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    Verdienstausfall von Dame bezahlen?!

    Hallo zusammen,

    wollte mich heute eigentlich mal wieder mit einer Dame treffen, die zu mir kommen sollte. Da ich aber "Bauchschmerzen" mit dem Preis hatte, versuchte ich über Telegram (worüber ich immer mal wieder mit ihr Kontakt hatte) einen günstigeren Preis zu verhandeln, wir reden über 20€! Das sah sie nicht sein und meinte dann, ich müsste ihr die Hälfte des Preises, den wir anfangs ausgemacht hatten (240€/Stunde) bezahlen, weil ich nicht rechtzeitig (Treffen war für 21 Uhr angedacht), abgesagt hätte! Ich habe ja nicht abgesagt, wollte lediglich noch mal einen anderen Preis aushandeln.

    Ihre Nachricht:


    "Du hast doch gesagt es ist ok
    Und außerdem fahre ich ein s7
    Und lege selber fest was für spritkosten ich nehme
    Bitte schau nach meinem neuen agbs bei Kaufmich und ladies und auf meiner Homepage insta usw
    So bald ein Termin gebucht ist und nicht wie jetzt rechtzeitig abgesagt wird, und das ist nicht das erste mal, berechne 50% vom meinem Verdienstausfall!!!!
    Ich habe einem Kunden um genau 19.30 wegen dir abgesagt
    Wenn das jetzt nicht klappt berechne ich dir das
    Es war nicht das erste mal das du sowas abziehst!!!!
    Wenn du dich weigerst mir meine Unkosten jetzt zu erstatten gebe ich das meinem Anwalt, er macht daraus einen Mahnbescheid!
    Denkst du ich lass mich als Verarschen
    Hier sind meine Konto Daten"


    #2
    Soll sie doch zu ihrem Anwalt gehen. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen
    jeder Mensch, hier Mann, hat das recht, auch die escort und somit das Treffen abzusagen, selbst wenn sie vor einem steht

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      #3
      Kann Probleme geben, so oder so. Sie kann durchaus einen Mahnbescheid erwirken, der wird ohne Prüfung durchgehen. Erst wenn Du dagegen Einspruch einlegst wird ermittelt ob er rechtens ist. Dürfte eine langwierige Geschichte werden. Denke da hast Du Dir selber ein Ei gelegt ist aber jetzt nicht mehr zu ändern. Ich würde es darauf ankommen lassen wenn Du keinen Backround hast.

      Eventuell ist es nur Säbelrasseln. Man sieht aber wieder diese Preisverhandlungen enden meistens mit einer blutigen Nase.

      Ein Mahnbescheid kann auch einen negativen Eintrag in der Schufa bedeuten, das obliegt aber dem Gläubiger.
      Zuletzt geändert von Invisible_Man; 11.10.2022, 18:43.
      Nichts ist, wie es scheint!

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        #4
        Zitat von Invisible_Man Beitrag anzeigen
        Sie kann durchaus einen Mahnbescheid erwirken, der wird ohne Prüfung durchgehen.
        Ja, aber warum sollte sie in finanzielle Vorlage gehen bei einem solchen ungewissen Ausgang? Auch eine Rechtschutzversicherung macht das auf ihrer Seite nur ein paar Mal mit. Ein gutes Geschäftsmodell ist es sicherlich nicht für sie.

        Meine Tendenz ist: Beweise jetzt sichern. Es darauf ankommen lassen. Wenn der gelbe Brief kommt, Widerspruch einlegen.

        Gruß mg

        Kommentar


          #5
          Zitat von merlingoe Beitrag anzeigen

          Ja, aber warum sollte sie in finanzielle Vorlage gehen bei einem solchen ungewissen Ausgang? Auch eine Rechtschutzversicherung macht das auf ihrer Seite nur ein paar Mal mit. Ein gutes Geschäftsmodell ist es sicherlich nicht für sie.

          Meine Tendenz ist: Beweise jetzt sichern. Es darauf ankommen lassen. Wenn der gelbe Brief kommt, Widerspruch einlegen.

          Gruß mg
          Ja, hab ich gemacht. Ich habe nichts unterschrieben, etc. es war Terminabsprache per Telegram und wo leben wir, dass ich diesen nicht absagen kann?? Des Weiteren habe ich Rechtsschutzversicherung, kann gerne was kommen :)

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            #6
            Zitat von AntReloaded Beitrag anzeigen
            Soll sie doch zu ihrem Anwalt gehen. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen
            jeder Mensch, hier Mann, hat das recht, auch die escort und somit das Treffen abzusagen, selbst wenn sie vor einem steht
            Wenn Sie vor Dir steht wirst Du wohl oder übel die Fahrtkosten erstatten müssen, denn da bist Du ja schon einen verbindliche Vertrag eingegangen. Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 Paar Schuhe.
            Nichts ist, wie es scheint!

