http://www2.nuernberg.de/presse/mitt...sse_25249.html
Nr. 1210 / 26.11.2009
Kondombenutzung für Prostituierte und Kunden ist Pflicht
... Paragraf 6 der Bayerischen Hygiene-Verordnung...
...
Angesichts dieser Entwicklung hat die Nürnberger Kreisverwaltungsbehörde nun beschlossen, mittels einer Allgemeinverfügung der Hygieneverordnung mehr Wirksamkeit zu verleihen. Ab Januar 2010 können bei Verstößen gegen die Kondomverordnung Prostituierte und deren Kunden, aber auch Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber, die ungeschützte Praktiken vorschreiben, mit einem Verwarnungsgeld von 1 500 Euro und mehr belangt werden. In München und anderen bayerischen Städten ist eine vergleichbare Vorgehensweise bereits seit Jahren üblich. Bereits die Werbung für ungeschützte Praktiken wird zukünftig verfolgt. Zahlen muss in diesen Fällen, wer die Werbung geschaltet hat, egal ob Bordellbetreiber oder Prostituierte.
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Nr. 1210 / 26.11.2009
Kondombenutzung für Prostituierte und Kunden ist Pflicht
... Paragraf 6 der Bayerischen Hygiene-Verordnung...
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Angesichts dieser Entwicklung hat die Nürnberger Kreisverwaltungsbehörde nun beschlossen, mittels einer Allgemeinverfügung der Hygieneverordnung mehr Wirksamkeit zu verleihen. Ab Januar 2010 können bei Verstößen gegen die Kondomverordnung Prostituierte und deren Kunden, aber auch Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber, die ungeschützte Praktiken vorschreiben, mit einem Verwarnungsgeld von 1 500 Euro und mehr belangt werden. In München und anderen bayerischen Städten ist eine vergleichbare Vorgehensweise bereits seit Jahren üblich. Bereits die Werbung für ungeschützte Praktiken wird zukünftig verfolgt. Zahlen muss in diesen Fällen, wer die Werbung geschaltet hat, egal ob Bordellbetreiber oder Prostituierte.
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