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    Urteil in Trier

    Der blöde Kerl der Anfang des Jahres in Trier im Eroscenter eine Prostituierte niedergeschlagen hat, wurde zu 3Jahre Haft verurteilt.Laut Gutachter war er zur Zeit nicht zurechnungsfähig. Alkohol uind Drogen der Verteidiger will in Berufung gehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karl

    #2
    Danke für die Info.

    Die 3 Jahre passen doch. Da würde ich die Berufung glatt ablehnen.

    kommen noch mit: Mein Papa hat mich früher oft geschlagen wenn ich was angestellt habe.
    Das macht dann 1 Jahr minus oder was?

    http://www.volksfreund.de/nachrichte...art754,4015712


    Falls der Link irgendwann nicht mehr geht:

    Quelle. Trierischer Volksfreund Online


    21 Jähriger Täter

    Richter Armin Hardt folgte bei dem Urteil der psychiatrischen Gutachterin. Diese hatte erklärt, dass der Angeklagte sich durch hohen Alkohol- und Drogenkonsum bei der Tat in einer psychiotischen Phase befunden haben und daher schuldunfähig sein könnte. Das Opfer hatte vor Gericht ausgesagt, dass der Täter sich „wie ein Irrer“ benommen, ständig mit den Händen herumgefuchtelt und einen starren Blick gehabt habe. Verurteilt wurde der aus dem Landkreis Cochem-Zell stammende Mann daher wegen fahrlässigem Vollrausch. Für die schwere Körperverletzung könne er nicht strafbar gemacht werden, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei.

    Der Anwalt des Täters hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. „Das Gericht hat anerkannt, dass mein Mandant zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war – drei Jahre Haft für diese Einzeltat, die in einem wahnhaften Zustand binnen 15 Minuten begangen wurde, ist daher zu viel.“ Der Anwalt des Opfers hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert, die Staatsanwaltschaft drei Jahre und drei Monate.
    Zuletzt geändert von PatundPatachon; 07.10.2014, 16:02.

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      Duke of Screwingham (08.10.2014)

      #3
      http://www.ladies-forum.de/showthrea...ighlight=trier

      Tat:Am frühen Morgen des letzten Sonntags, den 09.02.2014, wurde in Trier-West in einem Bordell in der Luxemburger Straße eine 34jährige Prostituierte durch einen bislang flüchtigen Freier angegriffen und schwer verletzt.

      Verurteilung 10/14 das ging ja mal dann doch recht schnell.

      Gut das sie ihn gefasst haben!

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      • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
        Toni vom Dorf (07.10.2014)

        #4
        Blabla der Täter hatte ja sooo eine schlimme Kindheit, hat einen niedrigen IQ, säuft und kifft, ist schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig... Immer dieser Täter-Bonus, ich kann's nicht mehr hören! Wie kann man denn bei einer solch brutalen Vorgehensweise noch von schuldunfähig sprechen? Der wusste doch ganz genau, was er tat, wenn auch vielleicht nicht warum

        Und wenn er angeblich schuldunfähig ist, warum wandert er dann nicht in die Geschlossene?
        Aber wenigstens kann er jetzt erst mal einige Zeit lang niemandem mehr etwas zu Leide tun, besser als gar nichts.
        Sic semper tyrannis

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          lecketop (14.10.2014), bangkok-gambler (08.10.2014)

          #5
          noch schreit keiner: "Hängt ihn!"

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          • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
            Chromstange (10.10.2014)

            #6
            Bei uns gibt es ein geflügeltes Wort oder Sprichwort:

            Hättest ein Huhn tot gefahren kriegste mehr Strafe als so einer der : ne Schlimme Kindheit hatte , Kifft,Säuft, Hascht etc....


            Die 3 Jahre passen, Strafmass ist gerecht.

            Evtl. muss er sich irgendwann nach der Seife bücken im Knast und/oder wird dann auch mal so vermöbelt.

            Das müsste ja dann dem doofsten zum nachdenken bringen....

            Bruch oder Drogen ist das eine Frauen schlagen oder Schlimmeres das sehen Knastis nicht gerne!!!

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              #7
              Wenn in diesem Lande jemand ein Verbrechen plant ist doch schon obligatorisch,das er sich vor der Tatausführung besäuft und/oder Drogen nimmt,weil er genau weiß,das er dann bei einer evtl. Verurteilung wesentlich "besser" wegkommt .
              Jeden Tag die gleiche Frau im Bett ist wie jeden Tag das gleiche Mittagessen...

