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Thema: Wolfsburg

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    #46
    Zitat von Pandab@r Beitrag anzeigen
    Geht es hier eigentlich noch um Wolfsburg?
    nicht mehr wirklich.

    @mea culpa:
    Eine Dame kann eine Prostitutionsstätte betreiben ohne ein Prostitutionsgewerbe zu haben (ist der erste Unterpunkt zu §2 Abs. 3).
    Sobald dort eine andere Person (egal ob zusätzlich oder ausschließlich) tätig ist, ist entsprechend ein Prostitutionsgewerbe anzumelden. Daher wirst du keine Stelle finden, an der steht, es wären 2 Damen nötig um eine Prostitutionsstätte zu betreiben.
    "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
    * Dieter Nuhr

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      #47
      Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
      @mea culpa:
      Eine Dame kann eine Prostitutionsstätte betreiben ohne ein Prostitutionsgewerbe zu haben (ist der erste Unterpunkt zu §2 Abs. 3).
      Du hast es immer noch nicht geschnallt, oder? §2 Absatz 3 definiert, wer Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist. Das jemand, der eine Prostitutionsstätte betreibt, Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist, ist wenig überraschend. § 2 sagt in keinster Weise irgendetwas darüber aus, wer was darf oder nicht, § 2 ist nur eine Definition der einzelnen Begriffe, wie die Überschrift schon sagt:
      § 2 Begriffsbestimmungen
      (Ich krieg Kopfschmerzen...)
      Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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        #48
        Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen

        (Ich krieg Kopfschmerzen...)
        Wenn Du Kopfschmerzen bekommst, frage ich mich was Stange, Basti und Co. haben? Eine ausgewachsene Migräne!

        Ich empfehle Thomapyrin, oder frag Deinen Arzt oder Apotheker.
        Nichts ist, wie es scheint!

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          #49
          Zitat von Invisible_Man Beitrag anzeigen
          Wenn Du Kopfschmerzen bekommst, frage ich mich was Stange, Basti und Co. haben? Eine ausgewachsene Migräne!
          Pffff, die machen einfach ein Schloss dran und gut isses...
          Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

          Kommentar


            #50
            Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
            Die Begriffserklärung, was nach dem Gesetz eine Prostitutionststätte ist, habe ich ja zitiert, zeig mir einfach die Stelle, an der in dieser Begriffserklärung irgendetwas darüber steht, dass mindestens zwei DL da arbeiten müssen.
            Wenn ich dir zeigen soll, was nicht existiert, dann beschwer dich bitte nicht über Kopfschmerzen (zumindest nicht bei mir).

            @Chromstange: Ok, Sperrbezirke mal ausgenommen.
            "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
            * Dieter Nuhr

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              #51
              Prostitutionsstätten - nicht nur in Wolfsburg

              Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
              nicht mehr wirklich.

              @mea culpa:
              Eine Dame kann eine Prostitutionsstätte betreiben ohne ein Prostitutionsgewerbe zu haben (ist der erste Unterpunkt zu §2 Abs. 3).
              Sobald dort eine andere Person (egal ob zusätzlich oder ausschließlich) tätig ist, ist entsprechend ein Prostitutionsgewerbe anzumelden. Daher wirst du keine Stelle finden, an der steht, es wären 2 Damen nötig um eine Prostitutionsstätte zu betreiben.
              Liebe Leute,
              ist das hier nicht alles ziemlich OT
              Was hier geschrieben steht, ist alles im ProstSchG (https://www.gesetze-im-internet.de/p...237210016.html) geregelt und zwar nicht nur für Wolfsburg. Man muss es nur richtig lesen und verstehen. Zu §2 Abs.3 gibt es keine "Unterpubnkte". Ich denke, das ist hier alles schon 'mal diskutiert worden; wenn Bedarf besteht, müsste m.E. ein neuer Thread eröffnet werden.

              Der Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Prostitutionsstätten ist übrigens durch weitere Rechtsvorschriften (Baunutzungsverordnung, Ortssatzungen) eingschränkt.

              LG,
              Senex
              Kommt Zeit kommt Rat

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                #52
                Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
                Wenn ich dir zeigen soll, was nicht existiert
                Genau das ist doch der Punkt: Deine Behauptung, dass es eine Voraussetzung ist, dass mindestens noch eine andere DL in der Wohnung arbeitet, damit sie zu einer Prostitutionsstätte wird, ist falsch, weil diese Voraussetzung in der Definition dessen, was eine Prostitutionsstätte ist, gar nicht vorkommt, ergo kann es auch dann eine Prostitutionsstätte sein, wenn da nicht noch eine andere DL arbeitet.

