Was eine Prostitutionsstätte ist steht im Prostituiertenschutzgesetz. Die Wohnung des Freiers oder das von ihm gebuchte Hotelzimmer gehören nicht dazu.
Viele Bestimmungen sind in der Tat schwammig formuliert. Die Rechtsunsicherheit ist sicher sehr groß. Nicht einfach für uns und insbesondere für die SDL.
Viele Bestimmungen sind in der Tat schwammig formuliert. Die Rechtsunsicherheit ist sicher sehr groß. Nicht einfach für uns und insbesondere für die SDL.
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