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    Achtung Warnung! DeutscheLara25, Kaufmich

    **blockierter Link**

    Heute ist mir was passiert, ich kann es noch immer nicht glauben.
    Habe gestern mit besagter Dame telefoniert, alles prima, alles gut.

    Heute Abend hingefahren, Dame OK, wir uns zum warm werden unterhalten, Sekt getrunken, ab und zu spielte sie an ihrem Handy, nicht auffällig.
    Sie bot mir eine Gemeinsame Dusche an. Wir das Finanzielle geregelt, ich das Geld auf den Tisch.

    Sie muss vorm Duschen noch aufs Klo, warum auch nicht.
    Ich schon Schuhe aus, Hemd offen, kommt ein Typ zur Eingangstür rein. Will sich vor mich aufbauen, was willst du hier?
    Was willst du von meiner Frau?
    Sie war im Bad, hat alles mitbekommen, nichts gemacht. Er war null aggressiv, alles nur gespielt.

    Ich habe mein Hemd zugeknöpft, Schuhe an, Jacke an, bin gegangen.

    Halbe Std später habe ich beobachtet, wie sie Hand in Hand mit meinem Geld von dannen gezogen sind.
    Ein Paar wieder glücklich gemacht.
    Zuletzt geändert von Albert; 04.08.2016, 03:05.
  • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
    madmax66 (04.08.2016), Andrew666 (04.08.2016), Sommerstein (04.08.2016)

    #2
    Unfassbar, krimineller geht's fast garnicht!
    Dank Deiner Warnung wird es hoffentlich deren einziger schöner Abend mit fremden Geld bleiben.

    Grüsse vom Sommerstein

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      #3
      DeutscheLara25 (Kassel, DE)
      Mitglied seit: 16.07.2016 kein Profilbild geschaltet

      Zitat Anzeige: "Ruf mich einfach kurz an und mach mit mir ein heisses Date aus;~*** kuss
      **NEUE HANDYNUMMER *****"

      da geht die Abzocke, voraussichtlich weiter ...

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        #4
        Krass

        Junge Junge, mein Beileid
        Die Masche ist ja wirklich schon krass.
        Auf alle Fälle krimminell, aber solange keiner Anzeige erstattet wird sie wohl so weiter machen.
        Hier können wir nur aufpassen und warnen, vielleicht rettet's ja den ein oder anderen Schafskopp

        Kommentar


          #5
          Nur zur Info...

          Man kann auch online eine Anzeige bei der Polizei machen....

          Kommentar


            #6
            Zitat von Musterknabe Beitrag anzeigen
            Nur zur Info...

            Man kann auch online eine Anzeige bei der Polizei machen....
            Das bringt gar nichts! Wenn man dafür sorgen will, dass die Tussi Ärger bekommt, muss man schon hin, eine Aussage machen und die unterschreiben. Selbstverständlich sind vorher die eigenen Personalien anzugeben.

            Der Ärger, der dieser AZF dann ins Haus steht, wird sich zudem - wenn es die erste Anzeige dieser Art ist - auf eine Vorladung zur Vernehmung beschränken. Sie wird den Vorwurf bestreiten und dann steht Aussage gegen Aussage. Wenn sie sich nicht besonders dumm anstellt, haben beide zunächst denselben Anspruch auf Glaubwürdigkeit. Ergo: Einstellung des Verfahrens. Anders sähe es nur aus, wenn schon verschiedene andere Geprellte Anzeige erstattet haben.

            Kommentar


              #7
              Bin geschockt, was so alles passieren kann!

              der Link funktioniert nicht mehr - hat sicherlich seine Gründe ...

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                #8
                Das ist echt mies, würde gerne wissen wer die sind, wenn mir das passieren würde, das regel ich ohne Polizei

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von yoshimuraffm Beitrag anzeigen
                  Das ist echt mies, würde gerne wissen wer die sind, wenn mir das passieren würde, das regel ich ohne Polizei
                  und WIE regelst du das?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von fuck Beitrag anzeigen
                    und WIE regelst du das?
                    Vermutlich hat er an eine Vorgehensweise gedacht, die man nicht diskutieren sollte...

                    Kommentar


                      #11
                      Danke für eure Worte.

