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    Neues Gesetz in Bayern?

    Habe mir heute wegen des einen positiven Berichtes mal Melanie in der Fenitzerstraße angesehen. Passte leider nicht ganz in mein Beuteschema...

    Interessant war aber die Unterhaltung, als ich nach FO fragte. Angeblich gäbe es seit Anfang Juli ein neues Gesetz, welches FO bei Prostituierten unter empfindliche Strafen (25.000 EUR) stellen soll. Bei den Kontrollen geben sich die Fahnder als Freier aus, wäre ihr selbst schon passiert. Sie ist aber davon gekommen, weil sie grundsätzlich kein FO anbietet. Das wäre das Ende für die FO/FT Fraktion.

    Weiß jemand mehr darüber (es sind ja in den letzten Wochen der WM EUphorie diverse Gesetzte still und heimlich veranschiedet worden oder hat sie sich das nur ausgedacht, weil mache sonst nicht bleiben?

    #2
    Alter Hut in Bayern

    Auszug aus dem Jahresbericht 2005 der Münchener Beratungsstelle Mimikry:
    ...in unseren Gesprächen stellen wir fest, dass es immer mehr Frauen gibt, die unzureichend über Ansteckungswege und STIs informiert sind oder aber bekannte Risiken verdrängen. Der größer werdende wirtschaftliche Druck tut sein Übriges. Es mehrten sich Beschwerden von Frauen, die von BetreiberInnen durch verharmlosende und ungenaue Informationen über Ansteckungswege von STIs zu gesundheitsgefährdender Arbeitsweise ermutigt werden. Obwohl seit 1987 der § 6der Bayerischen Hygieneverordnung Prostituierten und ihren Kunden den Kondomzwang auferlegt, machen wir auch hier die Erfahrung, dass die wenigsten Prostituierten davon Kenntnis haben...
    Die Bayerische Hygieneverordung in der Fassung vom August 1987

    Hier ist der § 6 maßgeblich:
    § 6
    Kondomzwang bei Prostitution

    Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.
    N24 meinte dazu schon im Februar diesen Jahres:
    Bayern verschärft Kondom-Pflicht während WM.
    Die bayerische Regierung will Männern, die während der Fußball-Weltmeisterschaft ein Bordell in Bayern besuchen, ausdrücklich der Gebrauch von Kondomen vorschreiben. Die Etablissements sollen das den Freiern durch "deutlich sichtbar und gut lesbare" Schilder bekannt geben.
    Wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag im Landtag berichtete, werde dazu die Hygieneverordnung geändert.

    Die oppositionelle Landtags-SPD wies darauf hin, dass es die Kondompflicht bereits seit einigen Jahren gebe, doch werde diese häufig missachtet. Die Strafen für Verstöße seien zu gering. Die Schilder sollten am besten in mehreren Sprachen abgefasst werden.

    (N24.de, Netzeitung)
    Greets, D.C.
    You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!

    Kommentar


      #3
      @Dady Cool
      Jetzt lässt Du uns alleine mit der Vorschrift. Wer soll das Ganze Freier-gerecht rüberbringen? So wie es hier steht wird Conti beim Franz nicht vorgeschrieben, nur beim GV. Somit ändert sich dadurch nichts. Wäre gut, wenn Du beim Ministerium vorsprechen könntest?

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        #4
        Geschlechtsverkehr

        Klar, ich sehe das genauso, wie Jasmin es hier interpretiert. :rolleyes:

        In der Behördensprache definiert sich Geschlechtsverkehr als sexueller Verkehr zwischen den Geschlechtern in jeder denkbaren Version.

        Und der umfasst dann natürlich auch Oral- und Analverkehr und nicht nur den Vaginalverkehr an den die meisten hier beim Stichwort "Geschlechtsverkehr" denken mögen.

        Von dieser bayrischen Spezialität bleibt der große Rest der Republik aber glücklicherweise unberührt. Nur wissen eben die meisten Mädels und deren Kundschaft nicht, welches Buß- oder Zwangsgeld bewehrte Risiko sie potenziell eingehen, wenn sie gegen die dortigen Gesetze verstoßen.

        Wenn ein Freier dem Mädel schlecht will, könnte er sie z.B. wg. Nichteinhaltung dieses Paragraphen anzeigen und ihr drohen dann im ungünstigsten Fall tatsächlich Bußgelder bis zur Höhe von 25.000,- Euro! :eek:

        Greets, D.C.
        You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!

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          #5
          Theoretisch könnte es so sein, aber praktisch ist es unwahrscheinlich, dass auch Franz unter Oberbegriff GV einfliesst. Dann wären schon längst Ordnungsgelder für die Anzeigen hier und anderswo verhängt worden. Vor allem der Text ist ja vergleichsweise uralt.
          Für mich hat dieses Gesetz einen Stellenwert, wie die Empfehlung der Kirche beim GV in der Familie auf Verhütungsmittel zu verzichten.