                Schon wenn eine DL dort arbeitet, muss die Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte vorliegen, lediglich die Erlaubnis, ein Prostitutionsgewerbe zu führen, ist nicht nötig.

                Kleiner Tipp: Es geht um die Unterschiede zwischen Anmeldung einer Prostitutionsstätte, Anmeldung eines Prostitutionsgewerbes und die Genehmigung, ein Prostitutionsgewerbe zu betreiben.
                Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

                Kommentar


                  #53
                  Zitat von Senex Beitrag anzeigen
                  wenn Bedarf besteht, müsste m.E. ein neuer Thread eröffnet werden.
                  Besteht Deines Erachtens nicht grundsätzlich immer Bedarf, einen neuen Thread zu eröffnen?
                  Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

                  Kommentar


                    #54
                    Momentchen mal,

                    Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
                    Genau das ist doch der Punkt: Deine Behauptung, dass es eine Voraussetzung ist, dass mindestens noch eine andere DL in der Wohnung arbeitet, damit sie zu einer Prostitutionsstätte wird, ist falsch, ...
                    du bist mit den Begriffen Prostitutionsstätte und -gewerbe auch nicht zu sorgsam umgegangen. Deine erste Antwort hier im Thread beeinhaltete u.A, "Eine Terminwohnung ist eine Prostitutionsstätte", ist richtig - aber da liegt dann auch das Gewerbe vor.

                    Zumindest hast du wohl jetzt begriffen, dass
                    Das jemand, der eine Prostitutionsstätte betreibt, Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist, ist wenig überraschend.
                    nicht zwingend ist, sofern die Prostitutionsstätte lediglich selbst genutzt wird.
                    "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
                    * Dieter Nuhr

                    Kommentar


                      #55
                      Macht hier doch einfach Dicht.
                      Gruß Blanko46

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                        #56
                        Zitat von George Orwell Beitrag anzeigen
                        Deine erste Antwort hier im Thread beeinhaltete u.A, "Eine Terminwohnung ist eine Prostitutionsstätte", ist richtig - aber da liegt dann auch das Gewerbe vor.
                        Genau deswegen habe ich das ja auch als Klarstellung gegen die Vermutung, es könnte sich um die privaten Wohnungen sogenannter "Amateurhuren" handeln, exakt so geschrieben.
                        Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?

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                          #57
                          Zitat von mea culpa Beitrag anzeigen
                          Genau deswegen habe ich das ja auch als Klarstellung gegen die Vermutung, es könnte sich um die privaten Wohnungen sogenannter "Amateurhuren" handeln, exakt so geschrieben.
                          "Amateurhuren" habe ich nirgends erwähnt.

                          Ich bin da allerdings gerade über folgendes gestolpert:
                          Wird die Prostitution in einer Wohnung oder einem sogenannten Studio ausschließlich durch die Wohnungsinhaberin bzw. den -inhaber ausgeübt,ohne dass eine weitere Person als Betreiber wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitutionsausübung zieht,so handelt es sich zwar um eine Prostitutionsstätte, diese ist aber nach § 12 nicht erlaubnispflichtig.Denndie Wohnungsinhaberin zieht keinen Nutzen aus der Prostitution anderer. Die Person unterliegt dann lediglich der Anmeldepflicht als Prostituiertenach § 3.
                          aus "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe (ProstSchVwV-Gewerbe)" (NRW, Seite 7), Quelle https://www.kreis-lippe.de/media/cus...PDF?1500462802

                          Also zumindest in NRW kommen privat angemietete Wohnungen dann wohl ohne große Genehmigungen aus.
                          "Heutzutage weiß doch wirklich jeder: die Orgasmusfähigkeit der Frau nimmt einfach stark zu, wenn man es vermeidet, beim Geschlechtsverkehr bolivianische Arbeiterlieder zu singen."
                          * Dieter Nuhr

                          Kommentar


                            #58
                            Auszug aus der laufenden Diskussion:
                            Zumindest hast du wohl jetzt begriffen, dass, dass jemand, der eine Prostitutionsstätte betreibt, Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist, nicht zwingend ist, sofern die Prostitutionsstätte lediglich selbst genutzt wird.
                            Ja nee, is klar.
                            Ich gehe davon aus, dass diese Fastnachtsposse nun endet. Der nächste Beitrag bezieht sich auf Wolfsburg.

                            Herr Kapellmeister: Narhallamarsch ...

                            Chromstange, Moderation

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                            • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                              Senex (24.02.2020), Invisible_Man (24.02.2020)

                              #59
                              Guten Morgen,

                              und ich habe hier abgeschlossen, solche Threads bringen rein gar nichts außer Massenweise OT welchem dann Einhalt geboten wird, wenn es nicht gar noch weiter sanktioniert werden muss.

                              Gruß Bastian
                              Moderator

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