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    Hausfrauenstrich Kassel

    Hallo an alle, in Kassel hinter der Hauptpost soll sich ja der sogenannte Hausfrauenstrich befinden.
    Bin mittlerweile schon einige mal da durch gefahren, aber noch nie eine Dame getroffen!! Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen!! Schönen Dank!!!

    #2
    Also ich kenne den unter Junky- oder Babystrich. Habe da schon oft welche gesehen aber nie angehalten, die sahen immer ziemlich "verbraucht" aus.

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      #3
      Hallo zusammen,

      in der Tat ist der Bereich um die Hauptpost auch ein Drogenstrich. In jedem Fall liegt der Bereich im Sperrbezirk, mit Kontrollen ist also zu rechnen. Hier tummeln sich auch Hausfrauen, die sich etwas dazu verdienen wollen. Ob auch Minderjährige darunter sind, glaube ich weniger - das zum Thema Babystrich. Das hier noch etwas los ist, merkt man am Autoverkehr, der hier zu "Stoßzeiten" doch mehr als normal ausfällt. Ab und zu sieht man mal ein paar ganz hübsche Mädels, man muss dafür aber schon etwas Zeit und Ausdauer mitbringen. Auch schon Nachmittags kann man hier schon welche antreffen. Abends natürlich auch. Man kann diese eigentlich gar nicht verfehlen, da sie einen schon direkt im Vorbeifahren direkt anschauen. Sicherlich sind sie auch sehr vorsichtig. Man muss also den nötigen "Blick" dafür haben!

      Viele Erfolg, Spider

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        #4
        war am di mal da und hab geschaut, war irgendwie nichts los!!!warum nur???
        denke das da jetzt verstärkt kontrolliert wird, hab gesehen wie jemand überprüft wurde, und einmal vor ca 2 monaten standen polizisten mit einem zivil fhz an der ausfahrt der schillerstr...wurde ja schon mal behauptet das dies ein märchen sein soll, mir egal ich weiß was ich sehe und bin vorsichtig, auch wenn es nicht verboten ist da lang zu fahren...

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          #5
          Also das Gebiet um die Jägerstrasse ist definitiv ein Sperrgebiet, wo trotzdem Damen ihre "Dienste" anbieten. Bis auf seltene Ausnahmen sind alle Drogenabhängig und es ist somit Beschaffungsanschaffen. Wer lebensmüde genug ist, kann dot auch bei guten Verhandlungsgeschick wirklich alles bekommen, inkl. der gängigen Krankheiten.

          Der Freier mach sich übrigens weder strafbar noch begeht er eine Ordnunsgwidrigkeit, kann und wird aber als Zeuge vernommen inkl. evtl öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht.

          Verstärkt kontrolliert wird da im mom nicht, der Verfolgungsdruck war schon immer recht hoch. Egal ob zivil oder mit uniformierten Kräften. Also immer schön die Augen auf halten :)

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            #6
            Congretulation

            Zitat von JO75 Beitrag anzeigen
            Also das Gebiet um die Jägerstrasse ist definitiv ein Sperrgebiet, wo trotzdem Damen ihre "Dienste" anbieten. Bis auf seltene Ausnahmen sind alle Drogenabhängig und es ist somit Beschaffungsanschaffen. Wer lebensmüde genug ist, kann dot auch bei guten Verhandlungsgeschick wirklich alles bekommen, inkl. der gängigen Krankheiten.

            Der Freier mach sich übrigens weder strafbar noch begeht er eine Ordnunsgwidrigkeit, kann und wird aber als Zeuge vernommen inkl. evtl öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht.

            Verstärkt kontrolliert wird da im mom nicht, der Verfolgungsdruck war schon immer recht hoch. Egal ob zivil oder mit uniformierten Kräften. Also immer schön die Augen auf halten :)