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              #7
              Termine mit Dienstleistern

              Verpasst man einen fest eingeplanten Termin, beispielsweise beim Masseur, hat der Anbieter ja praktisch keine Möglichkeit mehr, in dieser Zeit einen anderen Kunden zu behandeln. Für den Dienstleister entsteht also ein echter Verdienstausfall. Deshalb muss man das Honorar bezahlen, obwohl man gar keine Gegenleistung erhalten hat. Kann der Dienstleister in der Zeit einen Spontankunden bedienen, muss er die damit erzielten Einnahmen aber verrechnen.

              Diese Regelungen gelten beispielsweise auch für die Physiotherapie, Friseure, Kosmetikerinnen, Psychologen, Berater, Fitnesstrainer, Musiklehrer und Ähnliches*. Wenn ein solcher Anbieter nach einem geplatzten Termin keine Rechnung stellt, ist das also reine Kulanz.


              Ist aus irgendeinem Ratgeber
              *SDL´s sind zwar nicht ausdrücklich genannt, aber fallen bestimmt darunter

              § 252 BGB
              § 615 BGB

              Und einige mehr. Ganz ohne Rechtsgrundlage ist die Dame nicht, aber so wie du schreibst wolltest du ja nur Nachverhandeln und hast nicht abgesagt oder?
              Aber wenn man sich Urteile zu solchen Fällen im Netz sucht, geht es mal in die eine und mal in die andere Richtung aus.


              Wobei ich auch schon viele Mädels getroffen habe, die echt genervt von abgesagten Terminen sind, bzw. wo nicht mal abgesagt wird und einfach keiner erscheint.
              Vielleicht hatte sie das ja öfter in letzter Zeit und wollte ma gucken ob es mit bissl Krawall wenigstens etwas Kohle gibt.

              Zitat von saphiro Beitrag anzeigen
              Da ich aber "Bauchschmerzen" mit dem Preis hatte, versuchte ich über Telegram (worüber ich immer mal wieder mit ihr Kontakt hatte) einen günstigeren Preis zu verhandeln, wir reden über 20€!
              Aber mal ehrlich, wegen 20€? Also ich hab ein festes Limit, was ich bereit bin für eine Stunde zu zahlen, sobald die Forderungen darüber liegen mach ich nix aus, dann gibt es auch keine Bauchschmerzen!

              Aber berichte mal wie es weitergeht.

              Grüße
              Alle Angaben ohne Gewähr.

              Kommentar

              • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                petjansen (12.10.2022), Hubert50 (11.10.2022)

                #8
                Preis runtehandeln wenn Angaben aus der Anzeige/ dem Angebot nicht stimmen (Fake Bilder oder zig Jahre alt)
                Stirb mit Erinnerungen nicht mit Träumen

                Kommentar

                • Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
                  Innozenzz (11.10.2022), Hubert50 (11.10.2022)

                  #9
                  Zitat von Klimbim76 Beitrag anzeigen
                  Termine mit Dienstleistern

                  Verpasst man einen fest eingeplanten Termin, beispielsweise beim Masseur, hat der Anbieter ja praktisch keine Möglichkeit mehr, in dieser Zeit einen anderen Kunden zu behandeln. Für den Dienstleister entsteht also ein echter Verdienstausfall. Deshalb muss man das Honorar bezahlen, obwohl man gar keine Gegenleistung erhalten hat. Kann der Dienstleister in der Zeit einen Spontankunden bedienen, muss er die damit erzielten Einnahmen aber verrechnen.

                  Diese Regelungen gelten beispielsweise auch für die Physiotherapie, Friseure, Kosmetikerinnen, Psychologen, Berater, Fitnesstrainer, Musiklehrer und Ähnliches*. Wenn ein solcher Anbieter nach einem geplatzten Termin keine Rechnung stellt, ist das also reine Kulanz.


                  Ist aus irgendeinem Ratgeber
                  *SDL´s sind zwar nicht ausdrücklich genannt, aber fallen bestimmt darunter

                  § 252 BGB
                  § 615 BGB

                  Und einige mehr. Ganz ohne Rechtsgrundlage ist die Dame nicht, aber so wie du schreibst wolltest du ja nur Nachverhandeln und hast nicht abgesagt oder?
                  Aber wenn man sich Urteile zu solchen Fällen im Netz sucht, geht es mal in die eine und mal in die andere Richtung aus.


