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    ZK FO mit Aufnahme GB

    Suche eine Dame im Raum Passau evtl. Regensburg die ZK, FO mit Aufnahme oder GB anbietet. Hat schon jemand dahingehend Erfahrungen gemacht?

    grüße schöngeist
    ------------------------------------------------------------------
    if you wanna be a hippie put a flower on your pippie:D

    #2
    Zitat von schöngeist Beitrag anzeigen
    Suche eine Dame im Raum Passau evtl. Regensburg die ZK, FO mit Aufnahme oder GB anbietet.
    Im Raum Passau wirst du damit zu 99% kein Glück haben. Regensburg schon :D :p
    ich weiß an dieser Stelle müssten nun von mir ein paar Tipps kommen, mag aber nicht !
    Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

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      #3
      Hallo Schöngeist- wenn ein Mädchen mit tabulos inseriert, kannst Du davon ausgehen, daß sie Deine Wünsche erfüllt.
      Ruf doch einfach bei dem Girl an, das Dir zusagt, und frag sie danach. Mir ist momentan Keine bekannt, die das macht.
      Andererseits ist es gefährlich, eine solche Aussage zu machen. Was eine Frau beim A macht, muß sie nicht unbedingt auch beim B
      machen, wenn Du verstehst wie ich das meine. Sympathie spielt
      bei solchen Sachen eine große Rolle. Natürlich auch das Geld.
      Fridolin

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        #4
        Zitat von fridolin Beitrag anzeigen
        Ruf doch einfach bei dem Girl an, das Dir zusagt, und frag sie danach. Mir ist momentan Keine bekannt, die das macht.
        Fridolin
        Meiner Erfahrung nach mögen es die meißten Mädels nicht wenn man sie am Telefon dazu befragt. Entweder sie werden patzig oder geben keine Auskunft, nach dem Motto: "Komm einfach vorbei" oder "...nicht am Telefon". Hängt vielleicht auch damit zusammen dass Praktiken wie FO in Bayern offiziell nicht gedultet (im Sinne von verboten) sind. :(

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          #5
          wenn du FO oder GB willst wirst du am wahrscheinlichsten in der thai lodge fündig. Auch Stelzhammerstrasse 7 geht manchmal was aber empfehlen würde ich es dir nicht. Habe zwar keine persönlichen erfahrungen dort gemacht weil ich dort noch nie da war aber was ich gehört habe genügt mir. Zudem sind die meisten dort aus der Karibik und nicht mein Typ. Auch Linda aus Tschechien im Steffelmühlweg macht FO ist aber mom nicht da. Hat glaube ich bei gesext ein paar auktionen laufen. Soweit ich bisher mitbekommen habe gibt es hier in passau keine wirklich gute adresse wo man sich so richtige austoben könnte (GF6, FO, GB und etc.) bis auf die Thais aber ist ja nicht jerdermanns sache.

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            #6
            Zitat von spassig Beitrag anzeigen
            wenn du FO oder GB willst wirst du am wahrscheinlichsten in der thai lodge fündig. Auch Stelzhammerstrasse 7 geht manchmal was
            Thai Lodge hab ich auch schon öfters gehört dass es dort FO geben soll ... nur sind Thais nicht jedermanns Sache und auch nicht meine, war somit auch noch nicht vor Ort.

            Grundsätzlich ist es in PA von den Vermietern untersagt ohne Conti zu blasen. Sollte ein Vermieter mitbekommen dass eine Dame dies anbietet, so fliegt diese sofort aus der Wohnung.

            Zitat von spassig Beitrag anzeigen
            Auch Linda aus Tschechien im Steffelmühlweg macht FO ist aber mom nicht da.
            Ich weiß welche Linda du meinst, diese ist aber wahrlich kein Optick Knaller... eher unterer Durchschnitt !

            Wie schon gesagt ist es in PA verboten FO zu machen .... wenn dir also eine Dame trotzdem diese Dienstleistung anbietet so finde ich solltest du darüber " Schweigen " du bringst dadurch die Dame nur unnötig in Schwierigkeiten ! Gewisse Dinge gehören nicht ins Forum !

