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Thema: Geizstall

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    #61
    Wie lange warst Du da?

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      #62
      Zitat von Animatrix Beitrag anzeigen
      Hallo Hot06660,

      im Geizstall war ich Ende Januar an einem Wochentag. Bin aber öfters in SB wegen privater familiärer Dinge...

      Animatrix
      Dieser Alibi werde Ich mir in zukunft bemerken :D

      PP

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        #63
        Tageszeit

        Hallo, zusammen,

        ist es denn richtig, daß morgens relativ wenig los ist im Geizstall? Wann beginnt denn dort der große Andrang?

        Viele Grüße

        eromotion

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          #64
          Ich habe da schon andere Erfahrungen gemacht (wochentags um 11 Uhr war ich der 12 Gast).

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            #65
            Zitat von Marc31 Beitrag anzeigen
            Ich habe da schon andere Erfahrungen gemacht (wochentags um 11 Uhr war ich der 12 Gast).
            naja ... sie werben ja auch mit "Poppen & Harz 4 - bei uns paßt es zusammen " ... dann wohl auch zeitlich gesehen ;-)

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              #66
              Wochenende

              Tach zusammen,

              und wie sieht es dort am Wochenende aus? Hat schon jemand Erfahrung damit?

              Viele Grüße

              eromotion

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                #67
                irgendwie ein blöder spruch "poppen und hartz 4..."

                wer wird den einen oder anderen herunter gekommenen "penner" bei sich rannehmen? also mir sind mädels mit der größe, dass sie wirklich ungepflegte herren ablehnen, am liebsten. hut ab vor solchen selbstbewussten frauen, die nicht nur ans geld denken.

                p.s. will damit nicht sagen, dass alle hartz 4-empfänger "penner" sind!

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                  #68
                  Zitat von Geizstall Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  nach all diesen Berichten von Saartigger / SirTorsten möchten wir jetzt auch gerne mal was dazu sagen.

                  Wenn jemand bei uns im Club gewesen ist und es hat ihm nicht gefallen, dann müssen wir uns fragen warum derjenige noch 2-3 mal zu uns kommt. Nur um jedesmal einen schlechten Bericht zu schreiben? Oder war derjenige vielleicht gar nicht bei uns und schreibt einfach nur so wahrlose Berichte.

                  Bei uns kann eigentlich niemand abgezockt werden, denn bei 100 Euro Eintritt kann man egal mit welchem Girl, egal wie oft, Sauna, Whirlpool, antialkoholische Getränke und kaltes Buffet nutzen ohne auch nur einen Cent dazu zu bezahlen. Wo kann dann ein Gast abgezockt werden?

                  Wenn jemand der Service eines Girls nicht gefällt, hat er die Möglichkeit mit einem anderen Girl Spaß zu haben. Selbst hier kann er nicht abgezockt werden. Das nicht jedes Girl den gleichen Service anbietet ist verständlich und muss auch akzeptiert werden.

                  Was die Sauberkeit angeht, so stimmt es nicht wenn jemand sagt, dass es bei uns im Club dreckig wäre. Es wird mehrmals am Tag geputzt und auch auf Sauberkeit in den Toiletten und im Whirlpool wird sehr geachtet. Selbst unsere Spielwiesen werden mehrmals am Tag neu bezogen. Und hiervon kann sich gerne jeder selber überzeugen kommen ... wir sind alle sehr penibel was Sauberkeit angeht.

                  Das es nicht jedem bei uns gefällt ist ganz klar, dass muss auch gar nicht sein. Wenn jemand konstruktive Kritik schreibt, dann ist das auch noch nicht schlimm nur sollte man immer bei der Wahrheit bleiben. Perfekt sind wir alle nicht und selbstverständlich hat jeder andere Erwartungen. Vielleicht können wir nicht alle Erwartungen erfüllen aber wir probieren es wenigstens.