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                #8
                Zitat von Duke of Screwingham Beitrag anzeigen
                Wie kann man denn bei einer solch brutalen Vorgehensweise noch von schuldunfähig sprechen? Der wusste doch ganz genau, was er tat, wenn auch vielleicht nicht warum
                Aus der zweifellos vorliegenden Brutalität (den Kopf gegen Wand und Boden geschlagen und mit einem Stein auf sie eingeschlagen, mit der Folge Kieferbruch und massive Kopfverletzungen) lässt sich nicht automatisch eine Steuerungsfähigkeit ableiten. Brutales Vorgehen spricht weder für noch gegen die Steuerungsfähigkeit.
                Zitat von Duke of Screwingham Beitrag anzeigen
                Und wenn er angeblich schuldunfähig ist, warum wandert er dann nicht in die Geschlossene?
                Wandert jeder zur Tatzeit schuldunfähige in die Geschlossene?
                Verhältnismäßigkeit?
                Gefährlich für die Allgemeinheit, weitere erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten?
                Auf Grund eines Hanges (der vorliegt?) zum übermäßigen Drogenkonsum weitere erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten?
                Zitat von bangkok-gambler Beitrag anzeigen
                Wenn in diesem Lande jemand ein Verbrechen plant ist doch schon obligatorisch,das er sich vor der Tatausführung besäuft und/oder Drogen nimmt,weil er genau weiß,das er dann bei einer evtl. Verurteilung wesentlich "besser" wegkommt .
                Na abwarten, ob das so schlau ist... Stichwort: "Actio libera in causa".
                "Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne."
                Hermann Hesse

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                  #9
                  Zitat von Bangboombang Beitrag anzeigen
                  noch schreit keiner: "Hängt ihn!"
                  Ist ja auch kein Triebtäter respektive Kinderschänder

                  Zitat von AbsoluterAnfänger Beitrag anzeigen
                  Aus der zweifellos vorliegenden Brutalität (den Kopf gegen Wand und Boden geschlagen und mit einem Stein auf sie eingeschlagen, mit der Folge Kieferbruch und massive Kopfverletzungen) lässt sich nicht automatisch eine Steuerungsfähigkeit ableiten. Brutales Vorgehen spricht weder für noch gegen die Steuerungsfähigkeit.
                  Aber in meinen Augen für Allgemeingefährlichkeit. Na ja, Moral ist nun mal nicht gleich Recht.

                  Na ungeschoren kommt so jemand jedenfalls nicht davon... und bei Vergehen, die mit einer Haftstrafe geahndet werden, stellt sich ja nur die Frage zwischen Knast und Klapse, oder etwa nicht?
                  Es gibt natürlich auch viele Fälle, bei denen die Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit beispielsweise aufgrund schwerer psychischer Störungen zwar rechtlich freigesprochen werden, aber die werden dann von Amts wegen gleichzeitig in die Geschlossene eingewiesen. Das kommt dann ungefähr auf's Gleiche raus.
                  Sic semper tyrannis

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                  • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                    lecketop (14.10.2014)

                    #10
                    Zitat von Duke of Screwingham Beitrag anzeigen
                    ... Immer dieser Täter-Bonus, ich kann's nicht mehr hören ...
                    Ich kann es auch nicht mehr hören. Dem Opfer sollte viel mehr Beachtung geschenkt werden und vor allem Hilfe zu gute kommen.

                    Zitat von Bangboombang Beitrag anzeigen
                    noch schreit keiner: "Hängt ihn!"
                    Doch, ich: Hängt ihn! Drei Jahre gerecht? Aus meiner Sicht: Nein. Wie lange hat wohl das Opfer unter der Tat zu leiden?

                    Zitat von PatundPatachon Beitrag anzeigen
                    ... Frauen schlagen oder Schlimmeres das sehen Knastis nicht gerne!!!
                    Nicht nur "Knastis" sehen das nicht gerne ...


                    Gruß, Chief Geronimo
                    SEMPER FI

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                    • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                      guard73 (11.10.2014), bangkok-gambler (11.10.2014)

                      #11
                      Woher nehmt ihr eigentlich eure Vorstellungen darüber, wie es im Knast zugeht...

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                        #12
                        Zitat von verchromte stossstange Beitrag anzeigen
                        Woher nehmt ihr eigentlich eure Vorstellungen darüber, wie es im Knast zugeht...
                        Nicht vom Frauenknast schauen im TV!

                        Man hört manches. Zieht 50% davon ab. Dann reicht es immer noch.

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