            für diesen super Beitrag . Bisher habe ich dich ja für einen ganz normalen LHF
            gehalten.Sorry -Baader Meinhof – Ede Zimmermann(Gott hab Ihn selig) -Jo -Einstein
            muss mich korrigieren : Du bist der Ober GURU vom Forum NH:)
            Deine Vorschläge für Freier im Sperrgebiet -SPITZE -
            Da kommt dein gewohntes GEIZ ist GEIL so richtig durch-du kennst dich ja aus in deinem Bezirk(Transen ausgenommen) denn der Sperrbezirk gehört ja dazu !!
            Mit deiner neuen Wortkreation –- Beschaffungsanschaffen –
            hast du natürlich alles übertroffen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
            Schau doch mal bei Google -kein übereinstimmendes Doko gefunden -
            da kannst du bei WETTEN DASS auftreten oder es wird in einem neuen Gesetz aufgenommen.
            Wäre das nicht lustig:Bei einer Anklage zur Förderung der Prostitution ,heißt es dann Förderung zu Beschaffungsanschaffen ( = Abwehr der Beschaffungskriminalität:eek: )
            Mit deiner Behauptung der Freier macht sich nicht strafbar bezieht sich ja wohl auf Kassel ,machs mal bei uns in FFM und du bist mit 150 wegen Förderung dabei . Soviel zu deiner Rechtsberatung!:rolleyes:
            Kontrolle in KS: Vermutung liegt nahe das in KS beim K12 schon nach dem Maulwurf gesucht wird der Kontrollpläne fürs Sperrgebiet an einen LHF weiter gegeben hat .Dann mach du mal schön die Augen auf!
            Wetten DASS:Es wird keine 12 Std.dauern bis EINSTEIN eine Antwort hier plaziert hat ! Top die Wette gilt !
            PS.An ST ! Kann dich leider nicht mit nach IBIZA nehmen wenn ich wieder gewinne! Aber schön wär es doch :-)

            Kommentar


              #7
              und wen interessiert hier dieses dünnpfiff gelaber von dir? battelt euch über die pn funktion, dann muss man(n) wenigstens nicht ständig so kinderkacke lesen...


              mami, mami der böse mann da hat mir meinen schnuller weggenommen......... :D
              Zuletzt geändert von Smokii; 07.10.2009, 23:10.
              Ich bin kein Mann für eine Nacht, aber ein - zwei Stunden hätte ich schon Zeit.

              Kommentar


                #8
                @feinschlecker

                sorry, aber der Beitrag ist erstmal in Ordnung, Jo hat seine Meinung zu diesem Thema kundgetan.... wenn auch an der ein oder anderen Stelle etwas außergewöhnlich formuliert - obwohl mir dieser eigen-kreierte Begriff gefällt!

                Solang hier solche Antworte von Jo75 geschrieben werden, ist mir es egal, welchen Namen er hier mal hatte. Wenn ihr ein persönliches Problem habt: Bitte tragt das woanders aus - das nervt hier!

                @alle
                Dieser Beitrag ist jetzt der 3. in diesem Thread, ohne was zum Thema beizutragen. Ich musste das aber einfach mal loswerden. Sorry dafür!

                Kommentar


                  #9
                  Also ein Bekannter von mir hat auch schon eine Einladung aufs Revier bekommen, allerdings hier hat der Ede recht zur Zeugenvernehmung. War aber bestimmt lustig wenn man die Vorladung zugestellt bekommt und die Ehefrau ist schneller am Briefkasten.

                  Er musste auch eine "freiwillige"Speichelprobe abgeben, hängt wahrscheinlich auch noch mit den alten Geschichten da zusammen. Er wurde mit der Argumentation unter Druck gesetzt, wenn er die Probe nicht abgibt gilt er als potentiell Verdächtiger. Angeblich wird die Probe ja nur geprüft und dann vernichtet aber was da einmal gespeichert ist bleibt sicher auch irgendwo gespeichert und kann dann später mal zum Verhängnis werden.:D
                  Aber ist schon etwas peinlich da auf dem Revier erscheinen zu müssen. Er hatte noch Glück dabei, ein paar Tage vorher wurde sein Auto aufgebrochen und da hatte er eine gute Begründung zu Hause für die Vorladung.

                  Also wenn man da unten unterwegs ist sollte man etwas wachsam sein um unliebsame Post zu vermeiden, aber in Kassel ist das maximal eine Einladung zur Zeugenaussage.

                  Kommentar


                    #10
                    Mod-Info

                    Zitat von spider Beitrag anzeigen
                    @alle
                    Dieser Beitrag ist jetzt der 3. in diesem Thread, ohne was zum Thema beizutragen. Ich musste das aber einfach mal loswerden. Sorry dafür!

                    Ein evtl. 5. Beitrag würde dann mal besser gelöscht – insofern empfehle ich auch die Rückkehr zum eigentlichen Thema.

