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    Tourist in Nürnberg / Einführung erbeten

    Hallo .. Bin auf Montage und gastiere in Nürnberg .. Erstmalig in Bayern ! Und hier ticken wohl die Uhren etwas anders ..

    War zur Einführung in der Stadt an der Mauer unterwegs .. Laufhaus eintritt ?? Geht's noch ? Und dann die Preise ab 50€ für quicke entweder gv oder fm?

    Ist das normal ? Fo scheint ein Bayern Problem zu sein? Oder ist Spezial das fo?

    Zu den privaten Clubs und Häuser .. Welche meiden und welche sind gut ( Preis Leistung )..

    Was ich suche ist eigentlich "nur" 69 mit fo

    Vielleicht kennt ja einer die Menüs der Häuser und kann mich Lotsen

    Danke vorab

    #2
    Ganz einfach: Such Dir mit der Suchfunktion die Berichte über "Kleines Laufhaus (Mögeldorf)", "Franzis Haus" und "Puppenhaus" - da hast Du dann reichlich Anregungen!
    A: "Und was sind Sie von Beruf, meine Herren?" - B: "Gynäkograph." - C: "Gynäkonom." - D: "Gynäkosoph."
    A: "Und was heißt das bitte auf Deutsch?" - B: "Frauenbeschreiber." - C: "Frauenerkunder."- D: "Frauenerfinder."

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      Traumerleben2018 (20.09.2016), delloslegov (02.08.2016), DerMaster7 (02.08.2016)

      #3
      Danke für die kleine Hilfestellung

      Werde mich mal durch lesen

      Danke für die Empfehlung.

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        #4
        Zitat von nebun Beitrag anzeigen
        War zur Einführung in der Stadt an der Mauer unterwegs .. Laufhaus eintritt ?? Geht's noch ? Und dann die Preise ab 50€ für quicke entweder gv oder fm?

        Ist das normal ? Fo scheint ein Bayern Problem zu sein? Oder ist Spezial das fo?


        Falls Du es noch nicht wissen solltest, ...., in Bayern ist FO per Gesetz (Bayrisches Infektionsshutzgesetz) verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit, die bei Zuwiderhandlung mit bis zu mehreren tausend Euro bestraft werden kann. Für Bordellbetreiber sind da mal u.U. schnell 10.000,- Euro fällig. Im Wiederholungsfalle droht sogar Haftstrafe.
        Wird übrigens scharf kontrolliert durch "Zivilfreier" und soll, laut Gesetzesvorlage zum neuen Prostitutionsgesetz, auch bundesweit zur gesetzlichen Grundlage werden.

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          #5
          Es gibt kein "Bayerisches Infektionsschutzgesetz". Das deutsche Infektionsschutzgesetz wurde vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 als Bestandteil des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (SeuchRNeuG) beschlossen, im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2001 in Kraft.

          In Bayern gibt es eine "Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten", mit der mit Wirkung vom 16. Mai 2001 ein Kondomzwang für weibliche wie männliche Prostituierte und deren Freier eingeführt wurde.
          Zuletzt geändert von Florindo; 19.09.2016, 19:23.
          A: "Und was sind Sie von Beruf, meine Herren?" - B: "Gynäkograph." - C: "Gynäkonom." - D: "Gynäkosoph."
          A: "Und was heißt das bitte auf Deutsch?" - B: "Frauenbeschreiber." - C: "Frauenerkunder."- D: "Frauenerfinder."

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            TV_Isabelle (20.09.2016), Traumerleben2018 (20.09.2016), manni62 (20.09.2016), horny (20.09.2016), Massage-Möger (19.09.2016)

            #6
            Zitat von TV_Isabelle Beitrag anzeigen
            Falls Du es noch nicht wissen solltest, ...., in Bayern ist FO per Gesetz (Bayrisches Infektionsshutzgesetz) verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit, die bei Zuwiderhandlung mit bis zu mehreren tausend Euro bestraft werden kann.
            Das ist definitiv falsch.