                  In diesem Sinne,
                  Gruß Simone & Geizstall-Team

                  Na ja, kenne euch ja nicht.

                  Aber euer Geschäftsmodell ist etwas merkwürdig. Die Alternative dazu ist der klassische Hostessenservice. Man geht hin und bezahlt für eine genau zuvor definierte Leistung sein Geld. Die Frau wird dann zum Vertragspartner und hat die Vertragspflichten zu erfüllen.

                  Bei euch sind offensichtlich die Vertragspflichten nicht genau zuvor geregelt, denn, wie ihr schreibt, macht nicht jedes Girl jeden Service. Und, ein genaues Girl habe ich zuvor nicht (keinen festen Vertragspartner).

                  Trotzdem klingt ihr irgendwie interessant. Mal sehen, ob ich mal dazu komme.

                  Kommentar


                    #69
                    Zitat von roberto Beitrag anzeigen
                    Na ja, kenne euch ja nicht.

                    Aber euer Geschäftsmodell ist etwas merkwürdig. Die Alternative dazu ist der klassische Hostessenservice. Man geht hin und bezahlt für eine genau zuvor definierte Leistung sein Geld. Die Frau wird dann zum Vertragspartner und hat die Vertragspflichten zu erfüllen.

                    Bei euch sind offensichtlich die Vertragspflichten nicht genau zuvor geregelt, denn, wie ihr schreibt, macht nicht jedes Girl jeden Service. Und, ein genaues Girl habe ich zuvor nicht (keinen festen Vertragspartner).

                    Trotzdem klingt ihr irgendwie interessant. Mal sehen, ob ich mal dazu komme.
                    Ich hoffe Du studierst kein Jura, sonst wird das mit Deinem Examen nie was. ;-)

                    1.) Es kommt KEIN Vertrag zu stande. Nachwievor gilt ein Vertrag mit dem Inhalt "Beischlaf gegen Geld" als sittenwidrig und Forderungen hieraus sind prinzipiell NICHT einklagbar

                    da wir es hier aber mit Juristen zutun haben kommt nun

                    2) das "AAAAAAAAAAABER"
                    Sollte eine der beiden Parteien bereits geleistet haben, so ist die Gegenseite zur Rückgabe des Erlangten verpflichtet. Also wenn der Gast zahlt und nichts passiert, bekommt er sein Geld zurück. Ein bereits erfolgter Beischlaf kann nicht "zurückgegeben werden", folglich ist der Gast dann DOCH zur Zahlung verpflichtet.

                    Soweit so schlecht, aber bei nochmaligem lesen Deines Beitrages hat mein gerade Geschriebenes eigentlich mit Deiner Frage nichts zutun.

                    Also zurück zur Sache:
                    Ich versuche es mit einem Vergleich.

                    Wenn Du für ein "All you can eat "-Pizza-Buffet zahlst, weißt Du ja auch nicht, ob Dein Lieblingspizza Bestandteil des Buffets ist und wenn sie eben nicht da ist, hast Du Pech gehabt. Du kannst ja dann vom Koch auch nicht verlangen, daß er sie Dir zubereitet.

                    Und wenn es auf der Webseite des Geizstalls heißt "- Poppen so oft Du kannst bzw. willst, egal mit welchen Girls" steht da Poppen und nichts anderes.
                    Zuletzt geändert von Marc31; 05.03.2007, 22:14.

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                      #70
                      Zitat von Marc31 Beitrag anzeigen
                      Ich hoffe Du studierst kein Jura, sonst wird das mit Deinem Examen nie was. ;-)

                      1.) Es kommt KEIN Vertrag zu stande. Nachwievor gilt ein Vertrag mit dem Inhalt "Beischlaf gegen Geld" als sittenwidrig und Forderungen hieraus sind prinzipiell NICHT einklagbar

                      da wir es hier aber mit Juristen zutun haben kommt nun

                      2) das "AAAAAAAAAAABER"
                      Sollte eine der beiden Parteien bereits geleistet haben, so ist die Gegenseite zur Rückgabe des Erlangten verpflichtet. Also wenn der Gast zahlt und nichts passiert, bekommt er sein Geld zurück. Ein bereits erfolgter Beischlaf kann nicht "zurückgegeben werden", folglich ist der Gast dann DOCH zur Zahlung verpflichtet.

