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    #46
    Zitat von Kobold666 Beitrag anzeigen
    Gestern wurde in der HAZ berichtet in Hannover fand eine Razzia im Rotlichtvirtell statt.
    In dem Artikel wurde noch einmal explizit darauf hin gewiesen das Prostitution zur Zeit in Niedersachsen verboten ist.
    Diese Verordnung trifft meines Wissens auf alle Bundesländer zu ohne Ausnahme.
    Gruß Kobold 666
    Wenn ich mich mit einer "Freundin" treffe und ihr "Geld schulde", ist das dann auch Prostitution

    ...ich frage für einen Freund
    "Eine Frau ist wie ein Buch, das immer, mag es gut oder schlecht sein, zunächst durch das Titelblatt gefallen muß."
    Giacomo Casanova (1725 - 1798)

    "Eine gute Frau ist wie ein gutes Buch: unterhaltsam, anregend, belehrend. Ich wollte, ich könnte mir eine ganze Bibliothek leisten."
    Honoré de Balzac (1799 - 1850)

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      #47
      Zitat von gut drunter Beitrag anzeigen
      Wenn ich mich mit einer "Freundin" treffe und ihr "Geld schulde", ist das dann auch Prostitution

      ...ich frage für einen Freund
      Wenn sie seine Freundin ist, dann weiß er sicher ihren richtigen Namen, ihren Geburtstag usw. :)
      "Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein." - Kurt Tucholsky (1890 - 1935)

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      • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
        gut drunter (28.07.2020)

        #48
        Gut drunter
        Meines Wissens dürfen sich in allen Bundesländern zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen ist damit die Frage für deinen Freund ausreichend beantwortet?
        Was die veranstalten geht niemand was an. Persönlichkeitsrecht
        Gruß Kobold 666

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        • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
          gut drunter (28.07.2020), Ritter50 (28.07.2020)

          #49
          Sextreffen ohne Geld ist keine Prostitution müsste also erlaubt sein ( Mindestabstand ???) .Sex gegen Geld ist Prostitution,also verboten.
          Unlogisch ist das schon.

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            #50
            Zitat von Hoftester Beitrag anzeigen
            Wenn sie seine Freundin ist, dann weiß er sicher ihren richtigen Namen, ihren Geburtstag usw. :)
            Zitat von Kobold666 Beitrag anzeigen
            Gut drunter
            Meines Wissens dürfen sich in allen Bundesländern zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen ist damit die Frage für deinen Freund ausreichend beantwortet?
            Was die veranstalten geht niemand was an. Persönlichkeitsrecht
            Gruß Kobold 666
            Ich werde es meinem Freund ausrichten
            "Eine Frau ist wie ein Buch, das immer, mag es gut oder schlecht sein, zunächst durch das Titelblatt gefallen muß."
            Giacomo Casanova (1725 - 1798)

            "Eine gute Frau ist wie ein gutes Buch: unterhaltsam, anregend, belehrend. Ich wollte, ich könnte mir eine ganze Bibliothek leisten."
            Honoré de Balzac (1799 - 1850)

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              #51
              Einfach nur verantwortungslos

              Zitat von Die_Happy Beitrag anzeigen
              Ich habe aktuell auch keine Ahnung was ich von denen Regelungen halten soll. Ich verfolge das ehrlich gesagt nicht mehr.
              Die Verhaltensregel sind nicht ohne Grund gemacht worden.
              Daran sollten sich alle halten, auch du.
              Ansonsten ist es ein egogistsiches und verantwortungsloses Vehalten gegenüber anderen Personen, welche sich strikt an die Regelungen halten.
              Zitat von Die_Happy Beitrag anzeigen
              Fakt ist, dass viele der mir bekannten Adressen wieder geöffnet und auch spätestens seit dieser Woche wieder voll besetzt sind, davor erst geschlossen, dann eine Dame, dann zwei...
              Dies ist dann ein klarer Verstoß/Ordnungswidrigkeit.
              Wenn in der Region nicht so stark kontrolliert wird haben sie Glück.
              Ich weiß vin anderen Regionen, da geben sich die Ordnungshüter als Termin aus und kontrollieren.
              Zitat von Die_Happy Beitrag anzeigen
              Bis vor ein paar Wochen habe ich die Ladies zu mir nach Hause geladen.
              Warum machst du dies nicht weiterhin so, damit schadest du keinem.

              Noch eine Anmerkung sei mir erlaubt.
              Du bist seit 4 Jahren angemeldet und hast es gerade mal auf 47 Beiträge geschafft.