            § 6 der Bayerischen Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten besagt lediglich folgendes:

            Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden. Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen, die zur Prostitution genutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

            Da Oralverkehr bekanntlich kein Geschlechtsverkehr ist besteht demnach auch in Bayern kein Kondomzwang für Oralverkehr und kann somit auch nicht bestraft werden.

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              Pino (20.09.2016), Traumerleben2018 (20.09.2016), Jones69 (20.09.2016), Florindo (20.09.2016), horny (20.09.2016)

              #7
              Touris sollten die Laufhäuser/Clubs an der Mauser meiden....

              @nebun
              Florindo und Der Master haben dir in perfekter Weise die Fakten dargelegt die in Bayern maßgebend sind.
              Es ist natürlich Käse, dass man(n) bei Oralsex ohne Kondom eine Ordnungswidrigkeit begeht und dann gleich mit Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro belangt werden kann.

              Die Laufhäuser im Bereich der "Mauer" (Frauentormauer) vornehmlich meiden, da hier zum größten Teil mit Abzocke zu rechnen ist, kaum eine SDL mit gutem Service bzw. fairen P/L-Verhältnis anzutreffen ist!

              LG Horny

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                #8
                Was heisst hier immer Abzocke? Und immer an der Frauentormauer? Was will man für 30Euro erwarten?!? Ich hab noch keinen Reinfall erlebt. Einzig die teilweise rumstreunenden Flüchtlinge bzw 'rapefugees' sollten da nicht rumlaufen, dann wär die Situation wohl auch für die Mädels besser. Blätter 50 hin oder 100, scheissegal, und der Fall ist erledigt und alles ist ok. Geiz macht SDLs nicht gerade geil. What's the problem? Es gibt natürlich auch noch andere Locations, die gut oder besser sind, aber das ganze Abzocke-Gelabere nervt nur noch. What you pay is what you get.

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                  #9
                  Vielen Dank für die "juristisch korrekte" Aufklärung

                  Vielen Dank an die Herren, für die Aufklärung.

                  Wer sich aber mal die Mühe macht, ein wenig zu googeln, wird sehr schnell fündig, was die Kondompflicht in Bayern und mittlerweile auch im Saarland anbelangt.

                  Hier nur mal ein einziger, von zahlreichen Links, unter denen man sich gerne informieren kann:

                  https://de.wikipedia.org/wiki/Kondompflicht

                  Und Ihr könnt ja gerne mal die Damen, die in verschiedenen Bundesländern immer mal unterwegs sind, fragen, was sie darüber berichten können.

                  Fakt ist: in Bayern gilt Oralverkehr als Geschlechtsverkehr und wird bei Ausübung ohne Kondom bestraft.
                  Wer das bezweifelt, kann es ja gerne mal selbst testen, sofern er überhaupt eine Dame findet, die sich darauf einlässt.

                  Der folgende Link ist vielleicht auch noch ganz hilfreich, aber wie gesagt, es gibt hierzu zahlreiche Stellen im Internet:
                  https://www.welt.de/regionales/bayer...ndomzwang.html

                  Und wer immer noch Zweifel hat, darf hier gerne mal den Post von Tanja_Regenbsurg lesen:
                  http://www.bw7.com/forum/archive/index.php/t-50350.html

                  Zu der Höhe der verhängten Odrnungsstrafen, erlaube ich mir hier mal kurz zu zitieren:
                  "Ab Januar 2010 können bei Verstößen gegen die Kondomverordnung Prostituierte und deren Kunden, aber auch Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber, die ungeschützte Praktiken vorschreiben, mit einem Verwarnungsgeld von 1500 Euro und mehr belangt werden."

                  Wir können hier gerne noch Tage weiter diskutieren und Haarspalterei betreiben, aber das sind nun mal die Fakten. Und dass Oralverkehr als Geschlechtsverkehr angesehen wird, ist auch nicht wegzudiskutieren.
                  Zuletzt geändert von TV_Isabelle; 20.09.2016, 18:44.

