Bordelle in Ba-Wü dürfen wieder öffnen
Ab dem kommenden Montag dürfen Prostitutionsstätten in Baden-Württemberg nach einem Gerichtsurteil wieder öffnen. Die Betreiberin eines Etablissements wehrte sich mit einem Eilantrag erfolgreich gegen die Schließung ihres Betriebs, wie der Verwaltungsgerichtshof des Landes am Dienstag in Mannheim mitteilte. In der gegenwärtigen Lage sei die vollständige Untersagung sexueller Dienstleistungen unverhältnismäßig, hieß es.
Ab dem kommenden Montag dürfen Prostitutionsstätten in Baden-Württemberg nach einem Gerichtsurteil wieder öffnen. Die Betreiberin eines Etablissements wehrte sich mit einem Eilantrag erfolgreich gegen die Schließung ihres Betriebs, wie der Verwaltungsgerichtshof des Landes am Dienstag in Mannheim mitteilte. In der gegenwärtigen Lage sei die vollständige Untersagung sexueller Dienstleistungen unverhältnismäßig, hieß es.
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