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Thema: Beleidigungen
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le_marginal
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Und?
Ist das jetzt eine Frage an uns Moderatoren oder eine Art „Selbstreflektion“ von Dir? Rechtswissenschaftliche Definitionen des Begriffs „Beleidigung“ findest Du in den entsprechenden Foren und Quellen der Fachleute! Bei Grenzfällen entscheidet letzendlich der Forenbetreiber auf eigene Verantwortung wie er damit umgehen möchte.
Gruß von Sir ThomasZuletzt geändert von Sir Thomas; 10.04.2007, 02:28.
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le_marginal
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Versuch einer Antwort
Hallo "Le_marginal",
die Tatsache, dass sich jemand durch eine Äußerung „beleidigt“ fühlt ist formaljuristisch noch lange kein ausreichender Tatbestand. Diesbezüglich habe ich ja oben schon auf die einschlägigen Quellen verwiesen, denn das Thema ist nicht ganz so eindeutig, wie manche sich das vorstellen. Ich schätze mal, dass die überwiegende Mehrheit der in diesem Forum angeführten Beleidigungen im juristischen Sinne keine Relevanz haben würde. Allerdings gibt es hier ja noch die „Stilfrage“, welche für uns bei der Moderation der Beiträge durchaus eine Relevanz hat – denn auch das ist hier Bestandteil der Forenregeln.
Letztendlich ist es zunächst Aufgabe der hiesigen Moderatoren diese Entscheidung jeweils im Kontext zu treffen. Ist die Sachlage eindeutig, dann wird unsererseits auch auf Antrag der/des Betroffenen die Löschung vorgenommen oder sogar schon vorher gehandelt. In allen übrigen Grenzfällen versuchen wir stets eine Einigung oder einen Kompromiss zu erzielen, was in der Regel auch gelingt. In den ganz wenigen verbleibenden Fällen werden wir so handeln, dass Schaden für den Betreiber abgewendet wird – auch wenn das bisweilen unschöne Konsequenzen für die Beteiligten hat.
Gruß von Sir Thomas
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