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                    #10
                    Da Oralverkehr bekanntlich kein Geschlechtsverkehr ist besteht demnach auch in Bayern kein Kondomzwang für Oralverkehr und kann somit auch nicht bestraft werden.
                    Leidiges Thema, ich wollt's eigentlich nicht mehr aufgreifen, bin aber auf ein interessantes Urteil vom Verwaltungsgericht Augsburg gestoßen, siehe https://openjur.de/u/476032.html aus April 2009 - also schon aweng älter, in dem sich seeeeeeeeeehr lange über das Thema ausgelassen wurde. Kurze Zusammenfassung:
                    • Eine Puffmutti hat gegen ein Ordnungsgeld geklagt, weil ihre Mädels FO/FT angeboten haben, Teile der Argumentation:
                      (10) [Die Behörde lege] die Vorschriften zu eng aus. So sei es etwa unzulässig, die Kondompflicht nach § 6 der Hygieneverordnung auch auf den Oralverkehr auszudehnen. In dieser Bestimmung sei lediglich von Geschlechtsverkehr die Rede.
                    • Urteil: Klage abgewiesen
                      (34) Die Kammer teilt die Auffassung, dass Infektionen und Krankheiten durch ungeschützten Oralverkehr übertragen werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Übertragungsgefahr als groß oder als gering anzusehen ist; denn § 16 Abs. 1 Satz 1 IfSG stellt nicht auf das Maß einer Gefahr, sondern nur darauf ab, ob überhaupt eine konkrete Gefahr droht. Deshalb ist die Frage nach der Wahrscheinlichkeit der Übertragung einer Krankheit durch ungeschützten Oralverkehr in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. Vielmehr muss nach dem Willen des Gesetzes jeder real vorhandenen Übertragungsgefahr mit wirksamen Gegenmaßnahmen begegnet werden.
                      Hier noch der Auszug aus dem verwiesenen Gesetz (§ 16 Abs. 1 Satz 1 IfSG):
                      (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren.


                    Lange Rede (sehr lang) kurzer Sinn: Es ist eine Kombination aus Gesetzen und Verordnungen, und wird so oder so ausgelegt, unabhängig vom Schwarz-auf-weiß-Wortlaut. Die Auslegung ob OV nun wie GV zu sehen ist wird demnach - zumindest in dem konkreten Fall - zugunsten der Hygieneordnung geführt. Dass dies - wie ebenfalls jedes Gesetz - mal mehr und mal weniger oder gar nicht durch die Behörden/Ämter durchgesetzt wird, z.B. in Nordbayern scheinbar kaum, ist eine andere Sache.

                    Dies gibt im Übrigen nicht meine persönliche Meinung wieder! Meine Einstellung wird offensichtlich wenn man meine Berichte liest. Mein Beitrag diente lediglich zur Klarstellung der rechtlichen Situation.
                    Zuletzt geändert von weltstar; 20.09.2016, 18:49.

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                    • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                      DerMaster7 (21.09.2016), Massage-Möger (21.09.2016), Bobby0506 (20.09.2016), Pino (20.09.2016), TV_Isabelle (20.09.2016), Florindo (20.09.2016)

                      #11
                      Zitat von Florindo Beitrag anzeigen
                      Ganz einfach: Such Dir mit der Suchfunktion die Berichte über "Kleines Laufhaus (Mögeldorf)", "Franzis Haus" und "Puppenhaus" - da hast Du dann reichlich Anregungen!
                      Definitiv, und man kann sich vorab anschauen, was einen erwartet!

                      Kommentar


                        #12
                        nicht ganz korekt

                        Zitat von TV_Isabelle Beitrag anzeigen
                        Vielen Dank an die Herren, für die Aufklärung.

                        Wer sich aber mal die Mühe macht, ein wenig zu googeln, wird sehr schnell fündig, was die Kondompflicht in Bayern und mittlerweile auch im Saarland anbelangt.