              Und dann jetzt solch ein Bericht, welcher auch noch dazu animieren soll deinem Beispiel zu folgen.

              Mir fehlen einfach die Worte.

              Den Bericht hättest du dir sparen können, denn damit schadetst du nur der Community.

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                #52
                Zitat von C`est la vie Beitrag anzeigen
                Sextreffen ohne Geld ist keine Prostitution müsste also erlaubt sein ( Mindestabstand ???) .Sex gegen Geld ist Prostitution,also verboten.
                Unlogisch ist das schon.
                ne das ist schon logisch. Bei ersteren ist davon auszugehen das die Beteiligten nicht kurzfristig mit dem/der nächsten ins Bett springen.
                Bei letzteren ist zumindest bei einer Person davon auszugehen das am selben Tage erneut dieser enge Kontakt gesucht wird und dies mehrmals. Erhöht die Möglichkeit der Ausbreitung eines Virus enorm.

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                • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                  60joe (04.08.2020)

                  #53
                  Zitat von Kobold666 Beitrag anzeigen
                  Gestern wurde in der HAZ berichtet in Hannover fand eine Razzia im Rotlichtvirtell statt.
                  Link dazu?

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                    #54
                    Zitat von fudelidu Beitrag anzeigen
                    Link dazu?
                    26.07.2020 14:28 - Polizei Presse Polizeikontrollen im Steintorviertel: Zahlreiche Verstöße geahndet
                    Hannover (ots) - Die Polizei zeigt weiter Präsenz im Steintorviertel. Beamte des Polizeikommissariats Mitte haben in den vergangenen Tagen erneut in der hannoverschen Innenstadt kontrolliert und dabei zahlreiche Verstöße festgestellt. Dabei haben sie am Wochenende (24.07.-26.07.20) unter anderem Gastronomiebetriebe und den Straßenstrich kontrolliert. Bereits am Donnerstag (23.07.2020) haben die Polizisten 13 Platzverweise erteilt und zwei Prostituierte in Gewahrsam genommen.

                    Bei den Kontrollen am Donnerstag trafen die Beamten vermehrt Prostituierte an, die ihre Dienste unter anderem im Bereich der Brüderstraße anboten und zu Freiern in Autos stiegen. Die Beamten erteilten zunächst Platzverweise und richteten an offenbar wartende Kunden Gefährderansprachen. Kurz darauf trafen die Polizisten eine der Frauen in der Lützowstraße sich erneut prostituierend an. Sie wurde dem Gewahrsam zugeführt. Darüber hinaus stellten die Beamten in zwei Bars (Reuterstraße, Am Marstall) Hinweise auf Prostitutionsbetrieb fest. Entsprechend wurden Gefährderansprachen gehalten, Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Platzverweise ausgesprochen.

                    Darüber hinaus trafen die Einsatzkräfte am frühen Freitagmorgen, 03:45 Uhr, am Steintorplatz auf eine Personengruppe. Dabei stellten sie fest, dass ein 19 Jahre alten Mann bereits mehrfach gegen eine ihm auferlegte räumliche Beschränkung nach dem Asylgesetz und ein wirksames Aufenthaltsverbot verstoßen hatte. Er wurde festgenommen und dem beschleunigten Verfahren zugeführt. Insgesamt durchsuchten die Beamten von Donnerstagabend bis Freitagmorgen vier Personen, erteilten 13 Platzverweise, nahmen zwei Personen in Gewahrsam und nahmen eine Person vorläufig fest. Darüber hinaus wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen unerlaubter Prostitution, dem Verdacht des Betreibens einer Prostitutionsstätte, dem Verstoß gegen räumliche Beschränkung und des Nichtbefolgens von Platzverweisen.

                    Auch am Freitag- und Samstagabend stellten die Polizeibeamten Prostituierte im Bereich Brüderstraße und Herschelstraße fest. Sie erhielten Gefährderansprachen und einen Platzverweis. In der Limburgstraße warf ein 24-jähriger Mann gegen 22:00 Uhr bei Erblicken der Kontrollierende ein Beutel mit etwa zehn Gramm Marihuana weg und flüchtete. Er wurde nach kurzer Verfolgung festgenommen. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Handels mit Drogen wurde eingeleitet.

                    Am Samstagabend kontrollierten die Beamten gegen 23:30 Uhr einen 19-Jährigen, der augenscheinlich Drogen am Steintorplatz verkaufen wollte. Er erhielt einen Platzverweis. Dennoch trafen ihn die Polizeibeamten erneut gegen 01:30 Uhr am Steintorplatz an, so dass er in Gewahrsam genommen wurde. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet.

