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    Zitat von X_RAY Beitrag anzeigen
    Wer eine Mietwohnung vermietet muss normalerweise nicht dulden, dass Mieter dort einfach der Prostitution nachgehen. Denn es handelt sich zumindest in mietrechtlicher Sicht um eine gewerbliche Betätigung. Mieter einer privaten Wohnung dürfen eine gewerbliche Tätigkeit nur dann in ihrer Wohnung ausüben, wenn sie die Genehmigung ihres Vermieters eingeholt haben. Ansonsten liegt hierin eine vertragswidrige Nutzung, bei der die Kündigung des Vermieters droht.

    Es ist jedoch äußerst zweifelhaft, ob der Vermieter diese Genehmigung erteilen wird. Denn hierzu benötigt er als Eigentümer des Grundstücks eine Baugenehmigung, nach der diese Nutzung des Grundstücks beziehungsweise der darauf befindlichen Räumlichkeiten erlaubt ist. Diese wird jedoch nur dann erteilt, wenn sie in einem allgemeinen oder sogar reinen Wohngebiet erlaubt ist.
    Eine geringfügige Tätigkeit bedarf keine Genehmigung durch Behörden! Anders sieht es bei zu befürchtener Lärmbelästigungen durch die Tätigkeit aus..hier doch eher nicht der Fall . daraus ergibt sich Jedoch, dass sich der Lebensmittelpunkt der Dame oder Herrn in dieser Wohnung befinden muß! Wir haben gerade ein gutes Beispiel: Homeoffice... und nochmal... Prostitution untersteht nicht der allgemeinen Gewerbeordnung!! Sonst müsste sich jede Prostituierte auch eine Gewerbegenehmigung am Ort holen! Daher ist es auch nicht als Dienstleistung anzusehen, sondern als Angebot! Quelle: Donacarmen.de
    Ich gebe Dir jedoch Recht, dass es in bestimmten Bundesländer auch leider anders gehandhabt wird... Sperrbezirke etc...
    Ich kenne viele, glaube es mir, die genau so arbeiten und rechtlich auch in diesen Zeiten auf der Sicheren Seite waren und sind! Natürlich muss der Wohnungsinhaber auch mitspielen und nicht Angst haben, dass die restlichen Mieter deshalb ihren Vertrag kündigen... Desweiteren darf der Wohnungsvermieter auch nur die normale Miete einfordern und er darf keinerlei eigene Dienstleistungen für diese Mieter erbringen!! Steht alles im Prostituierten schutzgesetz von August 2017... man muss es sich nur mal ganz genau durchlesen... und verstehen... ich hatte da mal nix anderes zu tun 🥳

    Kommentar

    • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
      nala (24.06.2020)

      Abgrenzung

      Zitat von quasimodem Beitrag anzeigen
      alt. Prostschg. Von 2017.: wenn eine Prostituierte in ihrer eigenen Wohnung;alleine lebt und dort ihrer Tätigkeit nach geht, ist diese nicht als Prostitutionsstätte anzumelden.
      Diese Aussage wurde auch nicht bestritten.
      Sondern es ging im wesentlichen um das Zustandkommen eines Mietverhältnisses, wo eine teilgewerbliche Tätigkeit in Form von sexuellen Diestleistungen vorgenommen wird.
      Dies ist nicht vergleichbar mit Homeoffice.

      Die Arbeit als Prostituierte in der eigenen Wohnung setzt eine Anmeldung als Prostituierte voraus.
      Damit geht einher, wenn der geringrige Betrag des Einkommens überschritten wird, dass man steuerprflichtig wird.
      Und ob dies noch als teigewerbliche Tätigkeit durchgeht kann ich nicht abschätzen.
      Dazu müsste man einschlägige Gerichtsurteile studien.
      Zuletzt geändert von X_RAY; 24.06.2020, 16:06.

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        Verdienst...

