Hallo HarryW,
na Du bist mir ja ein lustiger Gesell,
zunächst bedanke ich mich für Deine Ausführungen. Sie sind bestimmt sehr wertvoll, weil Du ja ein Vollmitglied bist. Auch muss ich dann sicherlich um Entschuldigung bitten, daß mein Wissen juristisch nicht so fundiert ist wie das Deinige und von daher nicht wusste war um das eine geht das andere nicht. Auch verstehe ich weiter nicht, warum eine Anzeige dann eingebunden werden darf und ein Bild nicht. Irgendwie habe ich mal gelesen, daß auch die Setzung eines Hyperlinkes eine Urheberrechtsverletzung sein kann.
Ein weiterer Aspekt könnte sein, daß mir ja ein Urheber vielleicht auch das Recht eingeräumt hat sein Bild zu grabben oder darf er das nicht? Auch da fehlt mir das Wissen. Aber ich denke schon das der Besitzer eines Bildes dieses Gestatten darf oder nicht, sofern er die Rechte nicht anderweitig veräußert hat. Gab es da nicht mal etwas das da lautete "Recht am eigenen Bild"?
Irgendwie habe ich aber auch nicht die Zeit all dieses zu recherchieren. Deshalb finde ich es außerordentlich gut und hilfreich, daß Du diese Tätigkeit für mich übernommen hast und mir mitteilst. Sollte ich Dir irgendwann einmal helfen können, werde ich dieses gern tun.
Dann wünsch Ich noch einen schönen Tag und verbeibe
MFG
hb
na Du bist mir ja ein lustiger Gesell,
zunächst bedanke ich mich für Deine Ausführungen. Sie sind bestimmt sehr wertvoll, weil Du ja ein Vollmitglied bist. Auch muss ich dann sicherlich um Entschuldigung bitten, daß mein Wissen juristisch nicht so fundiert ist wie das Deinige und von daher nicht wusste war um das eine geht das andere nicht. Auch verstehe ich weiter nicht, warum eine Anzeige dann eingebunden werden darf und ein Bild nicht. Irgendwie habe ich mal gelesen, daß auch die Setzung eines Hyperlinkes eine Urheberrechtsverletzung sein kann.
Ein weiterer Aspekt könnte sein, daß mir ja ein Urheber vielleicht auch das Recht eingeräumt hat sein Bild zu grabben oder darf er das nicht? Auch da fehlt mir das Wissen. Aber ich denke schon das der Besitzer eines Bildes dieses Gestatten darf oder nicht, sofern er die Rechte nicht anderweitig veräußert hat. Gab es da nicht mal etwas das da lautete "Recht am eigenen Bild"?
Irgendwie habe ich aber auch nicht die Zeit all dieses zu recherchieren. Deshalb finde ich es außerordentlich gut und hilfreich, daß Du diese Tätigkeit für mich übernommen hast und mir mitteilst. Sollte ich Dir irgendwann einmal helfen können, werde ich dieses gern tun.
Dann wünsch Ich noch einen schönen Tag und verbeibe
MFG
hb
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