Zitat von sexboy
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Das könnte ein Grund sein?!
Hallo liebe Gemeinde,
anbei ein Link:
http://www.donacarmen.de/wp-content/...PFLICHT-KU.pdf
und ein Auszug:
4. Wer ist von der Erlaubnispflicht nicht betroffen?
Nicht erlaubnispflichtig sind
allein arbeitende Personen
in der Prostitution
in eigener bzw.
angemieteter Wohnung
Fazit: Damit der Wohnungsbesitzer nicht als Bordellbetreiber auftaucht. Vermietet Er die Wohnungen privat!
Die politische Umsetzung soll im Sommer 2017 erfolgen!
Der Lebenskünstler
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Stichworte:
kassel; schützenstr 27
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