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Scheint den Bildern nach eine Adresse zu sein, die ich eh meiden würde.
Aber im allgemeinen gilt, das man immer mal mit einer Kontrolle, sei es durch das Ordnungsamt rechnen muss.
Deshalb sollte man sich auch ausweisen können. Ansonsten hat man im Normal Fall nichts zu befürchten.
Falls man allerdings aus irgendeinen Grund, zb eine Aussage braucht, oder es irgendwas zb Unstimmigkeiten bei der Steuer oder des Hurenpasses der Dame gab, kann es schon passieren , das im schlimmsten Fall mal ein Briefchen wegen Zeugenaussage mal nach Hause kommt.
Aber im Normalfall hat man als Kunde nichts zu befürchten.
Gibt schon irgendwo ein Thema über so etwas, hab nur momentan wenig Zeit zum suchen
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten,
Meine Finger sind schneller als die Tastatur, die kommt manchmal einfach nicht mehr mit mir mit.
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TheLicker69 (29.05.2019), Tester1 (29.05.2019), ErlangerMann (29.05.2019)
Da steht „Fünf Bordelle“, also scheint es so ziemlich alle in Nürnberg erwischt zu haben.
Die Mädels tun mir leid. Wahrscheinlich werden viele Ärger kriegen wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsrechts.
Irrsinn, wenn man bedenkt, wie dieses Aufenthaltsgesetzt seit 2015 mit Füßen getreten wurde, und dass man als illegaler Migrant keinerlei Konsequenzen befürchten muss. Während die Mädels, die hier arbeiten, die Looserkarte haben.
Staatliche Repression, die exekutive Umsetzung des von niemandem im SDL gewünschten „Prostituiertenschutzgesetzes“.
Zuletzt geändert von ErlangerMann; 29.05.2019, 07:17.
„Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen!“ Oscar Wilde
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amigo1 (05.06.2019)
Wenn es ums abkassieren geht sind sie immer schnell.....
In der Regel hat man aber als Kunde bei einer Razzia nichts zu befürchten bis halt auf die eventuelle Geschichte bezüglich Zeugenaussage.
Die Probleme beginnen wahrscheinlich für die ein oder anderen Kunden, wenn die Ehefrau die Vorladung im Briefkasten findet.
Ansonsten hat man doch nichts zu befürchten, da es ja keine per se illegalen Dienstleistungen sind, die man dort in Anspruch nahm.
Da steht „Fünf Bordelle“, also scheint es so ziemlich alle in Nürnberg erwischt zu haben.
Die Mädels tun mir leid. Wahrscheinlich werden viele Ärger kriegen wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsrechts.
Irrsinn, wenn man bedenkt, wie dieses Aufenthaltsgesetzt seit 2015 mit Füßen getreten wurde, und dass man als illegaler Migrant keinerlei Konsequenzen befürchten muss. Während die Mädels, die hier arbeiten, die Looserkarte haben. ��
Staatliche Repression, die exekutive Umsetzung des von niemandem im SDL gewünschten „Prostituiertenschutzgesetzes“.
Nur zur Info: Auf dem Bild ist die Frauentormauer Nürnberg zu sehen.. Dort gibt es ca. 20 Bordelle. Die Bordellstraße beginnt (vom Hauptbahnhof her kommend) an der Färberstraße, Ecke Frauentormauer und endet an der Ottostraße, Ecke Frauentormauer. Jede Hausnummer ist ein Bordell. Von der Ottostraße her beginnt es mit der Hausnummer 102, dann kommt die 100 etc.. Das letzte Haus hat glaube ich die Nummer 68 oder 66.
Auf dem Polizeifoto sieht man das Bordell mit der Hausnummer 80 (wird glaube ich von einen Türken gemanagt).
Die Frauentormauer ist ein öffentliches Bordell. Es gibt in Nürnberg noch ca. 170 Privatwohnungen (jede Wohnung hat eine andere Adresse) und natürlich einige FKK-Clubs...
Da steht „Fünf Bordelle“, also scheint es so ziemlich alle in Nürnberg erwischt zu haben.
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Fünf Bordelle, ist Richtig, alles ein Besitzer. Es gibt mehrere Bordelle dort hinter der Mauer. Aber nur ein Betreiber hat gleich 5
Das Grösste ist das Haus 80, welches auf dem Bild auch zu sehen ist.
Haus 80 und Haus 100 gehören dem selben. Dieserjehne hat insgesamt 5 Häuser, es scheint sich also um eine gezielte Razzia rund um die 5 Häuser gehandelt haben.
Soweit ich weis, Haus 80 und 100, dazu ein weiteres , direkt angrenzendes Haus, Also nr 82 oder und 102 gehören alles demselben. Gab mal einen Internetseite, wo alle Häuser erwähnt waren.
Weise auf das Alter der Aufzeichnung , - 2014 hin, und weiss also auch nicht, ob es ein aktueller Besitzer ist, und hab somit auch keinen beschuldigt.
Es geht also hier um Steuerhinterziehung, denke also die Freier haben nichts zu befürchten, Daten wurden zwar vielleicht aufgenommen, aber wen die SDL offiziell angemeldet war, haben sie auc nichts zu befürchten, denke es geht hier einzig um eine Massnahme gegen den BEtreiber.
Nur Nebenbei wurden in diesem Fall auch die Daten der SDL´s überprüft, Anmeldung, Hurenpass usw.
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ErlangerMann (30.05.2019), Lex (29.05.2019)
Die Probleme beginnen wahrscheinlich für die ein oder anderen Kunden, wenn die Ehefrau die Vorladung im Briefkasten findet.
Auf solch einer Vorladung stehen m.W. nur Aktenzeichen, aber keine wörtliche Angabe, zu welchem Vorwurf eine Zeugenaussage gebraucht wird. Da kann man(n) sich noch leicht herausreden mit Vorfall im (Straßen-!) Verkehr, Diebstahl beobachtet o.ä.
Viele Verfahren enden mit Strafbefehl. Da gäbe es für Zeugen weiter nichts zu erwarten. Wird jedoch gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben oder erachtet die Staatsanwaltschaft eine Verhandllung vor dem Strafrichter für erforderlich, ist die folgende Verhandlung (von Ausnahmen abgesehen) öffentlich - und wenn dann das angetraute Ehewunder oder jemand anders aus dem Verwandten- / Bekanntenkreis mal ein solches Verfahren als Zuschauer miterleben möchte, könnte es spannend werden...
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