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Für alle Zweifler und Wunschdenker hier der Wortlaut aus dem Altenstädter Kreisanzeiger zum endgültigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof zum Thema Atlantis:
Zitat von Kreisanzeiger
Lokales 15.02.2006
Waldsiedlung: "Atlantis" bleibt geschlossen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt das vom Kreisbauamt verhängte Nutzungsverbot
WETTERAUKREIS (pd). Die Verhängung eines Nutzungsverbots für den bordellähnlichen Betrieb "Atlantis" in der Altenstädter Waldsiedlung durch das Kreisbauamt war rechtmäßig. Dies hat kürzlich der Hessische Verwaltungsgerichtshof endgültig entschieden.
Wie Erster Kreisbeigeordneter Bertram Huke mitteilte, lehnte der Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung gegen entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen ab.
Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hat das Verwaltungsgericht in Gießen die Rechtsauffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Wetteraukreis bestätigt.
Das Kreisbauamt hatte im September und Oktober des Jahres 2004 ein Nutzungsverbot für den bordellähnlichen Betrieb "Atlantis" in der Waldsiedlung verhängt. Verbunden mit der Nutzungsverbotsverfügung waren Zwangsmittelandrohungen und die Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Die Betreiber des "Atlantis" klagten gegen das Verbot "Räume des Gebäudes Siemensstraße 4 in der Altenstädter Waldsiedlung als bordellartigen Betrieb zu nutzen, insbesondere Räume zur Ausübung der Prostitution nutzen zu lassen".
Wie Baudezernent Huke weiter ausführte, haben die Kläger seinerzeit den bauaufsichtlichen Verfügungen nicht Folge geleistet. Deshalb wurde gegen sie ein Zwangsgeld in Höhe von 15 000 Euro festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 30 000 Euro für den Fall angedroht, dass die Kläger die Nutzung des Etablissements nicht einstellen.
Die Betreiber wandten sich im Eilrechtsschutz- und Hauptsacheverfahren sowohl an das Verwaltungsgericht in Gießen als auch an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, da sie sich in ihren Rechten verletzt sahen. Beide Gerichte wiesen die Kläger jedoch in ihre Schranken, insbesondere, indem sie die Anträge und Klagen abwiesen und die Rechtsauffassung der Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises eindrucksvoll bestätigten. Baudezernent Huke zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ausgang eines Verfahrens, durch das die Rechtmäßigkeit aller Entscheidungen des Bauamts in dieser Sache deutlich gemacht wurde.
Greets, D.C.
You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!
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