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Wurde dafür auch ne Begründung gesagt?
Denn weder die SperrbezirksVO, noch insbesondere die Anlage 1 gibt das her. Das Gebäude Steigerstr. 38 ist sogar unten links auf dieser Anlage 1 auszumachen (die größere Straße von unten links, welche abknickend in die Schillerstr. übergeht; Nr. 38 ist unmittelbar vor diesem Übergang in die Schillerstr.), erkennbar außerhalb der roten Markierung. Die Beschränkung des § 3 Abs. 1 der VO ermöglicht eigentlich die Wohnungsprostitution. Oder ist da irgendwo im 100 Meter Radius ne Schule, Kirche, ein Krankenhaus, ein Altenheim (dann Verbot nach § 3 Abs. 3)? Also um die Ecke befindet sich ne Jugendherberge und ein paar Meter weiter ne Mormonenkirche.
Vielleicht kann Frau Kaiser Licht ins Dunkel bringen ...
Es ist generell die Termin Wohnungs Prostitution untersagt in Erfurt , erläutert wurde mir es auch von Frau Kaiser :-) das wurde 2011 der Stadt Erfurt beschlossen... Deswegen werde nach und nach die Wohnungen geschlossen
Es ist generell die Termin Wohnungs Prostitution untersagt in Erfurt , erläutert wurde mir es auch von Frau Kaiser :-) das wurde 2011 der Stadt Erfurt beschlossen... Deswegen werde nach und nach die Wohnungen geschlossen
Wohnraum ist eben generell knapp in Erfurt....
Als potenzieller Gast ohnehin ein schwieriges Pflaster - oftmals die Damen besetzt, Nachfolger schon am Klingeln im Flur, während man noch im Gange ist,schlechte Parkmöglichkeiten ( Schillerstrasse,Steigerstrasse in der Rush Hour ) , auch Frauen,die nach 3 Tagen schon weiterreisen,obwohl Anzeige noch steht.
Es ist generell die Termin Wohnungs Prostitution untersagt in Erfurt , erläutert wurde mir es auch von Frau Kaiser :-) das wurde 2011 der Stadt Erfurt beschlossen... Deswegen werde nach und nach die Wohnungen geschlossen
Das geht jetzt um Himmels Willen nicht gegen Dich, Holly, sondern gegen Frau Kaiser und den Erfurter Stadtrat (respektive die ausführende Stadtverwaltung).
Selbst wenn der Erfurter Stadtrat meint, er könne sowas beschließen, dann möge er zum einen darauf verzichten, eine offenbar veraltete, nicht mehr aktuelle Version der Sperrbezirksverordnung auf der Website der Stadtverwaltung zu verlinken. Zum anderen möge er die Güte besitzen, diese neue (?) Verordnung oder Satzung aus 2011 (?) auch zu veröffentlichen, was im Übrigen auch eine Wirksamkeitsvoraussetzung wäre (§ 21 ThürKO).
Unabhängig davon, worüber Frau Kaiser so schwadroniert, gehe ich davon aus, dass diese auf der Website verlinkte Verordnung vom 17.11.2010 (ordnungsgemäß im Staatsanzeiger veröffentlicht) immer noch wirksam ist.
Wenn nun auf dieser Grundlage Bußgelder für in "Wohnungen" arbeitende Damen verhängt werden (§ 120 OWiG), dann wird das vermutlich einfach kreativerweise aus der "Wohnungsprostitution" (§ 3 Abs. 1 der Verordnung) "rausdefiniert" und in § 3 Abs. 2 (oder besser noch in § 2 Nr. 3: eine dem Wohncontainer vergleichbare Unterkunft) reingepackt. Heißt im Klartext für die 3 Wohnungen im Gebäude Steigerstr. 38 wird einfach von einer Dirnenunterkunft oder einem Dirnenhaus ausgegangen. Und Schwupps wäre das nur noch in den in Anlage 2 bis 4 markierten Bereichen zulässig.
"Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne."
Hermann Hesse
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maxs (22.10.2015)
Das geht jetzt um Himmels Willen nicht gegen Dich, Holly, sondern gegen Frau Kaiser und den Erfurter Stadtrat (respektive die ausführende Stadtverwaltung).
Selbst wenn der Erfurter Stadtrat meint, er könne sowas beschließen, dann möge er zum einen darauf verzichten, eine offenbar veraltete, nicht mehr aktuelle Version der Sperrbezirksverordnung auf der Website der Stadtverwaltung zu verlinken. Zum anderen möge er die Güte besitzen, diese neue (?) Verordnung oder Satzung aus 2011 (?) auch zu veröffentlichen, was im Übrigen auch eine Wirksamkeitsvoraussetzung wäre (§ 21 ThürKO).
