Zitat von Pandab@r
Beitrag anzeigen
@mea culpa:
Eine Dame kann eine Prostitutionsstätte betreiben ohne ein Prostitutionsgewerbe zu haben (ist der erste Unterpunkt zu §2 Abs. 3).
Sobald dort eine andere Person (egal ob zusätzlich oder ausschließlich) tätig ist, ist entsprechend ein Prostitutionsgewerbe anzumelden. Daher wirst du keine Stelle finden, an der steht, es wären 2 Damen nötig um eine Prostitutionsstätte zu betreiben.
Kommentar