            Zitat von spassig Beitrag anzeigen
            Soweit ich bisher mitbekommen habe gibt es hier in passau keine wirklich gute adresse wo man sich so richtige austoben könnte (GF6, FO, GB und etc.) bis auf die Thais aber ist ja nicht jerdermanns sache.
            Das ist richtig ...das ist auch im Bayrischen LA so und daher bleibt eigentlich nur Regensburg übrig !

            Gruß
            Spezl
            Zuletzt geändert von spezl; 27.12.2008, 00:05.
            Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

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              #7
              FO verboten oder erlaubt oder wie oder was?

              An meinen Entwicklungshelfer Spezl:

              Könntest Du mir ganz kurz und knackig erklären warum FO in PA verboten und in RGB erlaubt ist? Ich war bisher der Meinung man dürfte diese Praktik in ganz Bayern nicht ausführen...

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                #8
                Support

                @Sut:

                …sagen wir mal so: Die besagte Hygieneverordnung gilt natürlich für das ganze Bundesland Bavaria – allerdings gibt es erhebliche Unterscheide in den bayerischen Regionen, was deren „Durchsetzung“ über Dienststellen der zuständigen Ordnungsämter angeht. Das wird dann zumeist als „dort verboten“ und „dort nicht verboten“ fehl interpretiert/missdeutet.

                Gruß von Sir Thomas

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                  #9
                  @ Sut

                  der Sir hats schon gesagt.
                  In Passau ist es halt so dass die Vermieter beim Einzug der Damen ganz klar darauf hinweisen dass " Kondomzwang " besteht und wer sich nicht daran hält fliegt raus.

                  In Regensburg überlassen die Vermieter evtl. den Mädchen ihre Arbeitsweise selbst oder die Mädchen halten sich einfach nicht an die Vorschriften. K.A. jedenfalls gibt es halt dort immer wieder Frauen die solche Dienste anbieten :p
                  Stella z.B. wenn in München arbeitet bietet sie auch kein FO - es ist dort vom Vermieter / Besitzer untersagt !

                  Wenn in PA oder LA ( wo FO zu 99% nicht geboten wird ) mal eine Dame diesen Service bietet so sollte man als Freier darüber schweigen und geniessen.

                  Gruß
                  Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

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                    #10
                    Ich war aber auch in RGB schon in zwei verschiedenen Wohnungen wo ein übergroßes rotes Schild an der Wand hing auf dem die Hygieneverordnung stand und in fetter Schrift auch auf den Kondomzwang bei französisch hingewiesen wurde. Die Damen dort boten kein FO an, aber es scheint mir also ob auch in RBG darauf von den Vermietern Wert gelegt wird.

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                      #11
                      Zitat von SUT23 Beitrag anzeigen
                      Ich war aber auch in RGB schon in zwei verschiedenen Wohnungen wo ein übergroßes rotes Schild an der Wand hing auf dem die Hygieneverordnung stand und in fetter Schrift auch auf den Kondomzwang bei französisch hingewiesen wurde.
                      das ist vereinzelt der fall ....

                      Zitat von SUT23 Beitrag anzeigen
                      Die Damen dort boten kein FO an, aber es scheint mir also ob auch in RBG darauf von den Vermietern Wert gelegt wird.
                      bei dem ein oder anderen Vermieter bestimmt, aber wie man sieht halten sich (zum Glück ) nicht alle Damen daran.
                      Wobei zu sagen ist dass die meisten Damen auch in Rgb. nur mit Conti blasen.
                      Zum Glück gibts halt dann Damen wie Monika, Romy, Stella, Lara .... etc.
                      Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

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                        #12
                        FO verboten oder erlaubt: immernoch nicht klar!

                        Zitat von Sir Thomas Beitrag anzeigen
                        @Sut:

                        …sagen wir mal so: Die besagte Hygieneverordnung gilt natürlich für das ganze Bundesland Bavaria – allerdings gibt es erhebliche Unterscheide in den bayerischen Regionen, was deren „Durchsetzung“ über Dienststellen der zuständigen Ordnungsämter angeht. Das wird dann zumeist als „dort verboten“ und „dort nicht verboten“ fehl interpretiert/missdeutet.