                        Hier nur mal ein einziger, von zahlreichen Links, unter denen man sich gerne informieren kann:

                        https://de.wikipedia.org/wiki/Kondompflicht
                        Ist nur arg dumm gelaufen, da Wikipedia weder Zitierfähig ist noch Juristisch Anerkannt wird.
                        Aussagekräftig sind eben nur die Gesetze selber mit deren Erläuterungen und eben die bereits gesprochenen Urteile

                        Eins bleibt aber immer -> bleib fit machs mit

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von weltstar Beitrag anzeigen
                          Leidiges Thema, ich wollt's eigentlich nicht mehr aufgreifen, bin aber auf ein interessantes Urteil vom Verwaltungsgericht Augsburg gestoßen, siehe https://openjur.de/u/476032.html aus April 2009 - also schon aweng älter, in dem sich seeeeeeeeeehr lange über das Thema ausgelassen wurde. Kurze Zusammenfassung:
                          • Eine Puffmutti hat gegen ein Ordnungsgeld geklagt, weil ihre Mädels FO/FT angeboten haben, Teile der Argumentation:
                          • Urteil: Klage abgewiesen
                            Hier noch der Auszug aus dem verwiesenen Gesetz (§ 16 Abs. 1 Satz 1 IfSG):


                          Lange Rede (sehr lang) kurzer Sinn: Es ist eine Kombination aus Gesetzen und Verordnungen, und wird so oder so ausgelegt, unabhängig vom Schwarz-auf-weiß-Wortlaut. Die Auslegung ob OV nun wie GV zu sehen ist wird demnach - zumindest in dem konkreten Fall - zugunsten der Hygieneordnung geführt. Dass dies - wie ebenfalls jedes Gesetz - mal mehr und mal weniger oder gar nicht durch die Behörden/Ämter durchgesetzt wird, z.B. in Nordbayern scheinbar kaum, ist eine andere Sache.

                          Dies gibt im Übrigen nicht meine persönliche Meinung wieder! Meine Einstellung wird offensichtlich wenn man meine Berichte liest. Mein Beitrag diente lediglich zur Klarstellung der rechtlichen Situation.
                          Ein sehr guter Beitrag und du hast dir sehr viel Mühe gemacht und gut recherchiert @weltstar.

                          Daher zitiere ich deinen Beitrag auch noch mal in voller Länge. Dennoch: OV ist kein GV, auch in Bayern jedenfalls noch nicht. 2017 soll die Kondompflicht vom Bundestag deutschlandweit einheitlich geregelt werden.

                          Außerdem: Wer soll das alles überhaupt kontrollieren ? Das ist schier unmöglich. Also dann, wenn es so kommt, ein völlig unsinniges Gesetz.

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                            #14
                            Zitat von DerMaster7 Beitrag anzeigen
                            Dennoch: OV ist kein GV, auch in Bayern jedenfalls noch nicht. 2017 soll die Kondompflicht vom Bundestag deutschlandweit einheitlich geregelt werden.

                            Außerdem: Wer soll das alles überhaupt kontrollieren ? Das ist schier unmöglich. Also dann, wenn es so kommt, ein völlig unsinniges Gesetz.
                            Das sind doch jetzt, sorry, wenn ich das mal so schreibe, an den Haaren herbeigezogene Aussagen. Worauf würdest Du Dich denn im Zweifelsfalle berufen, wenn, wie schon geschehen, ein Gericht es eben doch so auslegt, dass OV = GV ist?
                            Über den Sinn, oder den Unsinn solcher Gesetze und Verordnungen, auch über die bundesweit geltenden geplanten Gesetzesvorhaben zu diskutieren, ist doch vertane Mühe. Was glaubst Du, warum die Betreiber von solchen Einrichtungen Amok laufen, gegen eben diese Gesetzesvorhaben? Auch und gerade eben wegen Deiner Frage, wer das denn kontrollieren will und wie das kontrolliert werden soll bzw. kann. Teilweise befürchten die Betreiber eben regelrechte Razzien in ihren Einrichtungen. Wer kann schon garantieren, dass dies nicht der Fall sein wird? Die Folgen, wenn in Bordellen und Etablissements Kontrollen oder gar Razzien durchgeführt werden würden, wären für die Betroffenen verheerend. Solch eine Einrichtung wäre in den Augen der Kundschaft sehr schnell verbrannt und würde wohl eher gemieden werden. Davor haben die Betreiber eine, nicht ganz unberechtigte, panische Angst.

