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Der blöde Kerl der Anfang des Jahres in Trier im Eroscenter eine Prostituierte niedergeschlagen hat, wurde zu 3Jahre Haft verurteilt.Laut Gutachter war er zur Zeit nicht zurechnungsfähig. Alkohol uind Drogen der Verteidiger will in Berufung gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl
Richter Armin Hardt folgte bei dem Urteil der psychiatrischen Gutachterin. Diese hatte erklärt, dass der Angeklagte sich durch hohen Alkohol- und Drogenkonsum bei der Tat in einer psychiotischen Phase befunden haben und daher schuldunfähig sein könnte. Das Opfer hatte vor Gericht ausgesagt, dass der Täter sich „wie ein Irrer“ benommen, ständig mit den Händen herumgefuchtelt und einen starren Blick gehabt habe. Verurteilt wurde der aus dem Landkreis Cochem-Zell stammende Mann daher wegen fahrlässigem Vollrausch. Für die schwere Körperverletzung könne er nicht strafbar gemacht werden, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei.
Der Anwalt des Täters hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. „Das Gericht hat anerkannt, dass mein Mandant zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war – drei Jahre Haft für diese Einzeltat, die in einem wahnhaften Zustand binnen 15 Minuten begangen wurde, ist daher zu viel.“ Der Anwalt des Opfers hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert, die Staatsanwaltschaft drei Jahre und drei Monate.
Tat:Am frühen Morgen des letzten Sonntags, den 09.02.2014, wurde in Trier-West in einem Bordell in der Luxemburger Straße eine 34jährige Prostituierte durch einen bislang flüchtigen Freier angegriffen und schwer verletzt.
Verurteilung 10/14 das ging ja mal dann doch recht schnell.
Gut das sie ihn gefasst haben!
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Toni vom Dorf (07.10.2014)
Blabla der Täter hatte ja sooo eine schlimme Kindheit, hat einen niedrigen IQ, säuft und kifft, ist schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig... Immer dieser Täter-Bonus, ich kann's nicht mehr hören! Wie kann man denn bei einer solch brutalen Vorgehensweise noch von schuldunfähig sprechen? Der wusste doch ganz genau, was er tat, wenn auch vielleicht nicht warum
Und wenn er angeblich schuldunfähig ist, warum wandert er dann nicht in die Geschlossene?
Aber wenigstens kann er jetzt erst mal einige Zeit lang niemandem mehr etwas zu Leide tun, besser als gar nichts.
Sic semper tyrannis
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lecketop (14.10.2014), bangkok-gambler (08.10.2014)
Wenn in diesem Lande jemand ein Verbrechen plant ist doch schon obligatorisch,das er sich vor der Tatausführung besäuft und/oder Drogen nimmt,weil er genau weiß,das er dann bei einer evtl. Verurteilung wesentlich "besser" wegkommt .
Jeden Tag die gleiche Frau im Bett ist wie jeden Tag das gleiche Mittagessen...
Wie kann man denn bei einer solch brutalen Vorgehensweise noch von schuldunfähig sprechen? Der wusste doch ganz genau, was er tat, wenn auch vielleicht nicht warum
Aus der zweifellos vorliegenden Brutalität (den Kopf gegen Wand und Boden geschlagen und mit einem Stein auf sie eingeschlagen, mit der Folge Kieferbruch und massive Kopfverletzungen) lässt sich nicht automatisch eine Steuerungsfähigkeit ableiten. Brutales Vorgehen spricht weder für noch gegen die Steuerungsfähigkeit.
Wenn in diesem Lande jemand ein Verbrechen plant ist doch schon obligatorisch,das er sich vor der Tatausführung besäuft und/oder Drogen nimmt,weil er genau weiß,das er dann bei einer evtl. Verurteilung wesentlich "besser" wegkommt .
Aus der zweifellos vorliegenden Brutalität (den Kopf gegen Wand und Boden geschlagen und mit einem Stein auf sie eingeschlagen, mit der Folge Kieferbruch und massive Kopfverletzungen) lässt sich nicht automatisch eine Steuerungsfähigkeit ableiten. Brutales Vorgehen spricht weder für noch gegen die Steuerungsfähigkeit.
Aber in meinen Augen für Allgemeingefährlichkeit. Na ja, Moral ist nun mal nicht gleich Recht.
Na ungeschoren kommt so jemand jedenfalls nicht davon... und bei Vergehen, die mit einer Haftstrafe geahndet werden, stellt sich ja nur die Frage zwischen Knast und Klapse, oder etwa nicht?
Es gibt natürlich auch viele Fälle, bei denen die Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit beispielsweise aufgrund schwerer psychischer Störungen zwar rechtlich freigesprochen werden, aber die werden dann von Amts wegen gleichzeitig in die Geschlossene eingewiesen. Das kommt dann ungefähr auf's Gleiche raus.
Sic semper tyrannis
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lecketop (14.10.2014)
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