Unabhängig davon, worüber Frau Kaiser so schwadroniert, gehe ich davon aus, dass diese auf der Website verlinkte Verordnung vom 17.11.2010 (ordnungsgemäß im Staatsanzeiger veröffentlicht) immer noch wirksam ist.
Wenn nun auf dieser Grundlage Bußgelder für in "Wohnungen" arbeitende Damen verhängt werden (§ 120 OWiG), dann wird das vermutlich einfach kreativerweise aus der "Wohnungsprostitution" (§ 3 Abs. 1 der Verordnung) "rausdefiniert" und in § 3 Abs. 2 (oder besser noch in § 2 Nr. 3: eine dem Wohncontainer vergleichbare Unterkunft) reingepackt. Heißt im Klartext für die 3 Wohnungen im Gebäude Steigerstr. 38 wird einfach von einer Dirnenunterkunft oder einem Dirnenhaus ausgegangen. Und Schwupps wäre das nur noch in den in Anlage 2 bis 4 markierten Bereichen zulässig.
Nene nehme das nicht persönlich ich kann euch ja hier nur meine Erfahrung sagen die leider machen musste in Erfurt
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Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
AbsoluterAnfänger (23.10.2015)
Wenn jemand vom Ordnungsamt irgendwo anruft und sich als Kunde ausgeben würde, dann stehen die auch vor der Tür zwecks Kontrolle. Dann erfährt das Amt die Adresse genauso wie jeder freier. Ob das der Grund für die nicht vorhandenen Adressen sein soll ? ?
Man wird nicht Erwachsen, nur die Spielsachen werden teurer ✌
Ich habe meine Masseurin in EF mal gefragt, wieso und mit ihr auch mal über die Sperrbezirke gesprochen.
Ihre Antwort war, dass SDL nicht wollen, dass jeder ungebeten zu ihnen kommt, schon alleine, um Problemgästen (Gewalt) vorzubeugen.
Die Sperrbezirke sind eher kein Grund, weil eine SDL überall ohne Einschränkung in einer Privatwohnung arbeiten darf.
Nur Clubs u.ä. seien an Sperrbezirke gebunden.
Sie sagte mir, sie würde nie in einer Privatwohnung sowas anbieten, weil man da auf sich alleine gestellt ist und wenn überhaupt, dann in einem Club, weil man sich da besser kümmert.
Außerdem empfiehlt sie das auch Freiern eher, weil ein Clubbetreiber viel stärker auf die Qualität der Dienstleistung achtet und Abzocke eher selten ist.
Zuletzt geändert von Bunnylover; 26.10.2015, 09:19.
Ihre Antwort war, dass SDL nicht wollen, dass jeder ungebeten zu ihnen kommt, schon alleine, um Problemgästen (Gewalt) vorzubeugen.
Bringt aber auch nicht viel. Wenn einer telefonisch die Adresse erfährt, weiß die sdl auch net ob dieser gewalttätig ist oder nicht.merkt sie erst wenn er in der Wohnung ist.
Finde ich net sehr sinnvoll ihre Antwort
Man wird nicht Erwachsen, nur die Spielsachen werden teurer ✌
Sie sagte mir, sie würde ihre Adresse auch nicht angeben.
Es geht wohl darum, dass keine Laufkundschaft vorbeikommt. Außerdem kann man am Telefon vorher ausmachen, ob man den annimmt oder nicht und die Gefahr für sich eingrenzen.
Wenn ständig einer einfach klingelt, ist das Risiko schon höher, besonders, wenn sie in problematischen Stadtgebieten sind.
Für mich ist das verständlich, dass ich erst wissen will, wer das ist und erstmal einen kurzen Smalltalk am Telefon halte und dann einen Termin mache. Schon alleine, dass eine SDL bei einem absolut Fremden garnicht weiß, was für Sachen er machen will.
So kann sie am Telefon schon sagen, ob es was wird oder nicht.
Nein ist nicht legal genau in der Adresse hab ich meine Kontrolle und Strafe bekommen :-)
Ich denke, wenn Holly so etwas persönlich erlebt hat und das hier schreibt,
dann hat sie es nicht erfunden sondern spricht aus Erfahrung.
Zitat von maxs
Nimms mir Übel oder nicht - aber träum weiter !
Ferndiagnose per Telefon = das funktioniert beiderseitig nur sehr eingeschränkt.
Das sehe ich auch so
Ich wundere mich schon, was zu diesem Thema alles spekuliert wird
Da baue ich doch lieber auf die Aussage einer SDL, und es ist nicht die erste SDL,
von der ich sowas über Kontrollen in Erfurt höre.
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