                            Lies Dir mal das Kleingedruckte, bereits heute schon, auf den Webseiten der verschieden Häuser durch. Auch findest Du heute in jeder Einrichtung eine Geschäftsordnung. Die Betreiber müssen sich doch heute schon juristisch gegen alle möglichen Szenarien absichern. Daher wird immer betont, dass die Serviceleistung rein eine Angelegenheit zwischen Kunde und Dienstleisterin ist, der Betreiber sich da vollkommen versucht, aus der Verantwortung zu verabschieden. Und dann das wird mit jeder Gesetzesnovellierung schlimmer und auch grotesker. Die Argumentation lautet immer wieder von Seiten des politischen Establishments, dass man damit versucht, der Zwangsprostitution und illegalen Machenschaften Herr zu werden. Da alle diese Vorhaben bislang kläglich gescheitert sind, versucht man nun auch die Kunden in die Verantwortung zu nehmen und droht mit teils drastischen Strafen.
                            Ob das zum Erfolg führen wird? Aus meiner persönlichen Sicht, und der Sicht vieler Betroffener, wohl eher fraglich.

                            Ich habe mich mit einigen Damen auch schon zu diesem Thema unterhalten. Eine der Damen, die ab und zu in Augsburg arbeitet, bestätigte mir wirklich, dass sie schon einmal Besuch von einem "Scheinfreier" hatte.
                            Und sie versicherte mir glaubhaft, dass sie eben, wenn sie in Bayern unterwegs ist, definitiv kein FO anbieten wird und es auch nicht praktizieren wird, da ihr das Risiko einfach zu groß ist.

                            Somit wären wir wieder bei der ursprünglichen Ausgangsfrage, warum es das in Bayern, zumindest offiziell, nicht gibt.

                            Man kann hier sicherlich noch endlos weiterdiskutieren, Meinungen und Ansichten zum Besten geben. Aber das nützt alles nichts, interessiert den Gesetzgeber nicht im Geringsten. Nicht einmal die Meinung der eigentlich betroffenen, nämlich der Damen, die solche Dienstleistungen erbringen bzw. anbieten, ist hier gefragt. Schon gar nicht vom Gesetzgeber.
                            Zuletzt geändert von TV_Isabelle; 23.09.2016, 11:49.

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                              #15
                              Zitat von TV_Isabelle Beitrag anzeigen
                              Das sind doch jetzt, sorry, wenn ich das mal so schreibe, an den Haaren herbeigezogene Aussagen. Worauf würdest Du Dich denn im Zweifelsfalle berufen, wenn, wie schon geschehen, ein Gericht es eben doch so auslegt, dass OV = GV ist?
                              Ich kenne dieses Urteil das auch hier nachzulesen ist: https://openjur.de/u/476032.html

                              Darin legt es das Gericht eben gerade nicht so aus, das OV=GV ist sondern kommt zu dem Schluss, das durch ungeschützten Oralverkehr Krankheiten, wie z.B. AIDS, übertragen werden können und es der Klägerin, also der Bordellbesitzerin, möglich gewesen sei, zu überwachen ob ungeschützter Oralverkehr praktiziert wird zumal sogar Überwachungskameras in dem Bordell installiert waren.

                              Wenn du nun kontrollieren willst das kein OV stattfindet, müsste bei jedem Verkehr im Bordell ein Überwachungsbeamter dabei sein der kontrolliert ob die Lümmeltüte auch beim Oralverkehr installiert ist. Oder alles gefilmt werden, wobei es dann auch wieder jede Menge Leute bräuchte die diese Filme dann ansehen. Beides wäre zudem ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Freier und SDL.

                              Das wäre das Ende der Prostitution. Zumal eine solche Überwachung gar nicht möglich ist, ist dies auch nicht kontrollierbar und somit sind solche Gesetze und Verordnungen Unsinn.

                              Die Übertragung von Krankheiten beim OV ist zudem gering und ein gewisses Risiko sich etwas einzuhandeln gibt es sicher immer, selbst beim Küssen.
                              Zuletzt geändert von DerMaster7; 23.09.2016, 17:55.

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