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    #16
    Re

    Also jungs, erst mal zu den Wohnungen: überall, dort wo direkt im Haus auch Kin.der wohnen oder auch im Nachbarschaft oder im Umkreis von 200 metern ein Kin.dergarten oder Kin.derspielplatz ist, darf kein Horizontales Gewerbe betrieben werden. Bei missachtung gibts für den Betreiber sowie für den "Besucher" enorme Strafen!

    Und zu dem "dicken Sack": er mag dick und wuchtig sein oder auch einer von den Prügelknaben, wenn Du den ersten in die richtige stelle präziese plazierst, brauchst dabei noch nicht mal viel kraft, dann liegt fasst jeder flach! Aber wie schon Sir Thomas sagt, der klügere gibt nach und gewalt ist nicht immer eine Notlösung und auch nicht gerade die Klügste!

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      #17
      nur 200 m???

      Hi Popper,

      dann müsste der gesamte ASH, und diverse andere Wohnungen diesbezüglich schon dicht sein, da es nicht zu verhindern ist, dass dort K.i.d.s in der Nähe sind. Dass sich eine mal verirrt, ok, aber so viele wie in Marienborn??? Und von Frankfurt mal ganz zu schweigen...

      Grüße von Sunny, der an dieser Stelle nach Sir Thomas ruft, um rechtliche Sicherheit zu erlangen...
      Ich mache aus jeder Situation immer das Bestmögliche!

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        #18
        Sperrgebietsverordnung

        Hallo Junx!

        So stimmt das nicht ganz!

        In Orten die unter 35.000 Einwohner haben ist die Ausübung der Prostitution verboten und zwar auch in Privatwohnungen und auch so genannten Hobby-Huren. Ausnahmen gibt es keine, außer in Gemeinden in denen die Einwohnerzahl schwankt d.h. mal mehr oder weniger Einwohnerzahlen, wegen 80 Einwohnenrn macht auch niemand blöd.

        Auch in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Kirchen, Jugendeinrichtungen, Kinder u. Jugendheimen, öffentl. Einrichtungen die mit Kindern u. Jugendlichen zu tun haben darf der Prostitution nicht nachgegangen werden. Ich glaube, im Umkreis von sogar einem Kilometer (ST wird mich da verbessern können wenn ich falsch liege).
        Da es dadurch aber nahezu unmöglich ist irgendwo einen geeigneten Platz zu finden (im Wald?) wird es oftmals von den Behörden geduldet.

        In einem Mietshaus in dem Kinder leben ist das reine Privatsache wenn sich das Haus außerhalb des Sperrgebiets befindet. Die Mieter haben sich an den Vermieter zu wenden, müssen solche "Zustände" allerdings nicht dulden.
        In der unmittelbaren Nachbarschaft kann man eigentlich nichts machen außer den Vermieter privat verklagen aber einen solchen Prozess zu gewinnen ist aussichtslos.

        Ich hoffe mal das ist so richtig, falls nicht wird der gute ST mich korrigieren, gell.

        Liebe Grüße von MERCEDES

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          #19
          Man kann es vielleicht nicht untersagen laßen , aber Wohnungseigentümer
          im Hause und / oder der unmittelbaren Nachbarschaft können etwa 30 % Wertminderung privatrechtlich geltend machen.

          Ebenso können Mieter die Miete entsprechend kürzen und der
          Vermieter wird es sich vom gewerblichen Mieter holen.

          Das mit der Duldung stimmt, es gibt kaum Wohnungen die eine
          offizielle Erlaubnis haben aber eine Duldung solange es keine
          Beschwerden gibt.

          Offizielle Erlaubnis gibt es z.B in Mainz Kastel wo demnächst ein
          Laufhaus im Gewerbegebiet gebaut wird.

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            #20
            Liebe Merdedes,

            nur eine kleine Anmerkung zu Deinen prinzipiell richtigen Aussagen:

            Der Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) besagt, dass Sperrgebiete (also Orte) bestimmt werden können, an denen Prostitution nicht ausgeübt werden darf. Sie können von den Kommunen selbst bestimmt werden. Das bedeutet, dass der von Dir angegebene Umkreis von 1 Km nur eine von vielen Möglichkeiten ist. Das ist immer anhängig von der jeweiligen Beschlussfassung der städtischen SperrgebietsVO.

            Gruß von Sir Thomas

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              #21
              Re: Sperrgebietsverordnung

              Zitat von Hotgirl
              In Orten die unter 35.000 Einwohner haben ist die Ausübung der Prostitution verboten und zwar auch in Privatwohnungen...
              Nee, nee, heißes Mädel, so stimmt das auch nicht ganz!

