Okay, BM, angenommen. ;)
Jein. :o
Aber doch nur, falls sich jemand, (z.B. ein Betreiber eines Bordells, oder bordellähnlichem Betriebs, hier Club genannt), bereit fände, die Dame(n) auch abhängig sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, sprich anzustellen. :rolleyes:
Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer. Das macht bis einschließlich heute so gut wie niemand, weil er dann noch immer mit anderen Paragraphen der deutschen Rechtsordnung ins Gehege kommen könnte. (Z.B. dem Zuhälterparagraphen nach § 181a StGB, dem Ausbeutungsparagraphen nach § 180b StGB, oder wg. verbotenem Dirigismus - siehe eingeschränktes Weisungsrecht und, und, und...)
Aus genau diesem Grunde sind die "neuen" theoretischen Möglichkeiten, die das ProstG den Betroffenen bietet, oftmals nichts anderes in der Praxis als reine Makulatur und die Damen betreiben daher in über 99% aller Fälle ihren Job als Selbstständige mit eigener Steuernummer oder nach dem sog. Düsseldorfer Verfahren unter Abführung einer täglich erhobenen pauschalen Voraussteuer, die dann vom Betreiber des jeweiligen Etablissements von den Damen eingezogen, bzw. einbehalten wird und von dem auch ans jeweilige Finanzamt abzuführen ist und da is' nun mal nix mit Sozialversicherung und schon garnix mit ALG-Bezug. :rolleyes:
Greets, D.C.
Zitat von BM
Aber doch nur, falls sich jemand, (z.B. ein Betreiber eines Bordells, oder bordellähnlichem Betriebs, hier Club genannt), bereit fände, die Dame(n) auch abhängig sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, sprich anzustellen. :rolleyes:
Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer. Das macht bis einschließlich heute so gut wie niemand, weil er dann noch immer mit anderen Paragraphen der deutschen Rechtsordnung ins Gehege kommen könnte. (Z.B. dem Zuhälterparagraphen nach § 181a StGB, dem Ausbeutungsparagraphen nach § 180b StGB, oder wg. verbotenem Dirigismus - siehe eingeschränktes Weisungsrecht und, und, und...)
Aus genau diesem Grunde sind die "neuen" theoretischen Möglichkeiten, die das ProstG den Betroffenen bietet, oftmals nichts anderes in der Praxis als reine Makulatur und die Damen betreiben daher in über 99% aller Fälle ihren Job als Selbstständige mit eigener Steuernummer oder nach dem sog. Düsseldorfer Verfahren unter Abführung einer täglich erhobenen pauschalen Voraussteuer, die dann vom Betreiber des jeweiligen Etablissements von den Damen eingezogen, bzw. einbehalten wird und von dem auch ans jeweilige Finanzamt abzuführen ist und da is' nun mal nix mit Sozialversicherung und schon garnix mit ALG-Bezug. :rolleyes:
Greets, D.C.
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