                      Soweit so schlecht, aber bei nochmaligem lesen Deines Beitrages hat mein gerade Geschriebenes eigentlich mit Deiner Frage nichts zutun.

                      Also zurück zur Sache:
                      Ich versuche es mit einem Vergleich.

                      Wenn Du für ein "All you can eat "-Pizza-Buffet zahlst, weißt Du ja auch nicht, ob Dein Lieblingspizza Bestandteil des Buffets ist und wenn sie eben nicht da ist, hast Du Pech gehabt. Du kannst ja dann vom Koch auch nicht verlangen, daß er sie Dir zubereitet.

                      Und wenn es auf der Webseite des Geizstalls heißt "- Poppen so oft Du kannst bzw. willst, egal mit welchen Girls" steht da Poppen und nichts anderes.
                      Du hast es auf den Punkt gebracht.

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                        #71
                        Zitat von tylerdurden71 Beitrag anzeigen
                        Du hast es auf den Punkt gebracht.
                        Man sagt mir nach, dass dies eine meiner besseren Eigenschaften ist :cool:

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                          #72
                          Von wegen, Marc31 wäre auch kein guter Jurastudent.:o
                          Das neue Prostitutionsgesetz BGBI.I,S3983, das seit 1.1.2002 in Kraft ist, besagt:
                          das in Deutschland für die Prostituierte ein Rechtsanspruch auf Bezahlung besteht, (demnach auch einklagbar) während dies zuvor aufgrund der Sittenwidrigkeit von Prostitution nicht der Fall war.
                          Gruss vom Gladiator

                          Kommentar


                            #73
                            Mädels, Mädels..........
                            haltet doch mal den Ball flach. :o
                            Nicht das dieser Threat so ausartet wie im Hottie-Fall.:mad:
                            Nicht jeder halt ist so in Rechtsfragen bewandert, deshalb
                            doch kein Stress mache....... :D

                            Immer locker durch die Hose atmen :eek:

                            Kommentar


                              #74
                              war doch kein Stress:confused:
                              War nur überrascht, dass anscheinend Jungs und Mädels die wichtigsten Änderungen des Prositutionsgesetzes noch nicht alle kennen.
                              So weiss nun auch jeder Freier, dass er sich nicht ohne zu bezahlen einfach vom Acker machen kann.
                              Gruss vom Gladiator

                              Kommentar


                                #75
                                Zitat von Gladiator Beitrag anzeigen
                                Von wegen, Marc31 wäre auch kein guter Jurastudent.:o
                                Das neue Prostitutionsgesetz BGBI.I,S3983, das seit 1.1.2002 in Kraft ist, besagt:
                                das in Deutschland für die Prostituierte ein Rechtsanspruch auf Bezahlung besteht, (demnach auch einklagbar) während dies zuvor aufgrund der Sittenwidrigkeit von Prostitution nicht der Fall war.
                                Gruss vom Gladiator
                                Lies meinen Beitrag bitte nochmal, hier insbesondere den Punkt 2!
                                Es geht mir nicht um Definitionen, Gesetze und Paragraphen, sondern um verständliches Erklären von Sachverhalten (was Juristen in der Mehrheit ja nicht können sollen ;)). Verträge können sittenwidrig sein, auch wenn das zuregelnde nicht sittenwidrig ist (Beispiel: Darlehenverträge mit Wucherzinsen)

                                Und ja ein guter Student war ich nie, bin mit meinen Examensnoten aber recht zufrieden und mein Arbeitgeber auch ;)
                                Zuletzt geändert von Marc31; 06.03.2007, 14:18.

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