                    Gruß am Morgen von Sir Thomas

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Sir Thomas Beitrag anzeigen


                      Ein evtl. 5. Beitrag würde dann mal besser gelöscht – insofern empfehle ich auch die Rückkehr zum eigentlichen Thema.

                      Gruß am Morgen von Sir Thomas
                      Was wäre dann mit dem 4. Beitrag ;)

                      Ok um mal einige User hier nicht weiter im Dunkeln tappen zu lassen :), wird es wohl Zeit mit einigen im Volk (und bei einigen Usern und Schreibern hier) geläufigen Unwahrheiten aufzuräumen. Die Förderung der Prostitution ist nicht strafbar, da es dazu überhaupt keinen Straftatbestand gibt, schon gar nicht als Freier. Strafbar ist "lediglich" die Ausbeutung von Prostituierten (§180a) und der Menschenhandel/Zuhälterei (§180b ff.). Alledem ist aber eins gemeinsam, es muss eine gewisse Gewerbsmäßigkeit Grundlage des Handelns sein und die Damen des Gewerbes müssen für einen "arbeiten" oder ähnliches. Ich denke man muss hier nicht zu sehr ins Detail gehen. Freier können sich wegen dieser Straftatbestände nicht strafbar machen, solange diese Beziehungen nicht über den Einzelfall hinausgehen, wobei der Einzelfall nicht zu wörtlich genommen werden muss und er keinen Vermögensvorteil davon hat. Wer also zu seiner Stammdame oft geht und den regulären Preis zahlt, braucht keine Angst zu haben. Wenn man aber weiß sie ist nicht legal in Deutschland, sollte man es lassen (mal nicht rechtlich ausgedrückt)

                      Was sich um die alte Hauptpost abspielt ist dagegen die sog. Ausübung der verbotenen Prostitution ( §184d), hier kann sich aber auch nur die Dame strafbar machen, weil es eine Sperrgebietsverordnung der Stadt Kassel gibt, in der es in diesem Bereich untersagt ist, der Prostitution nachzugehen. Da der Freier dies nicht tut, sondern sie nur in Anspruch nimmt, macht er sich nicht strafbar. Ist zwar widersprüchlich, ist aber so. Solle auch immer mal wieder unter Strafe gestellt werden ist es aber bis heute nicht. Auch nicht in FFM und das Strafrecht sieht generell auch keine festen Strafen vor, sondern höchstens Geldstrafen, die sich dann aber am Einkommen des Täters orientieren und somit niemals immer 150 EUR sein können. Es kann sein, dass FFM eine Gefahrenabwehrverordnung oder eine Satzung erlassen hat, bei deren Zuwderhandlung ein Bußgeld in Höhe von 150 EUR anfällt, wäre mir aber neu, will ich aber nicht generell abstreiten. Rein strafrechtlich ist es so, dass man wenn man "erwischt" wird, nur als Zeuge vernommen wird, entweder direkt im Revier oder man äußerst sich schriftlich, es besteht aber immer die Gefahr, dass man noch als Zeuge vor Gericht geladen wird, ist aber nicht zwangsläufig. Als Zeuge muss man aber NIE einen Spreicheltest oder ähnliches machen, dass muss man nur machen, wenn man selbst einer Straftat verdächtigt wird, was die Inanspruchnahme von Damen der illegalen Prostiution eben nicht ist. Egal ob in Kassel oder FFM oder Köln oder sonstwo.

                      In Kassel oder wo auch sonst würde ich von den sog. Hausfrauenstrichen trotzdem persönlich die Finger oder was auch immer lassen ;), denn die Damen sind oft krank, haben Hep C oder schlimmeres und zum anderen sind die meisten drogenabhängig, also nicht so mein Fall. Es gibt vielleicht auch Ausnahmen, aber die zu finden ist schon schwierig.

                      Bei sämtlichen §§ handelt es sich um §§ des StGB
                      Zuletzt geändert von JO75; 12.10.2009, 21:36.

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                        #12
                        Hier Ede :
                        Der Speicheltest bei meinem Bekannten steht im Zusammenhang mit den alten Geschichten da, die haben doch immer noch nicht den Täter gefunden. Ist ja nun schon paar Jahre her und der Typ läuf scheinbar immer noch drausen rum.

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