Pluralismusgedanke...
@Geejee:
Wenn Deine obige Definition von Pluralismus Gültigkeit hätte, dann sollte doch das persönliche Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung dann aus der legitimen Sicht der Anbieterin genauso hohen Stellenwert haben wie die Auffassung von Dir als Kunden hier volle Informationstransparenz zu fordern? Wenn beide Auffassungen aber gleichwertig und legitim sind, dann besteht gerade dadurch keine zwingende Notwendigkeit zum Outing! Dies wäre nur dann der Fall, wenn das von Dir vertrete Rechtsgut höherwertig einzustufen wäre als das der SDL. Das allerdings widerspräche dem Grundgedanken Deines Pluralismus - wäre also Zirkelschlüssig oder aber widersprüchlich.
Evtl. ist das mit dem Pluralismus kein besonders schlagkräftiges Argument...oder die Definition von Pluralismus ist ggf. eine ganz andere.
Gruß von Sir Thomas
@Geejee:
Wenn Deine obige Definition von Pluralismus Gültigkeit hätte, dann sollte doch das persönliche Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung dann aus der legitimen Sicht der Anbieterin genauso hohen Stellenwert haben wie die Auffassung von Dir als Kunden hier volle Informationstransparenz zu fordern? Wenn beide Auffassungen aber gleichwertig und legitim sind, dann besteht gerade dadurch keine zwingende Notwendigkeit zum Outing! Dies wäre nur dann der Fall, wenn das von Dir vertrete Rechtsgut höherwertig einzustufen wäre als das der SDL. Das allerdings widerspräche dem Grundgedanken Deines Pluralismus - wäre also Zirkelschlüssig oder aber widersprüchlich.
Evtl. ist das mit dem Pluralismus kein besonders schlagkräftiges Argument...oder die Definition von Pluralismus ist ggf. eine ganz andere.
Gruß von Sir Thomas
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