Die Ladies.de Community rund um Pay-Sex

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Prima, mal etwas Licht ins Dunkel gebracht

    Zitat von Laura65462 Beitrag anzeigen
    ...

    Die 25,00 Euro Steuer nennt sich Düsseldorfdorferverfahren und ist wie oben beschrieben eine Vorrauszahlung auf die Einkommenssteuer der DL - ist aber nicht die endgültige, logischerweise. Falls ein Mädel zb. 30 x 25 Euro an Steuern abführte, wird diese der endgültigen Steuer hinzugerechnet bzw. abgezogen. Die Steuerfahndung ist dafür zuständig und kontrolliert die DL.


    Hier findet sich eine ganz gute Zusammenfassung.
    Darin heißt es z.B.
    Im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren kann der Bordellbetriber von den selbständigen Prostituierten eine Pauschale einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen, meist monats- oder quartalsweise zusammengefasst. Die Höhe dieser Pauschale variiert je nach Bundesland bzw. Stadt und liegt in einem Rahmen zwischen 7,50 und 30 Euro pro Anwesenheitstag jeder Prostituierten, welche sich dazu im Bordell in monatliche Sammellisten eintragen. Die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren wird mit der Steuerfahndung vereinbart und soll zu einer Verschonung vor regelmäßigen Kontrollen der Finanzbehörden führen.Die Pauschalzahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Auf der anderen Seite kann die Pauschale als Vorauszahlung auf die individuelle Steuerschuld angerechnet werden. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung bei Teilnahme am Verfahren jedoch häufig unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen. Weil die Prostituierten in den seltensten Fällen eine Steuererklärung abgeben, hat die Pauschalabgabe nach dem Düsseldorfer Verfahren in den überwiegenden Fällen faktisch abgeltende Wirkung.
    Mit den steuerlichen Pflichten der Bordellbetreiber hat das Verfahren nichts zu tun. Für sie bleibt es bei den geltenden gesetzlichen Regelungen. Da der jeweilige Betreiber in der Regel ortsansässig und bekannt ist, besteht kein Bedarf für ein vereinfachtes Verfahren.
    Das Düsseldorfer Verfahren wird derzeit in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen angewendet.
    Hirunda male inficiste in evoltat.

    Kommentar

    • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
      Senex (27.01.2018)

      #32
      Danke TÜF

      dann haben mich meine Stamm DL im AST nicht angelogen

      Hat auch was positives vertrauliches ;)

      Kommentar


        #33
        Im Norden haben NS, SH, MV, Bremen und Hamburg sich auf eine ganz normale Richtlinie geeinigt, also kein Düsseldorfer Modell.

        http://www.ofd.niedersachsen.de/down...tober_2017.pdf

        Langsam fragt man sich , wie chaotisch so ein Gesetz noch sein soll.
        Unterschiedliches Anmelden , unterschiedliche Besteuerungsmodelle nach Bundesländern.
        Ok., nachhalten muss die SDL bei beiden Modellen ihre Einnahmen und Ausgaben sowieso, aber ob die Fälle der Pauschale mit abgeltender Wirkung so reichlich sein werden

        Sicher auch kompliziert für Frauen, die an verschiedenen Orten im Bundesgebiet unterwegs sind, einmal Düsseldorfer Modell, einmal ganz normal nach Einkommenssteuergesetz.
        " Ich hasse es , wenn außer mir nichts Süßes im Haus ist "

        Kommentar


          #34
          Zitat von Moin,Moin Beitrag anzeigen
          Langsam fragt man sich , wie chaotisch so ein Gesetz noch sein soll.
          Unterschiedliches Anmelden , unterschiedliche Besteuerungsmodelle nach Bundesländern.
          ...
          Sicher auch kompliziert für Frauen, die an verschiedenen Orten im Bundesgebiet unterwegs sind, einmal Düsseldorfer Modell, einmal ganz normal nach Einkommenssteuergesetz.
          Komplizierter geht es in der Tat kaum noch. Schon fast ein Wunder, dass viele SDL bundesländerübergreifend tätig sind.
          Ist schon kein leichtes Leben, so als Wanderhure....
          Hirunda male inficiste in evoltat.

          Kommentar


            #35
            Zitat von Moin,Moin Beitrag anzeigen
            Ok., nachhalten muss die SDL bei beiden Modellen ihre Einnahmen und Ausgaben sowieso, aber ob die Fälle der Pauschale mit abgeltender Wirkung so reichlich sein werden

            Sicher auch kompliziert für Frauen, die an verschiedenen Orten im Bundesgebiet unterwegs sind, einmal Düsseldorfer Modell, einmal ganz normal nach Einkommenssteuergesetz.
            Und darum bin ich nach wie vor der Meinung das keine Frau zu dieser Art Vorrauszahlung gezwungen werden kann. Wenn aber der Bordellbetreiber bzw. Vermieter darauf besteht dann kommt die Dame wohl nicht an dem Modell vorbei.

            Allerdings wenn wie geschrieben die FA davon ausgehen das damit die Steuerschuld beglichen ist dann könnte das auch nicht so verkehrt sein und wir landen bei der viel beschworenen Steuererklärung auf dem Bierdeckel.
            Bei 2500€ Brutto im Monat wären das nur 10% Steuersatz bei 5000€ nur noch 5%.

            Kommentar


              #36


              Zitat von Alex78 Beitrag anzeigen
              Und darum bin ich nach wie vor der Meinung das keine Frau zu dieser Art Vorrauszahlung gezwungen werden kann. Wenn aber der Bordellbetreiber bzw. Vermieter darauf besteht dann kommt die Dame wohl nicht an dem Modell vorbei.

              Allerdings wenn wie geschrieben die FA davon ausgehen das damit die Steuerschuld beglichen ist dann könnte das auch nicht so verkehrt sein und wir landen bei der viel beschworenen Steuererklärung auf dem Bierdeckel.
              Bei 2500€ Brutto im Monat wären das nur 10% Steuersatz bei 5000€ nur noch 5%.
              Doch, wie schon beschrieben, wenn eine Frau in einer bestimmten Wohnung arbeiten will und der / die Chef/in wendet das Verfahren an, da kriegt sie z.b. jeden Tag 25 € abgezogen und der Chef führt die Summe an das Finanzamt ab, damit seine Kontrollen weniger wären.

              Wie kommst du bitte auf diese Prozente? Bei 25 € am Tag und den Betrag habe ich schon häufig von den Mädels genannt bekommen, klappt das nur, wenn die Frau 10 Tage im Monat arbeitet. Kommt glaube ich nicht so häufig vor.

              Kommentar

              • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                Swann (26.01.2018), Old Man (25.01.2018)

                #37
                In München(Bayern?)

                Zitat von TüF_Nord Beitrag anzeigen
                Hier findet sich eine ganz gute Zusammenfassung.
                Darin heißt es z.B.
                ist es meines Erachtens so:
                Das Ordnungsamt oder der Bordellbetreiber scheint die Daten an die Finanzbehörden weiterzugeben, und das Finanzamt schickt eine Aufforderung zur Anmeldung/Gewerbeanmeldung an die SDL.

                Irgendwie muss das Finanzamt an die Adressen/Namen von SDL rankommen...
                (Soviel zum Thema "Schutz")

                Kommentar

                Lädt...
                X