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Franzöisch Ohne Kondom wird in Bayern GV ohne gleichgesetzt, da dabei auch Krankheiten übertagen werden können und ist daher sowohl Anbieterinnen wie Kunden verboten.
Es gibt viele, die sich nicht dran halten, zum Problem wird das nur bei Kontrollen, Kontrollanrufen und wenn es in Berichten vermerkt ist.
So ganz verstehe ich die Kollegin nicht, denn gerade in München muss man sich, wenn man dort arbeitet, bei der Polizei melden und bekommt dort eine Belehrung und Infomaterial.
Nicht jede Stadt lässt so rigeros kontrollieren wie München, Rosenheim, Landshut und Passau
So gilt meist, wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Allerdings würde ich es in Bayern schon umschreiben, bzw definitiv keinen Aufpreis nehmen, denn dann ist es sehr schwer das nachzuweisen, da der "Agent Povokateur" die Dienste der kontrollierten SDL nicht in Anspruch nehmen darf.
Wenn des öfteren in Berichten steht, dass die SDL FO angeboten, bzw gemacht hat, ist das kontraproduktiv, da dadurch Kontollorgane erst aufmerksam werden.
Leider scheint es bei einigen Kolleginnen, die vermehrt außerhalb Bayern arbeiten , bzw noch nicht so oft hier waren noch nicht durchgedrungen zu sein, bzw sie nehmen es wohl nicht ernst, dass das Anbieten von FO nicht erlaubt ist.
Wenn sie intelligent ist, wird sie auf diese Frage immer antworten, "Wenn ich außerhalb Bayerns arbeite, dann gehört es zu meinem Service, hier ist es leider nicht erlaubt" *zwinker*
Denn wenn das dann einfach passiert, während der Buchung kann das wohl kaum jemand wirklich nachpüfen ;-)
meiner Meinung nach ist das rechtlich kaum haltbar, denn der Mund ist eindeutig kein Geschlechtsorgan und mich würde schon interessieren ob das einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würde. Aber das ist nur Theorie. Ich bin ganz Deiner Meinung, wer soll das überprüfen oder kontrollieren.
Die Hygieneverordnung ist kein Gesetz (da war mein vorheriger Beitrag nicht korrekt) sondern eben eine Verordnung. Das bedeutet Verstösse dagegen sind keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit entsprechend geringerer Ahndung.
Natürlich hat das Ganze nicht nur rechtliche Aspekte, sondern vor allem gesundheitliche und da muss jeder
selber entscheiden ob es ein Risiko ist und falls ja ob er es eingehen will.
Immer das gleiche Gesülze, evzl. kann man dies hier an die zahlreichen anderen Freds anhängen, bevor es hier zum "und täglich grüsst das Murmeltier" wird...
Kommentar
Die folgenden User bedankten sich für den guten Beitrag:
maxs (20.01.2013), Liontamer65 (20.01.2013)
Nicht jede Stadt lässt so rigeros kontrollieren wie München, Rosenheim, Landshut und Passau
Manchmal habe ich tatsächlich den Eindruck, dass Franken nicht mehr zu Bayern gehört, meinem Gefühl nach liest man in Berichten aus Nürnberg und Umgebung eher mal von solch unhygienischen Praktiken. Grundsätzlich dürfte das aber auch dort nicht möglich sein?
"Ich bin eine äußerst facettenreiche Person. Das Dumme ist nur, dass sich die Facetten so ungemein ähnlich sehen. So ähnlich, dass ich sie selbst kaum auseinanderhalten kann."
(c) Tilman Rammstedts ehemaliger Bankberater
ich lass mir keinen ohne blasen, dafür ist mir meine gesundheit viel zu wichtig
Herzlichen Glückwunsch zu dieser eigenverantwortlich getroffenen, rational und ethisch vorbildlichen Entscheidung!
Herzlichen Glückwunsch aber auch allen anderen, die wie ich weder Frau noch Kind(er) ihr eigen nennen, und die sich auch von Mädels aus anderen als osteuropäischen Ländern schon mal ohne einen haben blasen lassen, u.a. weil auch schon das bloße Betreten der Straße mit einem potentiellen Gesundheitsrisiko einhergeht.
Soweit so sachlich, dein vorletzter Satz ist aber in seiner überzeichneten und verallgemeinernden Form eine Frechheit, zumal in diesem Forum hier, mir fällt hier wirklich niemand ein, der hier so an die Mädels herantritt. Jedenfalls würde der sich hier nicht lange halten. Von daher gebe ich BBB recht: abtrennen, verschieben, löschen, was auch immer, wofür ich natürlich auch meinen Beitrag freigebe.
"Ich bin eine äußerst facettenreiche Person. Das Dumme ist nur, dass sich die Facetten so ungemein ähnlich sehen. So ähnlich, dass ich sie selbst kaum auseinanderhalten kann."
(c) Tilman Rammstedts ehemaliger Bankberater
Laut § 6 der Bayerischen Hygieneverordnung vom 01.06.2006 besteht für weibliche und männliche
Prostituierte und deren Kunden Kondomzwang:
● Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim
Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.
● Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen, die zur Prostitution genutzt
werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
● Oralverkehr gehört zum Geschlechtsverkehr[ und kann ungeschützt z.B. auch Hepatitis und
Syphilis übertragen.
Die 7. Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richterin Jutta Schön bestätigte einen Bescheid der Stadt, der ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 EUR für den Fall vorsieht, wenn es in dem klagenden FKK-Club zu ungeschütztem Geschlechts- oder Oralverkehr kommt.
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