                      Ich habe mir überlegt ihr einen Brief zu schreiben und mein Geld zurück zu fordern.
                      Macht sie das nicht, gerichtlichen Mahnbescheid über Forderungen, wo die Leistung noch aussteht.
                      Steht im Mahnbescheid wirklich so drin.
                      Das Gericht prüft dies nicht.
                      Habe ich schon öfter bei zahlungsunwilligen Kunden gemacht.

                      Legt sie Wiederspruch ein, geht die ganze Sache vor Gericht, habe ich kein Problem damit.
                      Sie hat Ärger, Vorladung in unbestimmter Zeit, eventuell ist sie nicht greifbar, Polizei, Fahndung im kleinen Stil... Wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist sie von der Polizei greifbar. Und das hat sie.

                      Was meint ihr allgemein dazu?

                      Muss dazu sagen, kenne ihren Klarnamen, Name steht an der Klingel und ich habe einen Brief gesehen, mit Vor und Zunamen der übereinstimmt.

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                      • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                        Andrew666 (05.08.2016)

                        #12
                        @Albert
                        Du kennst Dich mit der Materie aus, weisst wie es in der Praxis läuft und hast die Courage es durchzuziehen.
                        Fordere Dein Geld zurück.
                        Solch ein kriminelles Handeln darf nicht ohne Konsequenzen (Reaktion) bleiben.

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                          #13
                          Ganz so mit Polizei und Fahndung läuft das im Zivilprozess nicht ab. Bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird in das Gerichtsverfahren übergeleitet. Da musst Du als AnspruchsSteller erstmal Deinen Anspruch begründen, § 697 ZPO. Dazu reichen auch reine Sachverhaltsangaben ohne §§. Wenn sie dann nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint, dann ergeht ein Versäumnisurteil. Damit kannst Du dann vollstrecken. Sie könnte sich dagegen nochmal wehren. Aber auch dazu müsste sie dann erscheinen. Tut sie das nicht, ist Ende Gelände, § 345 ZPO. (Theoretisch noch Berufung. Da müsste sie dann erklären, warum sie zum Termin nicht erscheinen konnte, § 514 ZPO. Aber naja)

                          Das mit der Vorführung bei Gericht durch die Polizeit gehört in den Strafprozess.

                          Bei der Ladung von Zeugen kann das auch mal im Zivilprozess vorkommen, § 380 ZPO. Aber sie wäre hier ja beklagte Partei.
                          Zuletzt geändert von AbsoluterAnfänger; 05.08.2016, 07:42.
                          "Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne."
                          Hermann Hesse

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                            #14
                            Leider ist es wie oben schon geschrieben eine Tatsache, dass mit rein rechtlichen Mitteln kaum eine Chance besteht, das Geld zurück zu bekommen. Im Zweifelsfall stehen sogar zwei Aussagen gegen Deine allein.
                            Nach dieser gelungenen Aktion dürfte es auch nur wenige Tage dauern, bis ein neues Profil ähnlichen Inhaltes erscheint. Was einmal (oder noch öfters) so perfekt funktioniert hat, regt zum wiederholen an.
                            Du hast ihren Namen?...Du hast die Adresse?...es war nicht nur ein angemietetes Zimmer?
                            Sicherlich nicht das Optimum, ich persönlich bin eigentlich auch kein Freund davon ABER in so einem extremen Fall könnte man auch mit ein paar Freunden dort mal vorbei schauen und höflich!!! um die Herausgabe des Geldes bitten. Um MIssverständnissen vorzubeugen, ich betone ausdrücklich höflich!!!. Man kann davon ausgehen, allein die Präsenz dürfte den gewünschten Erfolg am ehesten erbringen und im besten Fall von weiteren Handlungen dieser Art abschrecken.
                            Zuletzt geändert von Luemmel; 05.08.2016, 08:22.

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                              #15
                              Zitat von Luemmel Beitrag anzeigen
                              allein die Präsenz dürfte den gewünschten Erfolg am ehesten erbringen
                              Dazu muss sie an dieser Privatadresse erstmal angetroffen werden, der Besuch verursacht weitere Kosten und kann über die körperliche Präsenz rasch als Nötigung pp. gewertet werden.

                              Ungeeignetes Mittel.

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