                    Insgesamt wurden bei den Kontrollen am Freitag und Samstag 53 Platzverweise ausgesprochen und elf Verfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. /ahm, ric
                    Nichts ist, wie es scheint!

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                      #55
                      Zitat von X_RAY Beitrag anzeigen
                      blablabla
                      danke, made my day^^ selten so viel dummes Zeug auf einmal gelesen.

                      Nur um auf einen Punkt einzugehen: Die Gemeinden und Kommunen in Bayern dürfen seit einer Woche eigene Hygienekonzepte für Bordelle erstellen. Das ist auch die Erklärung, warum hier ein Laden nach dem anderen neu eröffent.

                      Der Grund, warum vorher nur eine Person anwesend war, war die Grauzone, dass in Hotels und Privaträumen Prostitution erlaubt war (höchst richterlich abgesegnet). Somit hat man vereinzelt kleinere Bordelle als Privatwohnungen angegeben, wo nur eine Person wohnen darf. Aber hey, wen interessieren schon fakten.

                      Ich weiß jetzt, was die Ladies meinen, wenn sie mir von den ganzen "Tastenwixxern" da draußen erzählen.
                      Schreiben nur viel müll, aber wenns zur Sache geht, bekommen sie keinen hoch.

                      Ich beglückwünsche dich zu deinen 600 Beiträgen. Andere gehen ficken, du holst dir eben darauf einen runter.

                      Have fun!

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                        #56
                        Welche Verordnung regelt dies

                        Zitat von Die_Happy Beitrag anzeigen
                        danke, made my day^^ selten so viel dummes Zeug auf einmal gelesen.
                        Dann hast du einen Wissensvorsprung, im Gegensatz zu mir.
                        Denn ich beziehe mich auf die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)
                        Vom 19. Juni 2020 zuletzt am 28.07.2020 geändert.
                        https://www.gesetze-bayern.de/Conten...ookieSupport=1
                        Zitat von Die_Happy Beitrag anzeigen
                        Nur um auf einen Punkt einzugehen: Die Gemeinden und Kommunen in Bayern dürfen seit einer Woche eigene Hygienekonzepte für Bordelle erstellen. Das ist auch die Erklärung, warum hier ein Laden nach dem anderen neu eröffent.
                        Dafür gibt es sicherlich eine offizielle Quelle, wo dies nachzulesen ist.
                        Zitat von Die_Happy Beitrag anzeigen
                        Der Grund, warum vorher nur eine Person anwesend war, war die Grauzone, dass in Hotels und Privaträumen Prostitution erlaubt war (höchst richterlich abgesegnet). Somit hat man vereinzelt kleinere Bordelle als Privatwohnungen angegeben, wo nur eine Person wohnen darf. Aber hey, wen interessieren schon fakten.
                        Zur Faktenlage - dann lies dir mal dies durch.
                        https://www.anwalt.de/rechtstipps/du...en_169690.html

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                          #57
                          Auch auf das Risiko mich unbeliebt zu machen. Komm mir wie im Kindergarten vor wenn man hier liest.

                          Kommentar

                          • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                            olif (30.07.2020), Die_Happy (29.07.2020)

                            #58
                            Sachlichkeit

                            Zitat von Dauerficker Beitrag anzeigen
                            Komm mir wie im Kindergarten vor wenn man hier liest.
                            Lesen, Verstehen und sich eine eigene Meinung bilden, hat nichts mit Kindergarten zu tun.

                            Ich habe meine Sichtweise dargelegt und wenn diese falsch odern nicht korrekt sein sollte habe ich kein Problem damit diese zu revidieren.
                            Die Faktenlage sagt mir aktuell was anderes, es sei denn es gibt neuere Quelle, dann bitte offenlegen.
                            Ein Forum profitiert davon.

                            Hier nun das Zitat auf welches ich mich beziehe - https://www.anwalt.de/rechtstipps/du...en_169690.html

                            "In einem Hinweisbeschluss vom 15. Juli 2020 führte das Gericht dazu folgendes aus:

                            „Nach dem systematischen Regelungszusammenhang in § 11 Abs. 5 6. BaylfSMV von Bordellbetrieben mit „Clubs" und „Diskotheken" sowie den Ausführungen des Antragsgegners ... dürfte der Regelungszweck der angegriffenen Bestimmung maßgeblich darin bestehen, den besonderen Infektionsgefahren aus dem „persönlichen Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen" entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund erscheint nach vorläufiger Einschätzung des Senats zweifelhaft, ob die von der Antragstellerin betriebene Prostitutionsstätte, bei der nach dem insoweit maßgeblichen Betriebskonzept i.S.v. § 16 ProstSchG ein solches Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen wohl weder vorgesehen noch möglich ist, überhaupt unter den Begriff des „Bordellbetriebs" fällt.“