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            #6
            Wenn ein Freier dem Mädel schlecht will, könnte er sie z.B. wg. Nichteinhaltung dieses Paragraphen anzeigen
            Da kämen die Fragen der Beweislast und der Glaubwürdigkeit ins Spiel und schwupps könnte der Freier selber mit drinne hängen.

            Was will der Freier als Beweismittel vorzeigen? Zeugenaussagen oder Sofortbildfotos des ungeschützten Verkehrs? Eine Ansteckung? Hat die Dame allerdings einschlägige nachweisbare Werbemaßnamen eingeleitet, dann ist sie dran, auch ohne Freieranzeige.

            Was die Glaubwürdigkeit betrifft, so macht auch der Freier sich strafbar, hat er doch den ungeschützten Verkehr entweder verlangt oder zumindest gebilligt. Wer soll glauben der Freier wurde gezwungen oder überredet?

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              #7
              Sanktionierung

              Die Stadt München schreibt diesbezüglich in ihrer Rathaus Umschau:


              Diese Kondompflicht gegenüberdem Freier durchzusetzen liegt jedoch in der Eigenverantwortung der Prostituierten. Eine Androhung von Sanktionen in diesem Bereich wird vom Staatsministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz als sehr problematisch angesehen. Insbesondere ist eine Überwachung praktisch nicht möglich.Das Referat für Gesundheit und Umwelt schlägt in Absprache mit dem Kreisverwaltungsreferat HA - 1 vor, wie in anderen Großstädten auch in München darauf hinzuwirken, dass in den Bordellen der § 6 der Bayerischen Hygieneverordnung (= Kondomverordnung) deutlich sichtbar aushängt. Die dort arbeitenden Frauen erhalten bei der aufsuchenden Prävention diese Verordnung persönlich.Wie in Nürnberg und in Augsburg könnten auch in München Anzeigen wie „Tabuloser Sex” etc. nach § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Anzeige beim Kreisverwaltungsreferat erfolgt.
              Hier mal ein Link zum Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) , die anderen Paragraphen darin sind aber auch nicht ohne... :eek:

              Greets, D.C.

              PS: Da der obere Link zur Stadt München offensichtlich nicht funzt, dann eben so:
              http://72.14.221.104/search?q=cache:...e&ct=clnk&cd=1
              Zuletzt geändert von Daddy Cool; 31.07.2006, 21:47.
              You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!

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                #8
                § 6

                Ja, alles schön und gut, aber wie sieht’s beim lecken (OV bei der Frau) aus ?
                Was sagt da der der § 6 ?
                Kriegt der Mann dann ein Kondom auf die Zunge, oder kommt Frischhaltefolie auf die Muschi ?
                Hi hi.
                Zuletzt geändert von 4400; 01.08.2006, 00:43.

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                  #9
                  @ 4400:

                  Da fragst Du am besten mal selber beim bayerischen Gesundheitsminister nach! :D

                  Kontakt:

                  Staatsminister Dr. Werner Schnappauf
                  Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
                  Tel.: 089 / 9214-00
                  Fax: 089 / 9214-2266
                  e-Mail:

                  [email protected]


                  Greets, D.C.
                  You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!

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                    #10
                    Zitat von Daddy Cool
                    Da fragst Du am besten mal selber beim bayerischen Gesundheitsminister nach! :D

                    Kontakt:

                    Staatsminister Dr. Werner Schnappauf
                    Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
                    Tel.: 089 / 9214-00
                    Fax: 089 / 9214-2266
                    e-Mail:

                    [email protected]


                    Greets, D.C.
                    Na D.C., so wie du uns die Gesetzestexte um die Ohren gehauen hast, arbeitest du doch irgendwo in der Behörde :eek::rolleyes:

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                      #11
                      Zitat von spitzwielumpi
                      Na D.C., so wie du uns die Gesetzestexte um die Ohren gehauen hast, arbeitest du doch irgendwo in der Behörde :eek:
                      Mache ich wirklich den Eindruck eines farblosen Beamten? :confused:

                      Nee, das ist garnicht meine Welt! :D

                      Mein Geheimnis heißt ganz einfach "Google" richtig zu bedienen... ;)

                      Greets, D.C.
                      You´re crazy like a fool, don´t mess with Daddy Cool!

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                        #12
                        Zitat von Daddy Cool
                        Mache ich wirklich den Eindruck eines farblosen Beamten? :confused:
                        Der Frisur nach zu urteilen jedenfalls nicht :D

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