        Zitat von X_RAY Beitrag anzeigen
        Diese Aussage wurde auch nicht bestritten.
        Sondern es ging im wesentlichen um das Zustandkommen eines Mietverhältnisses, wo eine teilgewerbliche Tätigkeit in Form von sexuellen Diestleistungen vorgenommen wird.
        Dies ist nicht vergleichbar mit Homeoffice.

        Die Arbeit als Prostituierte in der eigenen Wohnung setzt eine Anmeldung als Prostituierte voraus.
        Damit geht einher, wenn der geringrige Betrag des Einkommens überschritten wird, dass man steuerprflichtig wird.
        Und ob dies noch als teigewerbliche Tätigkeit durchgeht kann ich nicht abschätzen.
        Dazu müsste man einschlägige Gerichtsurteile studien.
        Es geht bei der Vermietung der Wohnung nicht um den geringen Verdienst, sondern um die geringfügige Nutzung.
        Das eine ist Steuerrecht das Andere ist das BGB.. Ich kann als Domina in der Stunde Summe xxxx verdienen. Als normale Sdl brauche ich 7 Stunden dafür.. und schon überschreite ich die geringfügige Nutzung als Sdl... der Verdienst ist jedoch der selbe...
        Da ist jedoch der Mieter selber gefordert diese Vorgaben einzuhalten... sonst kann es natürlich Ärger geben!! Und ja, jede Prostituierte hat sich anzumelden! Diese Anmeldung bezieht sich jedoch nicht auf einen bestimmten Ort. Und im Übrigen... steuerpflichtig sind alle! Entweder über den sogenannten Düsseldorfer oder beim Finanzamt ihrer Hauptwohnung.. wieviel sie wirklich zahlen müssen... nun ja... man darf da auch ein wenig Phantasie ins Spiel bringen. Auch sie sind nur Menschen......
        Der normale Vermieter ist nur mal so zur Kenntnis, kein Gewerbetreibener!! Daher auch keine Gewerbemieten und Dienstleistungen!!

        Mehr gerne über PN

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          Das mit den Mieten und eigene Wohnung, ist die eigene Wohnung nicht die, die auch mit der Meldeadresse übereinstimmt?

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            Mannomann,
            gibt es denn hier keinen Anwalt oder ähnliches, der in dem Kleingedruckten mal nachschaut und etwas verbindliches sagen kann?

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              Zitat von peter6 Beitrag anzeigen
              Mannomann,
              gibt es denn hier keinen Anwalt oder ähnliches, der in dem Kleingedruckten mal nachschaut und etwas verbindliches sagen kann?
              alles Auslegungssache und nix ist so hieb und Stichfest....... da kommt man nicht vor Gericht durch
              Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten,
              Meine Finger sind schneller als die Tastatur, die kommt manchmal einfach nicht mehr mit mir mit.

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                Zitat von Undresser Beitrag anzeigen
                alles Auslegungssache und nix ist so hieb und Stichfest....... da kommt man nicht vor Gericht durch


                Eine Escortdame hat vor dem Landgericht in MeckPomms Recht bekommen , das sie Escort , Haus und Hotel machen darf.
                Zusätzlich zur Berufung und damit Verhandlung am Oberlandesgericht hat man mit dem gestrigen Tag Prostitution jeglicher Art verboten .
                War in den bisherigen Verordnungen immer von Prostitution in Bordellen, Prostitutionsstätten etc. die Rede, hat man jetzt komplett alles verboten , was mit käuflichen Sex zu tun hat.
                Nicht nur das Berufung eingelegt wird und das vor dem Oberlandesgericht verhandeln will, man setzt mit einer neuen Verordnung einen Passus fest, der durch nichts zu rechtfertigen ist, MeckPomm hat im Moment 7 bestätigte Infektionen, abzüglich aller Genesenen und Verstorbenen.
                Zumal die Ministerpräsidentin immer davon sprach , das Prostitution in ihrem Bundesland eine wirtschaftlich unbedeutende Rolle spielt, sprich es gibt wenig Huren und auch kaum Pufffgänger.
                " Ich hasse es , wenn außer mir nichts Süßes im Haus ist "

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                  RhldPfalz/Worms

                  Offensichtlich blasen die Puffbetreiber zum Angriff.
                  Aktuell sind allein für die Stadt Worms 34 Anzeigen geschaltet, überwiegend für besuchbare Damen, einige nur für Besuche in Haus+Hotels.

