Ein Verstoß gegen die Schließung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren bestraft werden! Natürlich führt dies wohl auch zum Entzug der Konzession.
Die Betreiber von "Zimmervermietungen" betrifft das nicht in erster Linie, sondern lediglich den dort arbeitenden Damen. Eine andere Frage wäre eine eventuelle Beihilfe zum Verstoß.
Auf jeden Fall sind die Anzeigen hier noch alle geschaltet.
Die Betreiber von "Zimmervermietungen" betrifft das nicht in erster Linie, sondern lediglich den dort arbeitenden Damen. Eine andere Frage wäre eine eventuelle Beihilfe zum Verstoß.
Auf jeden Fall sind die Anzeigen hier noch alle geschaltet.
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