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    17 jahre legal???

    Hallo Leute ich hab hier bei Ladies eine Anzeige endeckt, die Dame soll 17 Jahre alt sein, das ist doch nicht legal oder?:( :confused:
    Hier der Link: ***

    Ich weiß nicht ab welchem Alter das erlaubt ist aber 18 sollten die Damen doch schon sein oder seit ihr anderer Meinung?
    Hoffe doch das Ladies.de die Anzeigen prüft bevor sie online gestellt werden oder das es nur ein Schreibfehler ist.
    Zuletzt geändert von Mägges; 06.06.2007, 07:21.

    #2
    Ups

    ...uuuuups, wenn das mal keinen Ärger gibt!!!! Hast recht, die Damen müssen 18 sein, alles andere ist gesetzteswidrig!

    Gruß

    Eromotion

    Kommentar


      #3
      Vielleicht ist sie aber auch älter und gibt sich nur für 17 aus.
      Aber ab 18 ist legal was drunter ist nicht.
      Wobei es bestimmt genügend Frauen bzw Mädchen gibt die auch jünger wie 18 sind.
      VlG Lea

      Kommentar


        #4
        Hallo.
        Hier muß man die unterschiedlichen Ebenen der "Dienstleistung" berücksichtigen.
        Von der rein sexuellen Ebene aus betrachtet ist der Geschlechtsverkehr mit einer 17 jährigen nach momentaner Rechtsprechung straffrei, da sie über dem momentan noch geltenden Schutzalter von 14 Jahren liegt und sofern diese sich ihrem Handeln "bewußt ist und die nötige geistige Reife besitzt". Bietet sie diese Dienstleistung also wirklich freiwillig an und ist sich der Handlungen bewußt, ist der Sex als solcher straffrei;
        ABER:
        Von der Jugendschutzseite wäre es strafbar, wenn es sich beim Ort der Ausübung um einen Ort handelt, der "die seelischen und körperliche Entwicklung" negativ beeinflussen kann. Hier würde es reichen, wenn pornographisches Material offen zugänglich wäre (Pornobilder an den Wänden, auf einem Fernseher laufen nebenbei Pornos). Denn hier greift wieder das Jugendschutzgesetz, das Jugendlichen den Aufenthalt in solcher Umgebung untersagt und Zulassung unter Strafe stellt.
        Da das Mädchen noch nicht volljährig ist, ist sie auch nicht voll geschäftsfähig. Nach dem Prostitutionsgesetz kommt nun aber beim Vollzug des Geschlechtsverkehres ein Rechtsgeschäft zustande, weshalb seit der Novellierung des Gesetzes die Sittenwidrigkeit in der alten Form verworfen wurde und so eine Prostituierte das Entgeld für die erbrachte Leistung einklagen kann. Da aber für ein Rechtsgeschäft dieser Art die volle Geschäftsfähigkeit bindend ist, wäre ein solches nichtig bzw. auch strafbar, wenn dem Nutznießer (in diesem Falle der Freier) Kenntnis über die fehlende Geschäftsfähigkeit unterstellt werden kann, was beim angegebenen Alter Fakt ist.
        Insgesamt ist die ganze Sache in der Grauzone und eher strafbar als unbedenklich.
        Dieser Schwebezustand wird sich aber dann ändern, wenn der Bundestag in absehbarer Zeit die Novellierung des Jugendschutzgesetzes beschließt und die von der EU-Richtlinie geforderte Anhebung des Schutzalters für sexuelle Handlungen auf 18 erhöht und nicht mehr nur der Mißbrauch, sondern auch das Vornehmen von sexuellen Handlungen oder die Veranlassung solcher an unter 18jährigen unter Strafe stehen wird.
        Aber in einer Sache gebe ich Lea recht: Die Frage ist doch, ob das Alter wirklich bei 17 liegt, das Mädel wäre nicht die Erste, die ihr Alter nach unten frisiert...

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          #5
          Euer Hinweis

          Guten Abend!

          Danke für den Hinweis, den ich an das Ladies.de Team weiterleiten werde. Ich gehe davon aus, dass dies ein Schreibfehler ist und dass Ladies.de nicht wissentlich Werbung für minderjährige Anbieterinnen veröffentlicht.

          Gruß von Sir Thomas

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            #6
            Danke für eure Hinweise der Schreibfehler wurde aus der Anzeige entfernt!

            Nachtrag:
            Nun ist die Dame wieder 27, wie es sein sollte.

            Es war ein Tippfehler der trotz mehrfacher Kontrollen nicht aufgefallen ist.
            Bei uns werden keine Anzeigen zu minderjährigen Personen veröffentlicht!
            Zuletzt geändert von Mägges; 06.06.2007, 09:10.
            Euer Mägges

            LADIES.de

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