                        Gruß von Sir Thomas
                        Wenn die HV für das ganze Land Bayern gilt, und es tatsächlich gesetzlich verboten ist in Bayern FO anzubieten, wie kann es dann sein dass einige Häuser sogar auf ihrer Internetpräsenz diesen Service anbieten? Es gibt tatsächlich etliche Beispiele, um mal eines zu nennen: http://www.69bettgeschichte.de/Eingang.htm (Fürths Traumoase). Wäre das dann nicht sehr gefährlich für die Betreiber der Häuser? Es wäre doch ein Leichtes für die zuständigen Ämter solche Etablissements/Damen ausfindig zu machen und zu sanktionieren.

                        Auch ein Statement von Reiner_2 (http://ladies-forum.de/showthread.ph...344#post155344) macht mich stutzig. Da zitiert er einen Gesetzestext und sagt sinngemäß dass es gesetzlich verboten ist "Geschlechtsverkehr" ohne Kondom zu machen. Ob Oralverkehr zu Geschlechtsverkehr dazu zählt oder nicht ist dann regional unterschiedlich. Liegt hier des Pudels Kern?

                        Warum ist es so schwer, eine klare, unmißverständliche und eindeutige Aussage zu diesem Thema zu bekommen?

                        Grüße!

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                          #13
                          Irrelevant

                          @Sut23:

                          Die Antworten hierzu haben weiterhin Bestand – daran ändert z.B. die von Dir verlinkte Werbeanzeige überhaupt nichts; diese Verordnung wird eben (wie schon geschrieben) nicht gleichmäßig durchgesetzt und daher gibt es hier von den Betreibern (aus)genutzte „Freiräume“. Auch gilt „definitionsgemäß“ nach dieser HygieneVO „Oralverkehr“ als „Geschlechtsverkehr“ – zumindest nach Auffassung einiger Bayerischer Rechtsinstanzen.

                          Gruß von Sir Thomas

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                            #14
                            @Sir

                            Auch gilt „definitionsgemäß“ nach dieser HygieneVO „Oralverkehr“ als „Geschlechtsverkehr“ – zumindest nach Auffassung einiger Bayerischer Rechtsinstanzen.
                            Ich kenne nur die Verordnung des KVR Münchens, die Oralverkehr mit Geschlechtsverkehr gleichsetzt. Welche Rechtsinstanz setzt den ausserdem OV mit GV gleich per Verordnung??

                            Und, kleine Anmerkung meinerseits. Hätte der Gesetzgeber dies genauso gesehen, wäre es für ihn dann nicht ein leichtes gewesen Oralverkehr explizit in die Verordnung aufzunehmen?

                            Und, das Geschlechtsverkehr nur und ausschliesslich das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof ist, wurde in mehreren Grundsatzurteilen des BGH als ständige Rechtsprechung bestätigt. Gerne verlink ich hier dazu mehrere Entscheidungen des Strafsenats des BGH falls gewünscht. Haben Entscheidungen des BGH in Bayern keine bindende Wirkung? Dachte ja immer, das Bundesrecht Landesrecht bricht.

                            Und, die Polizei München bestätigt selbst, das man mit der Hygieneverodnung keine Handhabe hätte gegen FO. Gut, ein halbes Jahr später setzte das KVR wie durch ein Wunder GV mit OV gleich, es darf aber die Frage erlaubt sein, auf welcher Rechtsgrundlage? Denn eines darf nicht vergessen werden, Ordnungsbehörden haben exekutiven und nicht legislativen Charakter.

                            Zu diesem Artikel ein kleiner Auszug

                            Laut bayerischer Hygieneverordnung gebe es zwar einen Kondomzwang bei Prostituierten, allerdings könne eine Zuwiderhandlung nicht sanktioniert werden. „Und außerdem bezieht sich diese Verordnung nur auf Geschlechtsverkehr.“ Anale und orale Praktiken seien ausgenommen.
                            Zumindest dieser Münchner Polizeibeamte hält das BGH nicht für was zum essen.

                            Und hier im vollen Umfang:

                            http://www.sueddeutsche.de/muenchen/868/368684/text/
                            Zuletzt geändert von Reiner_2; 02.01.2009, 03:06.

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                              #15
                              Links

                              Auch hier wurde schon mal über Kondomzwang diskutiert ;)

                              http://ladies-forum.de/showthread.ph...ht=Kondomzwang

                              http://ladies-forum.de/showthread.ph...ht=Kondomzwang
                              Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

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