                  Wobei ich auch schon viele Mädels getroffen habe, die echt genervt von abgesagten Terminen sind, bzw. wo nicht mal abgesagt wird und einfach keiner erscheint.
                  Vielleicht hatte sie das ja öfter in letzter Zeit und wollte ma gucken ob es mit bissl Krawall wenigstens etwas Kohle gibt.



                  Aber mal ehrlich, wegen 20€? Also ich hab ein festes Limit, was ich bereit bin für eine Stunde zu zahlen, sobald die Forderungen darüber liegen mach ich nix aus, dann gibt es auch keine Bauchschmerzen!

                  Aber berichte mal wie es weitergeht.

                  Grüße
                  Wir hatten 21 Uhr ausgemacht und schrieben dann zwischen 17:15 & 17:30, und, wie Du richtig erkannt hast, wollte ich wissen, ob sie vom Preis noch mal runtergeht und habe ja nicht um 20:30 ihr geschrieben, dass ich doch keine Zeit habe ;)

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                    #10
                    Also wenn du nur Nachverhandeln wolltest, aber nicht abgesagt hast, dann hätte der Termin ja stattgefunden, wenn auch mit Bauchschmerzen
                    Weder bin ich Richter noch Anwalt, aber dann seh ich eigentlich keinen Verdienstausfall bei ihr, den sie geltend machen könnte. Sie spielt da wohl eher, in der Hoffnung auf einen ängstlichen Ehemann zu treffen, der lieber zahlt als es drauf ankommen zu lassen. 120€ zu zahlen für nix wäre immer noch billiger als eine Scheidung
                    Alle Angaben ohne Gewähr.

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                      #11
                      Die Dame hat AGB´s in der der Anzeige stehen. Das sagt eigentlich schon alles.
                      Wen dort steht, Preise sind nicht verhandelbar oder Festpreise, dann hast du schlechte Karten.


                      Ansonsten hat sie doch das Date platzen lassen, und nicht du.

                      Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten,
                      Meine Finger sind schneller als die Tastatur, die kommt manchmal einfach nicht mehr mit mir mit.

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                        #12
                        Zitat von Undresser Beitrag anzeigen
                        Die Dame hat AGB´s in der der Anzeige stehen. (...)
                        Ansonsten hat sie doch das Date platzen lassen, und nicht du.
                        Tatsächlich - es dürfte gerichtsverwertbar entscheidend sein, ob die Dame um 21 Uhr zum Termin erschienen ist. Sollte sie nicht zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort gewesen sein, dann ist es ihr Versäumnis.

                        Gruß mg

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                          #13
                          Genau so ist es.
                          Du warst ja anwesend und zuhause.
                          Hast auf sie gewartet und wer ist nicht gekommen ? Sie

                          Da würd ich jetzt einfach mal den Spiess umdrehen.
                          Verdienstausfall und Schadensersatz fordern.


                          Aber prinzipiell gilt :
                          Akzeptier den Preis der Dame oder lass es und suche dir eine andere.
                          Bei Preisverhandlungen ziehst du immer den kürzeren, bekommst dann nur schlechten Service oder ärgerst dich.
                          Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten,
                          Meine Finger sind schneller als die Tastatur, die kommt manchmal einfach nicht mehr mit mir mit.

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                            #14
                            Ihr habt alle Sorgen.
                            Scheinbar Sommerloch oder saure-Gurken-Zeit...
                            Aber da liegt der Undresser sowas von richtig!
                            Zitat von Undresser Beitrag anzeigen
                            Aber prinzipiell gilt :
                            Akzeptier den Preis der Dame oder lass es und suche dir eine andere.
                            Bei Preisverhandlungen ziehst du immer den kürzeren, bekommst dann nur schlechten Service oder ärgerst dich.
                            wer da in Verhandlungen eintritt hat eh schon alles verloren
                            Und seht mir doch diese Männer an: ihr Auge sagt es — sie wissen nichts Besseres auf Erden, als bei einem Weibe zu liegen. (Friedrich Nietzsche)

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                              #15
                              AGBs hin oder her, da hätten viele Damen mit ihren Fakefotos und Servicebeschreibungen eh keine Chance auf Schadensersatz. Aber was soll's: wir sind total abhängig von den "Launen" der Damen, die bestimmen doch letztendlich, ob das ein gutes date wird, oder? Und wenn dann vorher schon zum Nachteil dieser Damen verhandelt wird, weiß doch jeder, was er für einen Service bekommt. Entweder Preis akzeptieren oder weitersuchen das ist meine Erfahrung.

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