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Thema: Wolfsburg

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    #31
    Stimmt, viele behaupten ja auch immer noch, dass SDL keinen ungeschützten Verkehr anbieten dürften...

    Im übrigen geht es auch auf der verlinkten Seite nicht um die Genehmigung einer Prostitutionsstätte, sondern um die Konzession als Betreiber einer solchen tätig zu werden.
    Zuletzt geändert von mea culpa; 24.02.2020, 15:22.
    Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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      #32
      Habe nicht alles gelesen, also bitte um Nachsicht...

      Ich weiß nicht ob es jemand schon geschrieben hat…wenn ich als Prostituierte, eine Wohnung anmiete, "alleine" dort lebe und arbeite, ist es keine Prostitutionsstätte, muss also nicht genehmigt werden und der Eigentümer oder Vermieter braucht dafür nichts! Ich muss lediglich mich dort wohnhaft melden und brauche einen Mietvertrag! Habe ich selber schon gehabt daher weiß ich es…ich miete mich aber lieber in gewerbliche Wohnungen ein, da es einfach einfacher ist. Weil die Nachbarn müssen mitspielen, die Wohnungen sind bekannt, Also alles ein Faktor warum ich mich lieber einmiete, auch wenn ich mehr Geld bezahle.

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      • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
        George Orwell (24.02.2020)

        #33
        Zitat von Lady666 Beitrag anzeigen
        Ich weiß nicht ob es jemand schon geschrieben hat…
        Passt schon... Nochmal ein herzliches Dankeschön.

        mea, bei dir fällt der Groschen wohl in Pfennigen... Die Damen sind selbstständig, dazu gehört, dass sie ihre Dienstleistungen an von ihnen gewählten Orten ausüben können. Haus-, Hotel-, Bürobesuche... Warum sollte der Gesetzgeber ihnen dafür ans Bein pinkeln, wenn sie ihrer Tätigkeit in den eigenen 4 Wänden nachgehen?

        Sobald in der Wohnung eine andere Dame (zusätzlich) tätig wird, dann hast du die Sache mit der Prostitutionsgewerbe, brauchst eine Genehmigung,...
        Zuletzt geändert von George Orwell; 24.02.2020, 16:13. Grund: Wortwahl: Prostitutionsstätte -> Prostitutionsgewebe
        "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
        * Dieter Nuhr

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          #34
          Zitat von Lady666 Beitrag anzeigen
          Ich weiß nicht ob es jemand schon geschrieben hat…wenn ich als Prostituierte, eine Wohnung anmiete, "alleine" dort lebe und arbeite, ist es keine Prostitutionsstätte, muss also nicht genehmigt werden und der Eigentümer oder Vermieter braucht dafür nichts! Ich muss lediglich mich dort wohnhaft melden und brauche einen Mietvertrag!
          Dann ist es ja auch Wohnraum, der überwiegend als Wohnraum genutzt wird.
          Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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            #35
            Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
            Sobald in der Wohnung eine andere Dame (zusätzlich) tätig wird, dann hast du die Sache mit der Prostitutionsstätte, brauchst eine Genehmigung,...
            Die Begriffserklärung, was nach dem Gesetz eine Prostitutionststätte ist, habe ich ja zitiert, zeig mir einfach die Stelle, an der in dieser Begriffserklärung irgendetwas darüber steht, dass mindestens zwei DL da arbeiten müssen.
            Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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              #36
              Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
              Die Begriffserklärung, was nach dem Gesetz eine Prostitutionststätte ist, habe ich ja zitiert, zeig mir einfach die Stelle, an der in dieser Begriffserklärung irgendetwas darüber steht, dass mindestens zwei DL da arbeiten müssen.
              Upps, da habe ich dann mal das falsche Wort verwendet.

              Die Antwort wird dir nicht gefallen, §2 Abs. 3 des ProstSchG:
              (3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er ...
              Wenn Mieter (mietrechtlich) und dort tätige Dame unterschiedliche Personen sind, oder mindestens 2 Damen dort tätig sind, dann ist "mindestens eine andere Person" beteiligt. Deswegen habe ich dort "eine andere Person" immer hervorgehoben - schließt halt den Mieter/die Mieterin aus.

              Hinweise zur Kondompflicht müssen wohl sowieso in den Räumen aufgestellt/ausgehängt werden (wenn wir von den ganzen Haus-, Hotel- und Bürobesuchen mal absehen). Insofern sollte es dann auch eine Prostitutionsstätte sein.
              "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
              * Dieter Nuhr

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                #37
                Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
                (3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt,
                Ich wiederhole mich: Das ist nicht die Begriffserklärung, was eine Prostitutionsstätte ist, sondern die Begriffserklärung, wer Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist...
                Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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                  #38
                  4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
                  Nichts ist, wie es scheint!