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                  • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                    Blondinenfan (13.07.2020)

                    Zitat von Moin,Moin Beitrag anzeigen
                    Zumal die Ministerpräsidentin immer davon sprach , das Prostitution in ihrem Bundesland eine wirtschaftlich unbedeutende Rolle spielt, sprich es gibt wenig Huren und auch kaum Pufffgänger.
                    Würde mich interessieren, woher sie das Wissen haben will. Die in MeckPomm lebenden Mädels dürften genauso aufs Geld verdienen bedacht sein wie die anderswo und die Junx ebenso gerne einen wegstecken wie die in anderen Teilen des Landes...

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                      Zitat von Moin,Moin Beitrag anzeigen
                      Zumal die Ministerpräsidentin immer davon sprach , das Prostitution in ihrem Bundesland eine wirtschaftlich unbedeutende Rolle spielt, sprich es gibt wenig Huren und auch kaum Pufffgänger.
                      Was die absoluten Zahlen anbelangt mag sie in Anbetracht der eh geringen Einwohnerzahl recht haben, aber vermutlich ist der prozentuale Anteil ähnlich groß wie anderswo auch
                      Und definiere sie mal wirtschaftlich unbedeutend ... ein wesentlicher Wirtschaftszweig ist das vielleicht in Thailand oder in der DomRep und vergleichbaren Ländern... aber ansonsten ist das wirtschaftlich doch eher von untergeordneter Bedeutung ... das Rotlicht hat am deutschen BIP nicht mal einen Anteil von 1%, das ist nirgendwo in Deutschland wirtschaftlich bedeutend. Die üblichen leeren Argumente und leeres Geschwafel aus der Ecke der Prostitutions- und Selbstbestimmungsfeinde, zu denen bekanntlich auch diese Tante gehört.
                      In welcher Welt hinterm Mond lebt die Frau Schwesig eigentlich?


                      Zitat von Undresser Beitrag anzeigen
                      alles Auslegungssache und nix ist so hieb und Stichfest....... da kommt man nicht vor Gericht durch
                      In RLP wurde die Wiedereröffnung von Prostitutionsbetrieben vom Verwaltungsgericht weiterhin untersagt, nachdem ein Betreiber gegen die Verordnung geklagt hatte. Es ist zum Kotzen.
                      Sic semper tyrannis

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                        Ja, die Beschränkungen und Verbote gehen weiter. Meist mit dem Argument, dass man beim Gewerbe einen so engen Kontakt hat wie nirgendwo anders. Selbst Hygienekonzepte, welche die SDL in Hamburg erarbeitet haben um die dortigen Schaufenster wieder zum Öffnen zu bewegen werden abgewiesen von der Stadt. Auch hier das zentrale Argument, dass es eine ganz nahe Körpernähe gibt zwischen Kunden und der SDL. Aber auch mit dem zweiten Argument, dass man Falschangaben der Kontaktdaten erwartet. Etwas was ich schmunzelnd zur Kenntnis nehme. Wieso? Weil auch bei Besuch von Lokalen zum Essen oder Saufen Leute schon jetzt Falschangaben in den Kontaktdaten hinterlassen. Habe es mitbekommen, da in einem Lokal einer seine Schlüssel liegen gelassen hat und der Besitzer ihm auf die hinterlassenen Rufnummer anrief um ihn freundlicherweise drauf aufmerksam zu machen. Die Nummer war aber eine Falschangabe und es kam die freundliche Nachricht "Kein Anschluss unter dieser Nummer". Ergo kann man an solchen Aktionen schon sehen, dass alles unterwandert und somit ad absurdum geführt werden kann.

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