              In Gemeinden von weniger als 50.000 Einwohnern kann über eine Sperrgebietsverordnung die offene Ausübung der Prostitution verboten werden, und Straßenprostitution ist dann z.B. mit Ordnungsstrafen belegt. Auch Bordelle und bordellähnliche Betriebe wie z.B. FKK-Saunaclubs, (siehe aktuell Altenstadt - ATL), werden nicht genehmigt, d.h. sie dürfen auch nicht betrieben werden. Wohnungsprostitution wird dagegen meist geduldet.

              Anders bei Kommunen ab 50.000 Einwohnern:
              Hier zumindest muß auch bei einer evtl. bestehenden Sperrgebietsverordnung zumindest eine amtliche Toleranzzone für das Gewerbe ausgewiesen werden, in der Prostitution, unabhängig von der spezifischen Art derselben (Straßenprostitution, Bordell, Club), erlaubt ist.

              Greets, D.C.
              You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!

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                #22
                Ich kann zwar nicht beurteilen, ob die Zahlen von D.C. jetzt so stimmen - aber definitiv haben Groß-Gerau oder Nauheim keine 35000 Einwohner (Vermutlich noch nicht mal zusammen...), aber dennoch bekannte Adressen des uns interessierenden Gewerbes.

                Aber kann es auch grundsätzliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern geben? So daß sich auch D.C.'s Angaben eventuell nur auf beispielsweise Hessen beziehen und die ach so strengen Bajuwaren ganz andere Richtlinien haben?

                Oder ist die Grundregelung Bundesgesetz und nur die Umsetzung den jeweiligen Städten und Gemeinden vorbehalten?

                Gruß

                Snake

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                  #23
                  Zitat von Snake
                  Oder ist die Grundregelung Bundesgesetz und nur die Umsetzung den jeweiligen Städten und Gemeinden vorbehalten?
                  Genauso ist es!

                  Das 50.000 Einwohner-Limit ist bundesweit festgelegt, d.h. in einwohnerstärkeren Kommunen gibt es seitens der Behörden kein Mittel die legale Prostitution gänzlich auszuschließen, also mindestens eine Toleranzzone auszuweisen, und überall da, wo die Kommune kleiner ist, ist das Gewerbe auf "Goodwill" und Toleranz, bzw. Duldung seitens der lokalen Politik und der örtlichen Behörden, - Ordnungsämter - , angewiesen.

                  Andererseits gilt auch hier wie immer: Wo kein Kläger, da auch kein Richter!

                  Greets, D.C.

                  PS: Trotz der bundesweiten Regelung gehen die Uhren in Bayern noch immer etwas anders, denn im dortigen Freistaat gilt zusätzlich noch eine eigene staatliche Hygieneverordnung, die z.B. genau regelt wann und wo Kondome in der Prostitution zu verwenden sind, und Aushänge dieser Verordnung finden sich dann auch in jedem genehmigten Bordellbetrieb.
                  You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!

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                    #24
                    aber definitiv haben Groß-Gerau oder Nauheim keine 35000 Einwohner
                    Das kommt immer auf die kommunale Regelung an. In Verbandsgemeinden sieht das dann wieder anders aus, in der Bewertung. Daher kann in einer Verbandsgemeinde das Limit von 50.000 erreicht sein, und die Wohnung etc. dennoch in einem 2000 Seelen-Dorf liegen.

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                      #25
                      Ich weiß nun offenbar wer der Dicke ist ( natürlich keinen Namen ).
                      Wie ich hörte, versucht er sich ins Geschäft zu drängen und bietet
                      Mädchen " seinen Schutz " an .....

                      Naja .... etwas dümmlich von ihm ,
                      vermutlich hat er irgendwann Mal Pech bei seinen Versuchen
                      die Gäste anderer " Vermieter " zu vergraulen.

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                        #26
                        RE

                        Hier sind ja jede menge Hobby-Juristen *fg*
                        unter / über 50.000 oder hin und her, wie auch immer, auf jedenfall ist das Betreiben vom Horizontales beschränkt, vorallem, wenn dort minderjährige in der nähe sind.... wie genau das ganze aufgelistet ist, kann man am Fachlitaratur nachschlagen oder man geht zur Behörde und fragt nach *g*

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                          #27
                          Wahnsinn popper! Stell Dir mal vor ich verdiene mit dieser Rechtsverdreher-Scheiße mein Geld für die Ladies ;-)

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                            #28
                            Zitat von forenleser
                            Ich weiß nun offenbar wer der Dicke ist ( natürlich keinen Namen ).
                            Ich auch, ich auch, gell er wohnt auf der anner Seit'!!*looooool*

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                              #29
                              Zitat von Wonderer
                              Zitat von forenleser
                              Ich weiß nun offenbar wer der Dicke ist ( natürlich keinen Namen ).
                              Ich auch, ich auch, gell er wohnt auf der anner Seit'!!*looooool*
                              Blödmann! :-))

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                                #30
                                Zitat von Taunusman
                                Blödmann! :-))
                                Dich habe ich natürlich nicht gemeint, denn ich habe gehört du isst neuerdings nur noch Ananas.

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