung führte.
Wenn ein User gesperrt wird, bekommt er keine PN mehr. Das wäre ja aberwitzig, bei einer Verwarnung gibt es die PN für den Grund der Verwarnung. Das hat sich in diesem Fall überschnitten.
Auf Sperrungen können wir nicht verzichten. Hier brauch ich auch nicht scheinheilig leider zu schreiben. Würde dies nicht praktiziert, wurden Foren kaum noch Sinn haben. Sie würden schlicht und ergreifend mit Spam, Werbungsveralberei, Klonen und Trollen überflutet.
Wir könnten uns hier mal so eine Woche genüsslich zurück legen, und aus der Ferne schauen was passiert. Ich wette ihr würdet euch die Augen reiben, spätestens am dritten Tag sogar laut nach Mägges rufen.
In diesem Sinne, ist das alles so gestrickt wie es ist und das ist gar nicht so schlecht.
spätestens am dritten Tag sogar laut nach Mägges rufen.
praktiziert Mägges noch?
PS: ich gebe Dir Recht, Bastian; lediglich das mit der Ankündigungs-PN vor der Sperre kann ich (ich weiss ja nun, wovon ich in Sachen Sperre spreche) bei meinen "wenigen" Sperren nicht bestätigen.
Aber wie schon geschrieben wusste ich zumindest zumeist, warum es so war...
bei einer Verwarnung gibt es die PN für den Grund der Verwarnung.
eine Verwarnung wird per PN mitgeteilt, eine drohende Sperre wenn der Moderator den User vorher händisch per PN darauf hinweisen möchte/es für hilfreich hält diese noch abzuwenden.
Habe ich mich jetzt noch verständlicher ausgedrückt wie beim ersten Post, oder Euch jetzt gänzlich verwirrt
praktiziert Mägges noch?
ja klar warum nicht, einer muss ja auf dich aufpassen
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