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von Invisible_Man Beitrag anzeigen
                    4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
                    Jo, wie bereits hier angemerkt...
                    Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

                    Kommentar


                      #40
                      Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
                      Jo, wie bereits hier angemerkt...

                      Dann wäre das ja wenigstens geklärt! Ich weiß nämlich langsam nicht mehr worum es geht und worauf wer hinaus will!

                      P.S.: kann mir eigentlich auch schnuppe sein, da ich nicht in Wolfsburg aufschlage! Allerdings hat man meinem Empfinden nach auch einige Werkstätten im RMG aufgegeben! Es sind allerdings auch Neue entstanden.
                      Zuletzt geändert von Invisible_Man; 24.02.2020, 16:52.
                      Nichts ist, wie es scheint!

                      Kommentar


                        #41
                        Geht es hier eigentlich noch um Wolfsburg?
                        Gruß Pandab@r

                        Kommentar


                          #42
                          Zitat von Pandab@r Beitrag anzeigen
                          Geht es hier eigentlich noch um Wolfsburg?

                          War da Sonntag nicht was mit Wolfsburg? Das dürfte aber Stange besser wissen!

                          Bin dann mal weg!
                          Nichts ist, wie es scheint!

                          Kommentar


                            #43
                            Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
                            mea, bei dir fällt der Groschen wohl in Pfennigen... Die Damen sind selbstständig, dazu gehört, dass sie ihre Dienstleistungen an von ihnen gewählten Orten ausüben können.
                            Wie kommst Du auf solche Aussagen? Die Selbständigkeit der Damen spielt überhaupt keine Rolle.
                            Du darfst auch nicht einfach eine Kfz-Werkstatt in einem Wohngebiet aufmachen.


                            Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
                            Warum sollte der Gesetzgeber ihnen dafür ans Bein pinkeln, wenn sie ihrer Tätigkeit in den eigenen 4 Wänden nachgehen?...
                            Weil der Gesetzgeber auch dafür sorgen muss, dass andere Gesetze hierdurch nicht ausgehebelt werden.
                            Hierzu gehört z.B. das Jugendschutzgesetz. Mit Rücksicht auf solche Gesetze dürfen die Kommunen nach dem neuen Gesetz Sperrzonen festlegen, in denen die Ausübung der Prostitution verboten ist. Gleichgültig, ob in der eigenen Wohnung, ob in einer Prostitutionsstätte, oder ob man bislang im Besitz einer Lizenz für das Prostitutionsgewerbe war (die dann übrigens entzogen wird, wenn man sie zuvor an einer Adresse im Sperrgebiet ausgeübt hat)...


                            Zitat von Invisible_Man Beitrag anzeigen
                            War da Sonntag nicht was mit Wolfsburg? Das dürfte aber Stange besser wissen!!
                            Wolfsburg? Welches Wolfsburg ...

                            Kommentar


                              #44
                              Prostitution kann in Gemeinden bis zu 50000 Einwohner ganz oder in Gemeinden über 50000 Einwohner für einzelne Bezirke verboten werden. Ausübung der Prostitution innerhalb dieser Sperrbezirke (Art. 2 des GG.es) oder in einer die Allgemeinheit oder einzelne belästigender Weise oder gewohnheitsmässig, z. B. in der Nähe von Kirchen, Schulen, ist strafbar nach § 361 Nr. 6 bis 6c StGB (= Übertretung).
                              Nichts ist, wie es scheint!

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                                #45
                                Zitat von Invisible_Man Beitrag anzeigen
                                Prostitution kann in Gemeinden bis zu 50000 Einwohner ganz oder in Gemeinden über 50000 Einwohner für einzelne Bezirke verboten werden. Ausübung der Prostitution innerhalb dieser Sperrbezirke (Art. 2 des GG.es) oder in einer die Allgemeinheit oder einzelne belästigender Weise oder gewohnheitsmässig, z. B. in der Nähe von Kirchen, Schulen, ist strafbar nach § 361 Nr. 6 bis 6c StGB (= Übertretung).
                                So isses. Deswegen ist das hier:

                                Zitat von Lady666 Beitrag anzeigen
                                wenn ich als Prostituierte, eine Wohnung anmiete, "alleine" dort lebe und arbeite, ist es keine Prostitutionsstätte, muss also nicht genehmigt werden und der Eigentümer oder Vermieter braucht dafür nichts! Ich muss lediglich mich dort wohnhaft melden und brauche einen Mietvertrag! Habe ich selber schon gehabt daher weiß ich es…
                                nur richtig, wenn sich die Wohnung nicht in einem solchen Sperrgebiet befindet...

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