                            Hieraus könnte sich ergeben, dass Bordellbetriebe in Bayern dann öffnen können, wenn ein „persönliches Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen" ausgeschlossen werden kann. Dies könnte beispielsweise durch Terminsvergaben und das Verbot des Betretens eines Betriebes für "Laufkundschaft" geregelt werden. Eine generelle Öffnungsmöglichkeit aller Bordellbetriebe in Bayern ergibt sich aus dem Verfahren nicht, eine Betrachtung des Einzelfalls bzw. die Erstellung eines geeigneten Konzepts ist notwendig.

                            Jedenfalls ist Bayern ist damit das erste Bundesland, in dem ein Gericht die Wiedereröffnung einer Prostitutionsstätte nicht per se ausschließt.

                            Allerdings ist in Bayern das Infektionsgeschehen im Vergleich zu den anderen Bundesländern nicht signifikant niedriger. Bei bundesweit insgesamt ca. 200.000 gemeldeten Infektionen fielen etwa ein Viertel auf das Bundesland Bayern. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland auch aktuell noch als insgesamt hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch.

                            Andererseits war Bayern bereits in Bezug auf Prostitution an sich sowie die Öffnung von Tantra- bzw Erotik-Massage-Studios einen Sonderweg gegangen.

                            Wie eine telefonische Anfrage bei Erlaubnisbehörden in Bayern ergab, sehen die Behörden allerdings noch keinen Anlass, eigenmächtige Wiedereröffnungen durch Betreiber zu akzeptieren. Dies gilt jedenfalls für Hof, Nürnberg und München. Insoweit könnte es für betroffene Betreiber sinnvoll sein, selbst den Rechtsweg zu beschreiten.

                            Es bleibt weiterhin abzuwarten, ob das Verfahren für dem Bayrischen VGH eine Signalwirkung auf andere Bundesländer hat. Der Verfasser führt aktuell noch Eilverfahren in Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die demnächst zur Entscheidung anstehen.


                            Anmerken möchte ich, dass PLP den Brodellbetrieb ab 10.6.2020 zulassen wollte.
                            Der bayrische Konprinz war jener, welcher der Landesrgierung von RLP massiv ins Gewissen geredet hat und so das Ganze zum kippen gebracht hat.
                            https://www.ladies-forum.de/showthre...oslegen-in-RLP

                            Ausgerechtet, das Bundesland, welches dies verhindert hat, geht jetzt in die Offensive.

                            Ich will und kann es nicht glauben, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

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                            • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                              Massage-Möger (30.07.2020)

                              #59
                              Lieber Kollege x ray, dich hatte ich damit auch nicht gemeint. Deine Beiträge haben die der Situation geschuldete Sachlichkeit. Ich beziehe mich eher auf die, die sachliche Beiträge wie deine zerreden und oder auch noch beleidigend werden, weil man nicht ihre meiung hat.

                              Kommentar

                              • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                                60joe (04.08.2020), Massage-Möger (30.07.2020)

                                #60
                                Klassische Zensur

                                Antwort auf FUDELIDU zum Begriff Zensur:

                                Ich weiß nicht, warum hier in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einer unrechtmäßigen Vorgabe durch Bundesbehörden der Begriff 'Zensur' zum Unwort erklärt wird. Selbstverständlich handelt es sich nach der klassischen Definition um Zensur:
                                "Bei einer Zensur werden unerwünschte Inhalte oder Meldungen durch eine Instanz - [...] - zurückgehalten. Das hat zur Folge, dass in die Presse- und Meinungsfreiheit eingegriffen wird. "

                                Habt ihr euch schon so an die Einschränkungen eurer bürgerlichen Freiheit gewöhnt, dass ihr selbst daran zweifelt? Wie verkommen sind eure Moralvorstellungen? Gilt nur das als korrekt und rechtmäßig, was von dieser Gesetze brechenden Regierung vorgegeben wird?

                                Ich stamme noch aus einer Zeit, in der man die Freiheit liebte und jede Autorität in Frage stellte. Mit Duckmäuserei lässt sich nichts erreichen.

                                Ehrlich gesagt ist das zum Heulen...

                                Kommentar

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                                  Tyr (03.08.2020)
                                Lädt...
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